Jury befindet P. Diddy für teilschuldig: Eine Faust für die Opfer
Wegen fünf Anklagepunkten stand Sean „P. Diddy“ Combs vor Gericht. Die Geschworenen haben ihn in nur zwei davon, den mildesten, schuldig gesprochen.
Foto: Danny Moloshok/Reuters
Um 9.52 Uhr Ortszeit kam die Mitteilung der Geschworenen beim Richter an, in der steht, dass sie in allen Anklagepunkten zu einem Urteil gekommen seien. Wenige Minuten später wird Sean Combs mit erhobener Faust im Gerichtssaal stehen. Denn in den schwerwiegendsten Anklagepunkten haben sie ihn freigesprochen.
Seit Mitte Mai musste sich der US-amerikanische Rapper und Produzent vor Gericht stellen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, Frauen sexuell missbraucht und mit Manipulation oder Einfluss von Drogen oder Gewalt zu Sex-Partys, sogenannten „freak offs“ genötigt zu haben.
In einem Anklagepunkt warf ihm die Staatsanwaltschaft sogenanntes racketeering – organisierte, kriminelle Geschäfte – vor, in zwei Anklagepunkten Sexhandel (sex trafficking) und in zwei weiteren Transport zur Prostitution. In allen fünf Anklagepunkten stritt Combs seine Schuld ab.
Anwälte fordern sofortige Freilassung
Freigesprochen wurde er im Anklagepunkt des Racketeering, und des Sexhandels. In beiden Anklagepunkten des Transports zur Prostitution befanden ihn die Geschworenen für schuldig. Als diese Worte im Gerichtssaal vorgelesen werden, dreht sich Combs zu seiner Familie um und faltet seine Hände zum Gebet. Zu der Jury formt er die Worte „Danke, danke“.
1997 gelang Puff Daddy, wie er sich damals nannte, mit dem Song „I’ll Be Missing You“ sein weltweiter Durchbruch. Heute wird das Vermögen des Rappers und Musikproduzenten auf etwa 400 Millionen US-Dollar geschätzt.
13 Stunden haben die Geschworenen insgesamt verhandelt. Dass sie ein Teilurteil erreicht hatten, war bereits am Tag zuvor bekannt geworden – im Anklagepunkt des Racketeering waren sie noch unentschlossen. Schließlich konnten sie sich auch hier auf seine Unschuld einigen.
Seine Anwälte fordern nun seine sofortige Freilassung, da er schließlich nur in den mildesten Anklagepunkten schuldig gesprochen wurde. Jetzt muss Richter Arun Subramanian darüber entscheiden, ob er der Bitte stattgeben wird.
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