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Jury befindet P. Diddy für teilschuldigEine Faust für die Opfer

Wegen fünf Anklagepunkten stand Sean „P. Diddy“ Combs vor Gericht. Die Geschworenen haben ihn in nur zwei davon, den mildesten, schuldig gesprochen.

Bald könnte er hier wieder entlang gehen, Sean „Diddy“ Combs bei der Vanity Fair Oscar Party, 2018 Foto: Danny Moloshok/Reuters

Um 9.52 Uhr Ortszeit kam die Mitteilung der Geschworenen beim Richter an, in der steht, dass sie in allen Anklagepunkten zu einem Urteil gekommen seien. Wenige Minuten später wird Sean Combs mit erhobener Faust im Gerichtssaal stehen. Denn in den schwerwiegendsten Anklagepunkten haben sie ihn freigesprochen.

Seit Mitte Mai musste sich der US-amerikanische Rapper und Produzent vor Gericht stellen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, Frauen sexuell missbraucht und mit Manipulation oder Einfluss von Drogen oder Gewalt zu Sex-Partys, sogenannten „freak offs“ genötigt zu haben.

In einem Anklagepunkt warf ihm die Staatsanwaltschaft sogenanntes racketeering – organisierte, kriminelle Geschäfte – vor, in zwei Anklagepunkten Sexhandel (sex trafficking) und in zwei weiteren Transport zur Prostitution. In allen fünf Anklagepunkten stritt Combs seine Schuld ab.

Anwälte fordern sofortige Freilassung

Freigesprochen wurde er im Anklagepunkt des Racketeering, und des Sexhandels. In beiden Anklagepunkten des Transports zur Prostitution befanden ihn die Geschworenen für schuldig. Als diese Worte im Gerichtssaal vorgelesen werden, dreht sich Combs zu seiner Familie um und faltet seine Hände zum Gebet. Zu der Jury formt er die Worte „Danke, danke“.

1997 gelang Puff Daddy, wie er sich damals nannte, mit dem Song „I’ll Be Missing You“ sein weltweiter Durchbruch. Heute wird das Vermögen des Rappers und Musikproduzenten auf etwa 400 Millionen US-Dollar geschätzt.

13 Stunden haben die Geschworenen insgesamt verhandelt. Dass sie ein Teilurteil erreicht hatten, war bereits am Tag zuvor bekannt geworden – im Anklagepunkt des Racketeering waren sie noch unentschlossen. Schließlich konnten sie sich auch hier auf seine Unschuld einigen.

Seine Anwälte fordern nun seine sofortige Freilassung, da er schließlich nur in den mildesten Anklagepunkten schuldig gesprochen wurde. Jetzt muss Richter Arun Subramanian darüber entscheiden, ob er der Bitte stattgeben wird.

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6 Kommentare

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  • Wenn ich das richtig verstanden habe, droht ihm dennoch eine mehrjährige Gefängnisstrafe, bis zu 10 Jahre pro Verurteilung, also insgesamt bis 20 Jahre. So lange dürfte er zwar nicht einsitzen, aber frei kommen tut er nicht, höchstens vorübergehend auf Kaution.

    • @Claudio M.:

      Ach was, Trump begnadigt ihn und fertig.

  • Ich habe den Prozess nicht verfolgt: Gibt es eine Begründung warum das Urteil so ausgefallen ist wie es ausgefallen ist.

    Ich bin sicher, wenn der Staatsanwalt denkt, dass da was zu holen ist das er Revision einlegen kann.<

    Aber sorge mache ich mir bei "Eine Faust für die Opfer", weil als unebetiligter der nur diesen Artikel liest, will man (die TAZ) ein anderes Urteil egal wie die Geschworenen gestimmt haben....

  • Ein wahrer Schlag ins Gesicht für alle Opfer.



    Daher rufe ich alle Opfer und jene, die sich solidarisieren und gegen Vergewaltigung sind, mit Protesten und Demonstrationen das Gerichtsurteil anzufechten. Die Gerichte sind sowieso durch Trump gleichgeschaltet, also noch ein Grund dafür.

    • @Troll Eulenspiegel:

      Es waren Geschworene, die das entschieden haben. Richter haben damit wenig zu tun.

    • @Troll Eulenspiegel:

      Sie müssten irgendwie erklären, warum und wie die Geschworenen gleichgeschaltet sind und weshalb das Gerichtsurteil nicht rechtsstaatlichen Standards entsprechen sollte.

      So klingt Ihr Kommentar recht schräg, um es mal moderat auszudrücken.

      Eine Demonstration kann übrigens kein Gerichtsurteil anfechten.