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Juristin über sichere Herkunftsländer„Eine nicht unerhebliche Entlastung“

Die Maghrebstaaten sollten als „sicher“ eingestuft werden, plädiert Miriam Marnich im Innenausschuss des Bundestags für den Städte- und Gemeindebund.

Welche Herkunftsländer sind „sicher“? Foto: Slava Bowman/Unsplash
Dinah Riese
Interview von Dinah Riese

taz: Frau Marnich, der Deutsche Städte- und Gemeindebund bezeichnet den Vorschlag, Marokko, Tunesien, Algerien und Georgien als sogenannte Sichere Herkunftsstaaten einzustufen als „lange überfällig“. Warum?

Miriam Marnich: Das ist richtig. Das Konzept hat sich bei den Westbalkanstaaten, Ghana und Senegal bewährt und nachweislich zu einer Beschleunigung der Verfahren und zu einem Rückgang der Antragszahlen aus diesen Ländern geführt. Auch für die Kommunen bedeutet das eine nicht unerhebliche Entlastung – nicht nur in den Behörden, sondern auch für das Personal und die Ehrenamtlichen vor Ort.

Die Gruppe der Asylsuchenden aus den Mahgreb-Staaten ist ziemlich klein. Im ersten Halbjahr 2018 haben diese Menschen gerade mal zwei Prozent der 81.765 Erstanträge ausgemacht haben. Wir sprechen von 1.616 Menschen. Führen wir hier nicht eine Scheindiskussion?

Wenn wir die Zahlen von Januar bis Oktober 2018 angucken, dann sind es im Verhältnis zu den gesamten Aslyantragszahlen 4,16 Prozent. Ja, das ist eine geringe Anzahl. Aber dabei handelt es sich oft um Menschen, bei denen klar ist, dass sie kein Anrecht auf Asyl haben – sofern sie auf die Kommunen verteilt wurden, muss man sich dort aber trotzdem um sie kümmern, sie unterbringen und versorgen. Das ist keine Kleinigkeit. Dies verstärkt den Druck auf die Kommunen auch im Hinblick auf die große Anzahl Ausreisepflichtiger und Geduldeter. Für diese fallen in den Kommunen hohe Kosten an, sobald der Bund und die Länder nicht mehr für sie aufkommt. Dazu kommt, dass Asylbewerber und Geflüchtete insgesamt nicht gleichmäßig auf die Kommunen verteilt werden.

Können Sie die „erhebliche finanzielle und personelle Mehrbelastungen in Kommunen“, von der Sie in Ihrem Gutachten für die Anhörung im Innenausschuss am Montag sprechen, beziffern?

Für die Gruppe der Menschen aus Marokko, Tunesien, Algerien und Georgien kann ich das nicht konkret beziffern. Aber diese Menschen kommen noch zusätzlich zur generellen erheblichen Mehrbelastung dazu, sie sind in einigen Kommunen quasi der Tropfen auf dem heißen Stein. 40 Prozent der Anträge aus Georgien etwa werden aus nicht asylrelevanten Motiven gestellt und sind damit offensichtlich unbegründet. Dies kann auch die Stimmung der Bevölkerung vor Ort strapazieren, insbesondere im Hinblick auf diejenigen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht zurückgeführt werden können. Dies gilt für alle Gruppen von Asylbewerbern.

Bild: DSTGB
Im Interview: Miriam Marnich

35 Jahre alt, ist Referatsleiterin beim Deutschen Städte- und Gemeindebund und dort unter anderem zuständig für Zuwanderung, Integration und Flüchtlingspolitik.

Würde dann nicht ein Spurwechsel, wie er im Entwurf des Fachkräfteeiwanderungsgesetz nun doch nicht vorgesehen ist, schon einen großen Teil des Problems lösen? Die Menschen könnten arbeiten und sich selbst finanzieren, die Kommunen würden entlastet.

Der Entwurf für die Sicheren Herkunftsstaaten sieht ja eine Stichtagsregelung für diejenigen vor, die sich integriert haben, die Sprache sprechen und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Da ist es aus unserer Sicht richtig, Ausnahmen zu schaffen.

Das Einwanderungsgesetz sieht auch neue Wege zur Erwerbsmigration vor. Wird die Zahl der aussichtslosen Asylanträge aus diesen Ländern nicht schon dadurch sinken?

Dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz jetzt bestehende Regelungen zusammenfasst und entbürokratisiert ist gut. Trotzdem brauchen wir die Sicheren Herkunftsstaaten. Asyl und Erwerbsmigration müssen aus unserer Sicht klar getrennt werden. Es ist richtig, an beiden Stellschrauben zu drehen.

Verfahren sollen bei Sicheren Herkunftsstaaten nur eine Woche dauern, die Beweislast ist umgekehrt – es liegt die Annahme zu Grunde, dass sie eigentlich nicht schutzberechtigt sind. Die Ausreisefrist bei einer Ablehnung verkürzt sich auf eine Woche, Klagen haben keine aufschiebende Wirkung. Was bedeutet das für Menschen, die tatsächlich Schutz brauchen?

Mit einer entsprechenden Beratung, die ja vorgesehen ist, muss das machbar sein. Ich kann ihnen jetzt keinen Einzelfall nennen. Aber alle Betroffenen müssen in einem Rechtsstaat ausreichenden Rechtsschutz haben, das ist für uns essentiell. Und jeder hat trotz Regelvermutung das Recht, seine individuelle Verfolgung darzulegen.

Stichwort Menschenrechte: In Ihrem Gutachten heißt es, ob ein Land die Voraussetzungen eines Sicheren Herkunftsstaates erfüllt, könne nur der Gesetzgeber entscheiden. Gleichzeitig sprechen Sie sich im aktuellen Fall eindeutig dafür aus. Auf welcher Grundlage?

Wir wissen das, was man in den Berichten der Bundesregierung, des Bamf und des Auswärtigen Amtes lesen kann. Eine eigene Bewertung können wir als kommunaler Spitzenverband natürlich nicht vornehmen. Da müssen wir uns auf die Bewertungen der entsprechenden Stellen verlassen können.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren immer wieder die Verfolgung von Menschen aus der LGBT-Community oder Folter in den Mahgreb-Staaten.

Menschenrechte dürfen auf keinen Fall in Frage gestellt werden. Auf der anderen Seite bleibt die Aufnahme – und Integrationsfähigkeit der Kommunen nun mal begrenzt. Es ist also auch im Interesse der Menschen mit guter Bleibeperspektive, dass man sich besser auf sie konzentrieren kann.

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18 Kommentare

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  • "Fachkräfteeiwanderungsgesetz nun doch nicht vorgesehen ist, schon einen großen Teil des Problems lösen? Die Menschen könnten arbeiten und sich selbst finanzieren, die Kommunen würden entlastet."

    Entschuldigung, wer der Frage solche wie hier formulierte Unterstellung anhängt, muss sich wohl zB im Fieberwahn befinden.

  • Wie kann man in dem Alter schon so zynisch sein?

  • Das Konzept "Sicheres Herkunftland" hat aus meiner Sicht zumindest einen positven Punkt. Der Asylbewerber muss seinen Anspruch auf Hilfsleistungen usw. belegen.

    Dazu ist auch hier jeder sonstige Bürger bei einer Antragsstellung nachvollziehbar verpflichtet.

    Die deutsche Sonderregelung, dass ansonsten Anspruchsbehauptungen auf Asyl hinzunehmen und diese von Amtsseite ggf. widerlegt werden können muss (Beweisumkehr), ist eines der Gründe dafür,. dass unser Asylsystem nicht funktioniert.

    • @ton.reg:

      Jungs Jungs, es ging doch erst einmal um das AsylbLG und nicht um BAMF-Bescheide. Grundsätzlich wird auch Bedarf bezahlt.



      @Ton.Reg, der Bedarf wird im Wege der Antragstellung, Betrug darf von vorn herein nicht unterstellt werden, und durch Unterlagen, zB Mietvertrag, belegt. Dass es womöglich Maßnahmen gibt, Missbrauch einzuschränken oder zu verhindern, die man nicht nutzt, wäre etwa Organisation(-sversagen).



      @Lowandorder, P. 30 III AsylG, früher AsylVfG, kann gleichfalls einschlägig sein, weil sich der zugrunde liegende Sachverhalt so verhält. Ich meine dies nicht persönlich, aber das BAMF ist zumindest mE besser als sein Ruf.

      • @Gerhard Krause:

        @ Krause. Ja, T'schuldigung.



        Ich hatte den Begriff "Hilfsleistung" unzulässig verallgemeinert.



        Die Gewährung von Asyl bzw. Duldung etc. ist zwar eine Hilfsmaßnahme, Hilfsleistungen im engeren Sinne bezeichnen Zahlungen, Wohnraumstellungen usw. und ist daher nicht als Überbegriff für die gesamte "Staatsleistungen" richtig.

        Ich meinte also Anspruch auf das "Komplettpaket", angefangen vom Asylrechtstitel bis zur Versorgung.

        Viele Grüße,



        ich

        • @ton.reg:

          Sorry, da verstehe ich Ihren Punkt noch weniger (gedankenganglich). Ich hoffe, da langweile ich nicht, jedoch



          für mich ist zB die Erteilung einer Duldung keine Hilfeleistung, weil sie einem Vollzugshemmnis zugrunde liegt. Wird eine asyrechtsrelevante Anerkennung ausgesprochen, dann liegt mE dem Charakter der Sache nach (humanitäre) Hilfe vor.

          Sie wollen kritisieren, was Sie im Zusammenhang sehen, "Asylanerkennung" und die "Versorgung" durch öff. Leistungen? Oder die "Versorgung" während des Asylverfahrens?

          Zum ersten Punkt, das muss nicht zwingend sein, denn soweit eine Aufenthaltserlaubnis nach den PP 25 I bis III AufenthG erteilt wird, ist gemeinsam mit dem Aufenthaltsrecht zumindest eine "Arbeitserlaubnis" zu erteilen (bei P 25 I, II AufenthG erweitert als Erwerbstätigkeit; da können "Sie" sich auch selbständig machen). Dummdreist finde ich die schöne Unterstellung, etwa jeder Anerkannte würde sich selbst finanzieren können, aber ebenfalls.



          Weil die Jobvernichtungsmaschine in Deutschland auch für Anerkannte gilt. Man stelle sich mal vor, bei etwa 44 Mio Arbeitsplätzen in Deutschland jubelt das (i.d.R. bezahlte) "Jubelvolk" (d.h. Teile der Politiker, Interessenverbände, Ökonomen pp., Teile der Medien) und gaukelt Wohlstand für alle vor, aber das ist ein anderer turn.

    • 8G
      81331 (Profil gelöscht)
      @ton.reg:

      ...Sie kennen sicher den Unterschied, zwischen einem 'normalen' Bürger diese Staates und einem Menschen, der in diesem Staat einen Antrag auf Asyl stellt?



      Anscheinend nicht.



      Der 'normalen' Bürger in diesem Lande muss bei Antragstellung auf Hilfsleistungen z.B. nicht nachweisen, dass er oder sie homosexuell ist und ihm oder ihr deshalb im sog. "sicheren Herkunftsland" Haft, Folter und Tod drohen.



      Ist alles immer eine Frage des Blickwinkels.

      • @81331 (Profil gelöscht):

        Ich kenne aber einen Unterschied zwischen Antrag auf Mietzuschuß und einem Asylantrag.

        Bei letzterem geht es um deutlich mehr als um ein paar Euros. Es geht um Aufnahme und in der Regel um erhebliche Kosten (Stellung von Wohnraum, Sozialhilfe usw.), welche nicht einfach auf "Treu und Glauben" jedem gewährt werden kann. Wenn berechtigte Schutzansprüche vorgetragen, dann muss das auch nachvollziehbar begründet und belegt werden können. Z.B. belegbare Vita oder ähnliches. Das kann man als Minimum erwarten.

        Aber wie Sie richtg schreiben, alles eine Frage des Blickwinkels.

    • @ton.reg:

      Mit 20 Jährchen AsylRichter aufm Buckel - vllt mal so -





      Mitmachen



      Einzelfälle



      "Offensichtlich unbegründet"



      Als "offensichtlich unbegründet" ("o.u.") nach § 30 Abs. 3 AsylVfG wird ein Asylantrag beispielsweise dann abgelehnt, wenn die Begründung "nicht substantiiert" vorgetragen oder in sich widersprüchlich ist. Vielfach entsteht dieser Eindruck, wenn Flüchtlinge Hemmungen haben, über schlimme Ereignisse zu berichten, sich Daten nicht gut merken können oder fehlerhaft übersetzt werden. Die rechtliche Konsequenz ist, dass sofort die Abschiebung eingeleitet werden kann, auch wenn die Antragsteller gegen die Ablehnung Klage einlegen. Nur wenn das Gericht kurzfristig die "aufschiebende Wirkung" der Klage anordnet, sind die Betroffenen vor der Abschiebung sicher, bis das Gericht das Asylgesuch inhaltlich prüft. Viele Flüchtlinge werden vorschnell zu Unrecht als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Manchmal gelingt es zu helfen.…“



      archiv.proasyl.de/...lich-unbegruendet/



      &



      Wenn ich dann - leider ergänzen muß -



      Daß die Bescheide des BAMF - schauens sich die Statistiken an - häugig(st) das Papier nicht wert sind - auf dem sie gedruckt sind.



      &



      Die Auskünfte von IMen&AA - so derart staatstragend verlogen sind.



      Daß die Sonne durchscheint.

      Ja dann. Dann fangense bitte nochmals.



      Von vorn - ohne Schaum vorm Mund -



      An - zu Denken. Newahr.



      Normal.



      &



      Dank im Voraus.



      (Ja sicher - Gern&Dannichfür …servíce)

      • @Lowandorder:

        Hallo LawAndOrder,



        dank für Ihre Rückmeldung (wobei es offensichtlich Probleme mit Ihrem Programm bzw. Gerät gibt)

        Was bedeutet denn "IMen&AA"? Und ich rasiere mich trocken, habe also keine Rasierschaumreste vor dem Mund.



        Aber zur "Geschäftsordnung":



        Wenn ich mich jetzt nicht gerade spontan irre, dann laufen z.B. Asylverfahren in den Niederlanden wie folgt ab. Der Asylbewerber reicht seinen Antrag nach Rechtsberatung ein (da sollten dann auch keine Sonderhemmungen, Sprachprobleme usw. erfolgen). Werden die Beweise als nicht ausreichend bewertet, dann besteht eine kurze Frist zum Nachreichen weiterer Belege. Sind auch diese nicht überzeugend, dann werden alle Hilfsleistungen eingestellt und es besteht Ausreisepflicht (Üblicherweise werden dann in Deutschland praktisch beliebig oft Neuanträge, Einsprüche usw. gestellt).



        Seltsam, zum einen wird die NL für ihre menschengerechten, zügigen Asylverfahren beneidet und zum anderen ist mir nicht bekannt, dass die NL ein menschenverachtender Nazi-Unrechtsstaat ist.



        Die finale Frage ist daher, warum unser Staat gerade im Asylbereich überhaupt nichts auf eine glaubhaft rechtsstaatliche Reihe bringt. Das ganze wirkt eher wie ein peinlich bemühter Witz.



        Viele Grüße,



        ich

        • @ton.reg:

          Das mit dem Witz ist mir - suboptimal -

          Wie das von mir beschriebene - in dem wir uns ja doch scheint’s einig sind.

          IMen&AA - leicht boshaftes Wortspiel.



          Innenministerien & Auswärtiges Amt.

          unterm—- mit ca 600Jährchen holl. Altvorderen .-;) mal dess -



          1. NL - 42.508 km² - NRW - 34.098 km²



          Get it*¿* Fein. (“Der Chor der Blöden…)



          2. deren Pragmatismus - unschlagbar.



          Beispiel (Zaungast;) - “Aha - usaGerichte



          Haben einen Court-manager!“ - Aha!



          “Ok. Let‘s try it!“ - Fünf (?) Jahre später



          “Aha - Läuft*¿* - Öh in zwei Gerichten!“



          “Aha - & Abgeschafft!“ - “Ok - let‘s have another round of booze!“ ;)) Was läuft?



          & mal dess btw -



          (Auswahl/Zusammensetzung Richter;



          Frauman wird zun 1.instanzl. Richter BEFÖRDERT! - (muß aber auch alles machen!! (Meine Scheiße noch eins!;)



          Rechtsmittelfragen - one-man-show!)



          kurz - Pragmatismus pur!)



          &



          Nicht - daß ich alles toll finde;



          &



          Deren Asyl-system - sorry - kenn ich nicht ausrechend genug. Newahr. d.h.



          Mit Erika Runge - schon mit 73 - ;)



          “Ich fände es anmaßend, mich dazu zu äußern“, …“

          So weit mal…servíce.

          • @Lowandorder:

            Hallo nochmals,

            ja...., ja....., öh..., hä...., nun ja...

            Mir deucht, Sie könnten irgendwo auch noch einen Sinn in Ihrem Text versteckt haben....., zumindest ab dem zweiten Satz....



            Aber ich bin mir Sicher, mit etwas Übung wird das noch was.

            Noch einen schönen Tag,



            ich

            • @ton.reg:

              Klar - Masel tov.

              Das wird. Sie haben mein volles Vertrauen - das wird - was auch immer.

  • Solange der deutsche Michel in dem Land Urlaub machen und sein Geld ausgeben kann ist es ein sicheres Land, was ist da so schwer zu verstehen?



    Klar kann sich die LGBT-Community nicht überall ausleben wie sie es gern hätte, aber sie können auch mal in der eigenen Heimat sich für ein Umdenken einsetzen, schließlich haben wir hier in Europa das Gleiche durch gemacht (bzw. unsere Eltern und Vorfahren).

    • @Lara Crofti:

      Der LGBT-Community geht es nicht ums "ausleben" und wegen ihrer Identität Verfolgte in den Maghreb-Staaten sind nicht selbst schuld, wie Sie andeuten. Die Verfolgung und teilweise völlig unverhältnismäßige Bestrafung von Gays entsteht bereits, wenn diese ihr Recht auf Familie wahrnehmen. Das Argument "was unsere Eltern durchmachten" verfängt nicht, wenn wir die Menschenrechte ernst nehmen. Schließlich haben "unsere Eltern" auch Verfolgung, Vergasung, Folter und Massenmord durchgemacht. Befreit wurden sie nicht durch eigene Aktivität, sondern durch ein Bündnis von Rechtsstaaten.

  • Ok, also kein Argument außer, dass die Kommunen entlastet werden (dies dafür 5mal wiederholt).

    Ich wundere mich, dass das Konzept "Sicherer Herkunftsstaat" niemals hinterfragt wird. Vielleicht ist dieses einfach komplett schief - und keine Lösung für das Problem.

  • Die letzte Frage und die unbekümmerte Antwort zeigen: Die Bezeichnung "sicheres Herkunftsland" ist pure Tatsachenverdrehung und die "Grundwerte" unserer Gesellschaft interessieren nur dann, wenn es bequem ist.

    • @Euryale:

      anschließe mich. Leider wahr.