Bundestag und sichere Herkunftsstaaten: 509 Stimmen für mehr Abschiebung
Marokko, Tunesien, Algerien und Georgien wurden im Bundestag nun als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Eine Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Berlin epd | Der Bundestag hat am Freitag für eine Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten gestimmt. Mit einer Mehrheit von 509 Stimmen beschloss das Parlament, die Maghreb-Staaten Marokko, Tunesien und Algerien sowie Georgien als sicher einzustufen.
Grüne und Linke hatten angekündigt, dagegen zu stimmen. Die Fraktionen von FDP und AfD wollten mit der Koalition für das Vorhaben stimmen. Der Einstufung muss aber auch der Bundesrat noch zustimmen. Wegen der Mehrheit der von Grünen mitregierten Länder ist das aber fraglich.
Bei Asylbewerbern aus als sicher eingestuften Herkunftsstaaten gilt für die Behörden in der Regel, dass ihr Antrag auf Schutz unbegründet ist. Asylverfahren werden nach Auffassung der Koalition dadurch beschleunigt.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte im Bundestag, mehr als 97 Prozent der Anträge von Asylbewerbern aus den vier Ländern hätten derzeit eine geringe Erfolgsaussicht. Die Einstufung der Staaten als sicher sei daher notwendig und ermögliche die Konzentration auf die wirklich Schutzberechtigten, argumentierte er.
Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten und Georgien sind in der deutschen Gesamtstatistik eine Minderheit
Im Bundesrat war die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten stets heftig umstritten. Die Erweiterung der Liste um die Maghreb-Staaten ist dort bereits einmal gescheitert. Derzeit haben die von Grünen mitregierten Länder gemeinsam mit dem von SPD und Linken regierten Brandenburg eine Mehrheit von 41 der 69 Stimmen.
Selbst bei einer Zustimmung von Baden-Württemberg, wo die sicheren Herkunftsstaaten im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vereinbart wurden, bleibt es bei der knappsten Mehrheit von 35 Stimmen für die potenziellen Gegner der Einstufung.
Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten und Georgien sind in der deutschen Gesamtstatistik eine Minderheit. Von rund 174.000 Asylanträgen von Januar bis Ende November 2018 wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 3.400 von Menschen aus Tunesien, Algerien und Marokko sowie knapp 4.000 von Georgiern gestellt. Der CDU-Abgeordnete Thorsten Frei sagte, bis Jahresende 2018 seien es aus allen vier Länder 9.355 Anträge gewesen.
Leser*innenkommentare
TazTiz
Die kleine Zahl der Asylantragsteller aus den genannten Ländern wird sich auch durch die Gesetzesänderung nicht ändern. Darum geht es auch nicht.
Entscheidend ist die Verkürzung der aussichtslosen Verfahren. Die Dauer der Verfahren sind das Krebsgeschwür am Asylrecht. Es muss das Ziel sein, die Entscheidungsprozesse im Asylrecht zu verschlanken. Im Interesse aller ...
Peter Meisel
Toll, in einem Land das an der Bildung spart, zeigt sich das Ergebnis:
Die Besten gewählten Vertreter dieses Volkes (Voraussetzung für Demokratie, sagt Aristoteles) sind zu faul die Allgemeinen Menschen-Rechte (seit der Französischen Revolution) zu prüfen?
ALLE 30 ARTIKEL DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE
Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
"Artikel 14
1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen
nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen."
Ich empfehle jedem Demokraten hin zu schauen und selbst zu lesen: www.amnesty.de/all...der-menschenrechte
Von den angeblichen "Christen" in unserer Gesellschaft bin ich enttäuscht. Ihr Papst Franziskus hat selbst formuliert: "Der Name Gottes ist Barmherzigkeit". Warum feiern die überhaupt Weihnachten? Es waren die drei Weißen aus dem Morgenland, die dank ihrer Sternkunde den Jesus erst gefunden haben! Das ignoriert sogar die nationale AfD?
Geht es uns um das "Weihnachtsgeschäft?"