piwik no script img

Israelischer Soldat vor GerichtZweimal geschossen?

Zwei verletzte Palästinenser sind in Hebron getötet worden. Deswegen steht ein israelischer Soldat derzeit unter Anklage.

Zwei Palästinenser wurden getötet, eine Videokamera zeichnete das auf Foto: dpa

JERUSALEM taz | Der Prozess gegen den israelischen Soldaten, der gefilmt wurde, als er einen bewusstlos am Boden liegenden Palästinenser per Kopfschuss tötete, nimmt größere Ausmaße an als vermutet. Laut Zeugenaussagen, die die israelische Menschenrechtsorganisation Betselem aufnahm, war unmittelbar vor dem Todesschuss in Hebron ein zweiter Palästinenser unter gleichen Umständen in unmittelbarer Nähe ums Leben gekommen.

Videoaufnahmen von Anwohnern zeigen den Mann mit schwer blutendem Kopf, als ihn ein Soldat mit dem Fuß vom Bauch auf den Rücken dreht. Betselem fordert die Freigabe des Filmmaterials, das Armeeangehörige in Hebron aufgenommen haben. Beide Zeugen seien bereit zur Aussage vor dem Militärgericht, hieß es. Der Zwischenfall begann mit dem Versuch der beiden Palästinenser, die Soldaten mit Messern anzugreifen.

Unklar ist, ob der angeklagte Soldat Elor Asaria, der sich derzeit wegen Totschlags verantworten muss, beide Palästinenser erschoss oder ob es noch einen weiteren Schützen gab. Asarias Anwalt hatte signalisiert, dass sein Mandant keine Ausnahme sei. „Derartige Fälle“ würden „üblicherweise im Rahmen eines Disziplinarverfahrens“ gehandhabt, meinte er. Die Anklage wirft Asaria vor, geschossen zu haben, als der „Terrorist verwundet am Boden lag und keine unmittelbare Gefahr mehr darstellte“.

Für die Verteidigung erschwerend sind neuerdings veröffentlichte Videoaufnahmen, die beweisen, dass das Messer von Abdul Fatah al-Scharif, dem Opfer Asarias, mehrere Meter von ihm entfernt liegt. Erst nach dem Todesschuss kickt ein Mann, der neben einer Ambulanz steht, das Messer mit dem Fuß in Richtung al-Scharif.

Solidarität mit israelischem Soldaten

Der Angeklagte hatte anfangs ausgesagt, er habe aus Angst gehandelt, al-Scharif könne die Soldaten erneut mit dem Messer angreifen. Asaria ist der erste Soldat seit zwölf Jahren, der sich wegen Totschlags während seiner Dienstzeit vor Gericht verantworten muss.

Die Tötung vor laufender Kamera löste in der israelischen Öffentlichkeit eine heftige Debatte über die Methode der Sicherheitsdienste aus. Tatsache ist, dass fast alle Messerattentate der aktuellen Terrorwelle seit letztem Herbst mit der sofortigen Erschießung der Angreifer enden, was von der Bevölkerung mehrheitlich gebilligt wird. Selbst Asaria, der seine Waffe auf einen erkennbar bewusstlosen Mann richtete, genießt in weiten Kreisen Israels große Sympathie.

Erziehungsminister Naftali Bennett, Chef der Siedlerpartei Das jüdische Haus, solidarisierte sich mit der Familie, und auch Avigdor Lieberman, frisch vereidigter Verteidigungsminister, forderte seine Freilassung. Ihre Differenzen über den Fall ließen Regierungschef Benjamin Netanjahu und Exverteidigungsminister Mosche Jaalon, der sich von Asarias „schrecklicher Tat“ distanzierte, in einen Streit geraten, der ein Grund für Jaalons Rücktritt war.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

5 Kommentare

 / 
  • Über Israel wundert mich nichts mehr. Die dürfen schon seit Staatsgründung Dinge tun, die allen internationalen Einigungen und Menschenrechten widersprechen.

    • @HerrvonSinope:

      Vielleicht einmal zur Versachlichung:

       

      1. Da hat - gemäss Anklage - ein israelischer Soldat geschossen. Nicht "Israel".

       

      2. Sollte er das tatsächlich getan haben, dann wäre es rechtswidrig. "Dürfen" darf er es nicht - genau deswegen ist dieser Soldat jetzt vor einem ordentlichen Gericht angeklagt.

       

      3. Bisher ist kein einziger Fall bekannt, dass ein palästinensischer Terrorist von der Palästinensischen Autonomiebehörder jemals angeklagt, geschweige denn wegen Mordes verurteilt, worden sei.

      • @TurboPorter:

        zur weiteren versachlichung trüge sicher bei, sich und andere darüber zu informieren, ob ein palästinenserin bei straftaten gegen israelis überhaupt vor einem palästinensischen gericht angeklagt werden darf oder nicht vielmehr im rahmen der in den oslo-verträgen vereinbarten sicherheitskooperation an Israel/die israelische besatzungsbehörde ausgeliefert werden muß.

        wäre es an letzterem, dann wäre nicht weiter verwunderlich, dass bisher kein einziger fall usw.usf., denn der fall wäre garnicht vorgesehen.

         

        im übrigen tät es nicht schaden, das wort terrorist durch straftäter oder ähnliches zu ersetzen. auch das trägt zu versachlichung bei.

        • @christine rölke-sommer:

          Das wäre recht unpräzise, Straftäter ist der allgemeine Oberbegriff, Terrorist die spezifische Bezeichnung für Leute, die aus politischen Gründen u.u. wahllos Menschen abstechen.

           

          Ihre "Straftäter" haben gerade in der letzten Nacht wieder, wahllos wie so oft, vier Zivilisten in Tel Aviv umgebracht.

          • @TurboPorter:

            abgesehen davon, dass es nicht in Ihren worten *Ihre "Straftäter" * waren, welche...

            haben Sie sich wohl vertan. Ihr kommentar gehört unter http://taz.de/!5311811/

            bloß dass es da um 9:34 noch keine einen gab, von der-dem Sie glauben, sie-ihn-es beschimpfen zu dürfen.

             

            und was fällt Ihnen dazu ein, dass in den gebieten die jurisdiktion beim besatzer liegt?