Innenausschuss zur Polizeiaffäre: Ein Skandal erster Ordnung

Nach Aufdeckung des mutmaßlich rechtsextremen Netzwerkes bei der hessischen Polizei verspricht Minister Beuth akribische Ermittlungen.

Die Rücken zweier Polizisten in Uniform

Rechte Parolen, Hitlerbilder, Hakenkreuze – in der Polizei-WhatsApp-Gruppe war ordentlich was los Foto: dpa

WIESBADEN taz | In der hessischen Polizei wird gegen mehr Personen wegen rechtsextremer und neonazistischer Umtriebe ermittelt, als bislang bekannt. Zu der Chatgruppe, die über WhatsApp rechtsextreme Parolen, Hitlerbilder und Hakenkreuze ausgetauscht haben soll, gehörten offenbar nicht nur fünf, sondern mindestens sechs PolizeibeamtInnen. Das sagte am Mittwoch Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) bei einer Sondersitzung des Innenausschusses im Landtag.

Nach Angaben des Ministers ermitteln Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft zudem gegen mindestens einen weiteren Beamten und einen inzwischen entlassenen Polizeianwärter. Sechs PolizeibeamtInnen sind suspendiert. Zusätzlich sei ein Diszplinarverfahren gegen Mitglieder einer weiteren Chatgruppe eingeleitet, die extremistische Abbildungen ausgetauscht habe.

Die Ermittlungen richten sich nach Angaben des Ministers inzwischen somit gegen BeamtInnen in vier der sieben hessischen Polizeipräsidien. Beuth betonte, mit „Sensibilität und Akribie“ werde gegen die Verdächtigen ermittelt. „Menschen mit rechtsextremistischen Positionen haben in der Polizei nichts zu suchen“, versicherte Beuth und fügte hinzu: „Ich habe keine Kenntnis über ein rechtsextremes Netzwerk in der hessischen Polizei.“

Bei der Ausschusssitzung wurde außerdem bekannt, dass erst nach der umfangreichen Berichterstattung über die Affäre Ende der vergangenen Woche eine 15-köpfige Ermittlungsgruppe im Landeskriminalamt mit den Fällen betraut wurde. Der FDP-Abgeordnete Wolfgang Greilich kritisierte, offenbar hätten Kompetenzstreitigkeiten die Ermittlungen behindert.

„Sie wollen die Sache unter den Tisch kehren“

Der Minister bestätigte indirekt, dass ein Drohbrief gegen die Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz die Ermittlungen ausgelöst hatte. Der Anwältin, die eine Opferfamilie im NSU-Prozess und den mutmaßlichen islamistischen Gefährder Sami A. vertreten hatte, war Anfang August ein mit „NSU 2.0“ unterschriebenes Fax mit rassistischen Beleidigungen zugegangen.

Darin war ihr in drastischen Worten „Vergeltung“ angedroht. „Wir schlachten deine Tochter!“ Innenminister Beuth sagte, „in zeitlicher Nähe“ zu diesem Drohbrief seien von einem Dienstcomputer im 1. Revier der Frankfurter Polizei personenbezogene Daten der Anwältin abgerufen worden; es gebe allerdings ­bislang keinen Beweis dafür, dass BeamtInnen an dem Drohbrief beteiligt gewesen seien.

Als „Skandal erster Ordnung“ kritisierte der SPD-Landtagsabgeordnete Günter Rudolph die Informationspolitik des Ministers. „Wenn ein Drohbrief mit NSU 2.0 unterschrieben ist, müssen doch alle Alarmglocken schrillen.“ „Sie wollten die Sache unter den Tisch kehren“, warf dem Minister der Linken-Abgeordnete Hermann Schauss vor.

Man habe den Vorgang sehr ernst genommen

Auf seinen Antrag hin war die Sondersitzung überhaupt erst einberufen worden. Auch der FDP-Abgeordnete Greilich zeigte sich empört darüber, dass das Parlament von den Vorgängen erst aus der Zeitung erfahren habe.

Minister Beuth sagte, Polizei und Ermittlungsbehörden hätten mehrfach das Gespräch mit der bedrohten Anwältin gesucht und den Vorgang sehr ernst genommen. Er nannte auch die Daten für die Kontakte der Behörden mit der Anwältin. Indirekt bestätigte der Minister damit allerdings, dass die Anwältin wohl aus der Zeitung erfahren musste, dass eine Spur die Ermittler zu einem Datenabruf im 1. Revier der Frankfurter Polizei geführt hatte. Seit die ErmittlerInnen das wissen, gab es nämlich kein weiteres Gespräch mit ihr.

Beuth berief sich in seiner Befragung darauf, dass sich die die Ermittlungen führende Frankfurter Staatsanwaltschaft alle Auskünfte vorbehalten habe. Er dürfe wegen Verdunklungsgefahr über Details nicht berichten. Unklar blieb bis zum Ende der Ausschusssitzung, ob wenigstens das Landeskriminalamt zeitnah über die Ausweitung der Affäre unterrichtet wurde.

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