Indien und die Politik der heiligen Kuh: Rinder dürfen wieder verkauft werden
Das oberste Gericht hebt den Stopp des Rinderhandels für drei Monate auf. Kritiker sehen das Verbot vor allem als antimuslimisch an.
Erlaubt waren nur noch der Handel zu Zuchtzwecken, von Zugtieren oder zur Milchproduktion, aber nicht mehr mit dem Ziel des Schlachtens. Letzteres ist in den meisten indischen Bundesstaaten verboten.
Offiziell begründete die Regierung von Ministerpräsident Narendra Modi das Handelsverbot mit dem Schutz der Gesundheit der Tiere. Dabei argumentieren selbst Tierschützer, dass kranke Tiere notfalls geschlachtet werden müssen, um etwa eine ganze Herde vor dem Ausbruch einer Seuche zu schützen.
Beobachter glauben deshalb, dass es der hindunationalistischen Regierung vielmehr um die Propagierung ihrer Hindutva-Ideologie geht, laut der Kühe heilig sind.
Muslime besonders betroffen
Das Verbot betraf denn auch vor allem Muslime, weil diese überproportional in Indiens Fleisch- und Lederwirtschaft arbeiten. Geklagt hatten jetzt Bundesstaaten, in denen diese Sektoren eine besondere Rolle spielen oder Rindfleisch zu den traditionellen Speisen zählt.
Im südlichen Tamil Nadu etwa hatte ein dortiges Gericht bereits am 30. Mai das Handelsverbot für unwirksam erklärt. Die jetzige Entscheidung des obersten Gerichts gilt nun für das ganze Land. Die Regierung kündigte unmittelbar danach an, bis Ende August eine überarbeitetes Gesetz vorlegen zu wollen.
Im Kern der juristischen Auseinandersetzung geht es um die Frage, was die Zentralregierung den einzelnen Bundesstaaten vorschreiben darf. Der oberste Richter Jagdish Singh Khehar begründete sein Urteil aber auch mit den wirtschaftlichen Folgen des Verbots: „Das sollte den Lebensunterhalt von Menschen nicht betreffen.“
Indien ist mit einem Volumen von 16 Milliarden US-Dollar zusammen mit Brasilien der größte Rindfleischexporteur der Welt. Dabei stammt aber das meiste von Indien exportierte Fleisch von Büffeln.
Im Kern des politischen Konflikts geht es darum, was eine hinduistische Mehrheit einer muslimischen Minderheit vorschreiben darf und damit um die Frage, ob Indien weiter ein säkularer Staat bleibt oder aber zu einer von Hindunationalisten angestrebten Hindunation wird.
Selbsternannte Kuhschützer töten Menschen
Seit die rechte hindunationalistische Volkspartei (BJP) 2014 die Regierung übernahm, gehen selbsternannte Kuhschützer stärker gegen mutmaßliche Rinderschlächter vor. Schon mehrfach wurden Muslime und Dalit (Kastenlose) gelyncht, denen Handel mit Rindfleisch oder das Schlachten von Kühen vorgeworfen wird.
Der Bundesstaat Gujarat, in dem Ministerpräsident Modi lange Regierungschef war, hatte im März die Haftstrafe für das Schlachten von Kühen auf „lebenslänglich“ erhöht und damit das Leben von Kühen und Menschen gleich gewichtet. Wer aber einen Muslim tötet, der im Verdacht des Kuhschlachtens steht, kommt in der Praxis oft ungeschoren davon.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Anbrechender Wahlkampf
Eine Extraportion demokratischer Optimismus, bitte!
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund