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Im Lina E.-Prozess verurteiltBerliner Antifaschist „Nero“ äußert sich aus dem Untergrund

Vor drei Jahren wurde ein Berliner Autonomer im Prozess um Lina E. verurteilt. Statt in Haft zu gehen, tauchte er ab. Nun meldet er sich zu Wort.

Nach der Verurteilung von „Nero“ und anderen im Antifa-Ost-Prozess brannte es 2023 in Leipzig-Connewitz Foto: Moritz Schlenk/imago

Seit fast einem Jahr schon hätte Philipp M. eigentlich schon in Haft sein müssen: seit dem 18. Juni 2025, in der JVA Hakenfelde in Berlin. An dem Tag hätte der 31-jährige Berliner Antifaschist eine gut dreijährige Haftstrafe antreten soll, zu der er bereits im Mai 2023 vor dem Oberlandesgericht Dresden verurteilt wurde. Aber dazu kam es nicht: Philipp M. tauchte ab. Nun meldete er sich erstmals zu dem Schritt aus dem Untergrund.

„Mich der Haft zu entziehen, ist mir nicht leicht gefallen“, schreibt Philipp M., Spitzname „Nero“, in einer Erklärung auf der linken Onlineplattform Indymedia. Das gewohnte Umfeld und geliebte Menschen zurückzulassen, sei „schmerzvoll“. Aber nach Jahren der Strafverfolgung und Überwachung hätte es sich „nicht richtig angefühlt, mich freiwillig in die noch unfreiere Situation der Gefangenenschaft zu begehen“. Deshalb habe er sich damals entschieden, seine Haftstrafe nicht anzutreten und sei „untergetaucht“.

Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Dresden bestätigte der taz, dass Philipp M. seine Haft nicht antrat. Nach taz-Informationen fahndet die Berliner Polizei nach ihm. Es wurde ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung gegen M. erlassen. Ein Polizeisprecher wollte sich dazu nicht äußern, aus datenschutzrechtlichen und ermittlungstaktischen Gründen.

Auch die Anwältin von Philipp M. wollte das Abtauchen nicht kommentieren. Der 31-Jährige ist in der linken Szene Berlins indes kein Unbekannter. Bereits 2017 war er zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er bei Krawallen zwischen Autonomen und der Polizei in der Rigaer Straße den Piloten eines Polizeihubschraubers mit einem Laserpointer geblendet hatte. Seinen Prozess hatte eine „Free Nero“-Kampagne begleitet. Zwei Jahre saß M. danach im Gefängnis.

Widerstand und Selbstkritik wegen „Antifa-Mackertum“

Später wurde Philipp M. erneut angeklagt, nun vor dem Oberlandesgericht Dresden und im Auftrag der Bundesanwaltschaft. Der Vorwurf lautet diesmal, dass sich M. an den Angriffen der Gruppe um die Leipziger Antifaschistin Lina E. auf Rechtsextreme beteiligte. Der Berliner soll an einem Überfall direkt mitgewirkt und für einen weiteren ein Auto zur Verfügung gestellt haben. Die Beteiligung an einem weiteren vorgeworfenen Überfall konnte die Verteidigung entkräften: Philipp M. war zum Tatzeitpunkt in Berlin.

Im Mai 2023 war der Berliner dann für die Taten zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die anderen drei Mitangeklagten, darunter Lina E., erhielt Strafen bis zu gut fünf Jahren Haft. Der Bundesgerichtshof erklärte im März 2025 das Urteil für rechtskräftig – dann setzte sich Philipp M. ab.

Seit 2017 habe er ununterbrochen unter staatlicher Beobachtung gestanden, seit Jahren führe er Abwehrkämpfe, erklärte der Antifaschist nun in seiner Stellungnahme. Auch der Prozess in Dresden sei eine staatliche „Machtdemonstration“ gewesen. Mit seinem Abtauchen wolle er jetzt aber zeigen, wo der Saat an Grenzen stoße und „wo es möglich ist, Widerstand zu leisten“. Dies, so Philipp M., sei „mein Weg, für das zu kämpfen, woran ich glaube“.

Und Philipp M. zeigt sich auch selbstkritisch. Denn nach seiner ersten Haft hatte er sich in einem Porträt im Vice-Magazin sehr selbstbewusst als militanter Antifaschist in Szene gesetzt. In Teilen der Szene wurde ihm darauf „mackerhaftes Verhalten“ vorgeworfen. M. räumt nun ein, dass die Kritik und dieses Bild damals zutreffend gewesen sei. „Mittlerweile schäme ich mich dafür, es ist peinlich und es tut mir leid.“

Nicht der einzige untergetauchte Linke

Der einzige linke Abgetauchte ist Philipp M. derzeit nicht. Auch von den Beschuldigten der Angriffe auf Rechtsextreme in Budapest im Februar 2023 ist weiterhin mindestens ein Linker flüchtig. In ganz anderem Spektrum sind auch die früheren RAF-Terrorbeschuldigten Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub weiterhin abgetaucht.

Von den bisher Verurteilten der Lina E.-Gruppe verbüßen dagegen, außer Philipp M., alle anderen drei Linken nach taz-Informationen derzeit ihre Haftstrafen, auch Lina E. selbst.

Und inzwischen läuft vor dem Oberlandesgericht Dresden bereits ein zweiter Prozess zu der Gruppe – gegen sieben Antifaschisten, darunter Johann G., der frühere Partner von Lina E. Auch ihnen werden Angriffe auf Rechtsextreme zwischen 2018 und 2023 vorgeworfen.

In dem Verfahren sollte zuletzt einer der bereits im ersten Prozess Verurteilten, Jannis R., als Zeuge aussagen. Der Leipziger aber verweigerte die Aussage. Daraufhin verhängte das Gericht gegen ihn eine sechsmonatige Beugehaft. Der offene Vollzug, in dem sich Jannis R. zuvor befand, wurde daraufhin aufgehoben. Mehrere Ver­tei­di­ge­r:in­nen reagierten mit Befangenheitsanträgen gegen den Senat – die später zurückgewiesen wurden.

In dem Dresdner Prozess sagte derzeit nun ein Kronzeuge aus, Johannes D., ein früherer Szenefreund von Lina E. Der Berliner war 2021 nach Vergewaltigungsvorwürfen aus der linken Szene verstoßen worden – danach packte er bei der Polizei über die Gruppe um Lina E. aus und belastete auch Philipp M. Seine Aussagen werden sich noch über mehrere Prozesstage ziehen.

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