Illegale Nutzung von Polizeisystemen: Fast eine Abfrage am Tag

Ein Polizist hat offensichtlich ohne dienstlichen Anlass im Polizeicomputer Daten abgefragt. Er war Funktionär des Vereins Uniter.

Ein Streifenwagen der Polizei auf einem Abschleppfahrzeug.

Wie groß ist der Schaden für die Polizei? Streifenwagen der Polizei Brandenburg Foto: imago

BERLIN taz | Ein weiterer Polizist, der Mitglied beim Verein Uniter war, hat mutmaßlich illegal am Dienstcomputer Daten abgefragt. Nach taz-Informationen handelt es sich um den Dozenten der Polizeihochschule Brandenburg Ulf S. Er befindet sich derzeit auf einer Praktikumsstation im Polizeipräsidium in Potsdam und hat dort innerhalb von fünf Wochen 21 Abfragen getätigt, bei denen „keine offensichtlichen direkten dienstlichen Bezüge gegeben waren“. Das geht aus einem Schreiben des Staatssekretärs im Brandenburger Innenministerium Klaus Kandt hervor, das der taz vorliegt.

Welche Daten Ulf S. abfragte, ist nicht bekannt. Es heißt lediglich: Er habe vom 20.04.2020 bis 24.05.2020 „verschiedene Zugriffsberechtigungen auf polizeiliche Datensysteme“ gehabt, und es werde nun intensv geprüft, „inwieweit diese Datenabfragen berechtigt erfolgten oder datenschutzrechtliche Verstöße begründen“.

Ulf S. war „Distriktleiter Ost“ bei Uniter und hat den Verein nach längerem Zögern Ende 2019 verlassen. Uniter wird seit Anfang des Jahres vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremer Prüffall geführt. Recherchen der taz hatten zuvor ergeben, dass Uniter paramilitärische Trainings durchführte.

Bereits Mitte Mai waren Disziplinarverfahren gegen zwei Polizisten aus Potsdam, die Mitglied bei Uniter waren, eingeleitet worden. Von ihnen wurden Abfragen im Polizeisystem festgestellt, „die zumindest bisher keinen nachvollziehbaren Bezug zu den jeweiligen dienstlichen Aufgabenbereichen herstellen lassen“, wie es hieß. Die Rede war von einer größeren, mindestens zweistelligen Zahl an Abfragen.

Ausschlussverfahren in der CDU

Einer der Polizisten fragte demnach Daten „in Bezug auf zumindest ein ehemaliges Mitglied von Uniter e.V. ab“, aber auch in „in Bezug auf seine eigene Person sowie in Bezug auf sein familiäres Umfeld“. Der zweite recherchierte den Angaben zufolge im Einsatzdokumentationssystem. Strafrechtliche Ermittlungen werden geprüft.

Andreas Büttner, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Brandenburger Landtag und Vorsitzender des Innenausschusses, fordert, dass das „Innenministerium mit der Scheibchentaktik aufhört“. Es müsse geklärt werden, wie groß Uniter in der Brandenburger Polizei wirklich sei und welchen Einfluss die Organisation habe, sagte Büttner der taz. „Es ist absurd, dass dem Dozenten überhaupt der Zugang zu Polizeisystemen gegeben wurde, nach allem, was vorgefallen ist.“

In Sachsen-Anhalt sorgt derweil ein weiteres ehemaliges Uniter-Mitglied erneut für Schlagzeilen. Kai Mehliß, Mitglied eines CDU-Stadtvorstandes und Reserveoffizier, soll die Partei verlassen. Der geschäftsführende Landesvorstand der CDU Sachsen-Anhalt hat beschlossen, ein Ausschlussverfahren gegen ihn einzuleiten. In einem geleakten Chat, der der taz vorliegt, hat Mehliß einen anderen rechtsextremen Reservisten mit „Sieg heil, Herr Hauptmann“ gegrüßt. Dieser Reservist ist Teil einer Preppergruppe, die die taz vergangenes Wochenende aufdeckte.

Der Verein Uniter wurde vom damaligen KSK-Soldaten André S. alias „Hannibal“ gegründet und stellt sich als karitatives Berufsnetzwerk für Personen aus Bundeswehr, Polizei und der Sicherheitsbranche dar. Hinter den Kulissen gibt es sektenartige Strukturen und bizarre Rituale, etwa Weintrinken aus einem Totenschädel. Der Verein hat sich inzwischen offiziell in Deutschland aufgelöst und hat nun seinen Sitz in der Schweiz.

Aktualisierung, 10.06.2020, 17.30 Uhr

Inzwischen haben die Überprüfungen nach offiziellen Angaben ergeben, dass der Dozent der Polzeihochschule im untersuchten Zeitraum die polizeilichen Auskunftssysteme nicht missbräuchlich benutzt hat. Von den 21 fraglichen Abfragen hätten 17 direkt dienstlichen Vorgängen zugeordnet werden können, eine sei eine Fehlabfrage, drei Abfragen hätten nachträglich nicht zugeordnet werden können. „Anhaltspunkte für eine persönliche Beziehung zu den Überprüften oder sonstige sachfremde Interessen des Beamten sind nicht erkennbar“, heißt es in einem Schreiben des Brandenburger Innenministers Michael Stübgen an den Innenausschuss des Landtags, das am Mittwochnachmittag verschickt wurde. Er gehe davon aus, dass kein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen vorlägen. Dass das Ergebnis der Prüfung dem Innenausschuss zeitversetzt mitgeteilt wurde, erklärte der Sprecher des Innenministeriums auf taz-Anfrage mit einer „verwaltungstechnischen Verzögerung“.

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Illustration: taz/Infotext-Berlin (Montage)

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