Illegale Migration: Faeser erfreut über Grenzkontrollen
Die Bundesinnenministerin zieht eine positive Bilanz der Kontrollen zu Polen, Tschechien und der Schweiz. Die Gewerkschaft der Polizei ist skeptisch.
Nach Informationen von „Bild am Sonntag“ hat die Bundespolizei seit dem Beginn der Maßnahmen bis Donnerstag rund 2.500 unerlaubt eingereiste Menschen aufgegriffen. Die Kontrollen hätten zu vermehrten Feststellungen von Schleusern geführt, 61 Schleuser seien aufgegriffen worden.
Nüchterner fällt die Bilanz der Gewerkschaft der Polizei (GdP) aus. Laut dem Vorsitzenden für die Bundespolizei, Andreas Roßkopf, ist kein Rückgang der Migrationsströme erkennbar. „Auch die Anzahl der Zurückweisungen ist kaum gestiegen“, sagte er. Die Schleuser würden die Kontrollstellen links und rechts daneben umfahren. Man müsse dringend dazu übergehen, diese Grenzkontrollen flexibel an die Lage angepasst und somit unvorhersehbar für Schleuser zu gestalten, forderte Roßkopf.
Angesichts deutlich gestiegener Flüchtlingszahlen hatte Faeser stationäre Grenzkontrollen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der EU-Kommission angemeldet. Seitdem ist die Bundespolizei bereits verstärkt an den Grenzen präsent. Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern meldeten intensivere Kontrollen auf Straßen, direkt an Grenzübergängen und im Bahnverkehr. Roßkopf zufolge wurde innerhalb der Bundespolizei „eine hohe Anzahl an Kolleginnen und Kollegen von den Inlandsdienststellen an die Grenze geschickt.“
Richterbund fordert schnellere Strafverfahren
Angesichts zahlreicher Straftaten im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Protesten forderte der Deutsche Richterbund schnellere Strafverfahren. Es sei wichtig, „dass eine Strafe der Tat nicht irgendwann, sondern möglichst auf dem Fuße folgt, damit sie abschreckend wirkt“, sagte Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn den „Zeitungen der Funke Mediengruppe“.
Strafverfahren wegen antisemitisch motivierter Straftaten würden zwar von der Justiz generell mit höchster Priorität geführt. In vielen Bundesländern gebe es bereits seit Jahren Leitlinien der Generalstaatsanwaltschaften, die eine einheitliche, zügige Strafverfolgung sicherstellen. Alle gesetzlichen Möglichkeiten, zum Beispiel in beschleunigten Strafverfahren möglichst schnell zu urteilen, würden von den Gerichten auch genutzt.
Vereinfachte, besonders beschleunigte Verfahren kämen nach dem Gesetz jedoch nur bei einfach gelagerten Sachverhalten mit einer klaren Beweislage infrage, betonte Rebehn. Und daran fehle es bei Krawallen oder Angriffen aus Gruppen heraus vielfach. Bei den Protesten zum Nahost-Konflikt sind in Deutschland laut Bundesinnenministerin Faeser bislang mehr als 1.100 Straftaten registriert worden. Die Ministerin forderte, die Strafverfolgung müsse „auf dem Fuß folgen“.
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