Hupen in Kolonne bleibt Grauzone: Autokorso für alle
Hochzeit mit Autokorso findet das Verkehrsministerium okay. Es beruft sich auf den Schutz der Ehe durchs Grundgesetz. Grüne kritisieren das.
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Autokorsos bleiben eine rechtliche Grauzone. Auch eine Petition an das von Andreas Scheuer (CSU) geführte Bundesverkehrsministerium, die hierfür den Entzug des Führerscheins forderte, ändert daran nichts. Teil der Begründung im Schreiben eines Ministerialdirektors an den Petitionsausschuss, das der taz vorliegt: Ein gänzliches Verbot von Autokorsos sei „jedoch gerade zur Feier der Eheschließung, auch unter Berücksichtigung des normativen Schutzes der Ehe im Grundgesetz und des Schutzes von kulturellen Gebräuchen, nicht nachvollziehbar“.
Verkehrsteilnehmer:innen müssten „zu jeder Zeit mit einer spontanen Staubildung rechnen, unabhängig davon, ob dies durch einen Autokorso oder eine andere plötzlich im Verkehr auftretende Situation bedingt ist“. Der Grünen-Verkehrspolitiker Stefan Kühn fragte an, ob die Bundesregierung die Auffassung des Ministeriums teile. Die Antwort des Verkehrsministeriums, die der taz vorliegt, teilt die Einschätzung, dass kein Anlass für ein Verbot bestehe. Von „kulturellen Gebräuchen“, „Schutz der Ehe“ und Bezug auf das Grundgesetzt ist aber in der schriftlichen Antwort nicht die Rede.
Der Autoverkehr sei „Scheuer heilig“, sagt Kühn, „auch penetranteste Formen des Autoverkehrs genießen im Verkehrsministerium vollen Bestandsschutz“. Scheuers Ministerium sei sich „noch nicht einmal zu schade, das Grundgesetz für aufdringliche Hupkonzerte zu bemühen. Scheuer ist gleichzeitig gegen Tempolimits und für aufdringliche Autokorsos, die die Straßen blockieren – das versteht kein Mensch mehr“.
Die pauschale Argumentation mit Ehe und Grundgesetz, so Kühn, würde der Realität auf den Straßen nicht gerecht. Das Bundesverkehrsministerium gab zu den Vorwürfen Kühns keine Stellungnahme ab.
Autokorsos als Mittel politischer Solidarisierung
In Autokorsos sahen Demonstrant:innen 2017 und 2018 auch ein Mittel der Solidarisierung mit dem inhaftierten deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel. Auch während des Corona-Lockdowns im April fanden in Berlin Autokorsos statt, teils mit rechtlichen Konsequenzen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet eigentlich unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften sowie vermeidbare Abgas- und Lärmbelästigungen. Autokorsos werden nicht explizit erwähnt, der Bußgeldkatalog sieht jedoch milde Strafen vor. Fünf bis zehn Euro werden bei Missbrauch von Hupe oder Warnblinklicht fällig. Für die Belästigung Dritter durch unnötiges Hin- und Herfahren innerorts sind seit der StVO-Novelle im April immerhin 100 Euro vorgesehen. Verkehrsdelikte wie Autokorsos werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht erfasst.
Mit Autokorsos werden gerne Hochzeiten oder Siege bei Fußballspielen gefeiert. Sie bieten Autofahrenden die Möglichkeit, vermeintlich ohne Sanktion die Hupe ihres Fahrzeugs auch in der Stadt zu betätigen. „Schallzeichen“ sind sonst nur bei Überholvorgängen außerorts und in Gefahrensituationen erlaubt.
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