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Hostel auf Nordkorea-BotschaftsgeländeWas wusste Kim Jong Un?

Das Hostel auf dem Gelände der norkoreanischen Botschaft verstößt gegen UN-Sanktionen und muss ausziehen, hat das Verwaltungsgericht entschieden.

Das City-Hostel in der Glinkastraße in Mitte Foto: picture alliance/Paul Zinken/dpa

Für 12,60 Euro gibt’s im City Hostel in der Glinkastraße ein Bett im 4er-Zimmer, Bettwäsche, kein Frühstück – und Grusel gratis. Das Hostel nutzt ein Gebäude auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft, eines Landes, dem man eigentlich nicht zu nahe kommen möchte. Damit soll jetzt Schluss sein. Am Dienstag entschied das Verwaltungsgericht: Das Hostel muss raus. Ein Weiterbetrieb verstoße gegen die UN-Sanktionen gegen den außenpolitisch immer mal wieder auffälligen Staat (Atomwaffentests, Menschenrechtsverletzungen).

Tatsächlich fühlte sich der Bezirk Mitte mit dem Hostelbetrieb bereits seit Längerem nicht so wohl – weshalb man dem Betreiber, der EGI GmbH, schon im November 2018 die Nutzung des Gebäudes untersagte. Begründung: eine EU-Verordnung von 2017, die unter anderem verbietet, Gebäude der Volksrepublik anzumieten. Denn wer weiß, wohin das Geld in Nordkorea fließt – die EGI GmbH zahlte immerhin 38.000 Euro Kaltmiete pro Monat an die Botschaft.

Normalerweise verhandelt die 4. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts viel Schwarzbrot: Entzug der Gewerbelizenzen für Gückspielsalons, die zu freihändig mit dem Steuerrecht umgehen, dies, das. Insofern war der Fall am Dienstagmorgen „schon ein Unikat“, so der Richter: Die große Weltpolitik hielt Einzug in das Verwaltungsgericht in der Moabiter Kirchstraße.

Tatsächlich war man dann doch recht schnell zurück in den Niederungen des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in Berlin, kurz Asog. Während sich das beklagte Bezirksamt nämlich genau darauf beruft – immerhin müsse man als zuständige Ordnungsbehörde die EU-Verordnung durchsetzen, wer denn bitte sonst? –, hielt die Klägerseite das Asog für nicht anwendbar. Denn eigentlich gehe es hier um Gewerbeuntersagung, also müsse man der EGI GmbH wenn schon bitte mit dem Gewerbemietrecht kommen.

Betten woanders aufstellen

Das sah der Richter anders: Weil die EGI GmbH ihre Betten schließlich auch jederzeit woanders in Berlin aufstellen könne, sei das hier nicht der Punkt – und eine „Generalklausel“ wie das Berliner Asog könne hier durchaus Anwendung finden.

Das nicht gerade für seine Liberalität bekannte Polizeigesetz als Mittel zum Zwecke der Sicherung des Weltfriedens – auch so etwas gibt’s also.

Ob das Hostel nun tatsächlich bald aus der Glinkastraße ausziehen wird, ist aber fraglich. Die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ist zugelassen, zudem mahnte der Richter formale Fehler im Bescheid des Bezirksamts von 2018 an, der dem Hostel die Nutzung untersagt. Auch das könnte noch einmal vor Gericht landen. Und eine Frage bleibt ohnehin offen: Was wusste Kim Jong Un?

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