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Honorare für rechte V-Leute20.000 Mark für den „Tacho“

Rechte V-Leute des Verfassungsschutzes kassierten ab Mitte der 90er hohe Summen. Nach Beginn der NSU-Ermittlungen 2011 wurden deren Akten vernichtet.

Aufbewahrungsfrist abgelaufen: Insgesamt sieben Akten von Spitzeln aus der rechten Szene wurden geschreddert. Bild: dpa

BERLIN afp | Die V-Leute des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), deren Akten nach dem Auffliegen der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) im BfV vernichtet worden waren, waren offenbar doch von größerer Bedeutung für das Amt als bislang dargestellt.

Nach Informationen der Berliner Zeitung kassierten fünf dieser V-Leute seinerzeit jährlich zwischen 6000 und 9000 D-Mark für ihre Informationen – ein nach Expertenmeinung überdurchschnittlich hoher Honorarsatz für Informanten aus der rechten Szene.

Spitzenreiter war laut dem Blatt der V-Mann (VM) „Tacho“, der 1999 fast 20.000 Mark erhielt. Eine solche Summe werde sonst nur Spitzenquellen gezahlt. Ende Juni 2012 war bekannt geworden, dass am 11. und 12. November 2011 – also unmittelbar nachdem die Bundesanwaltschaft die NSU-Ermittlungen eingeleitet hatte – im BfV insgesamt sieben VM-Akten von Spitzeln aus der rechten Szene geschreddert worden waren.

Angeblich sei die außerplanmäßige Vernichtungsaktion erfolgt, weil Aufbewahrungsfristen abgelaufen waren. Der Skandal kostete BfV-Chef Heinz Fromm das Amt.

Konzentration auf extremistische Gruppen

Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat sich der Bundesverfassungsschutz nach dem Skandal um die jahrelang unentdeckte Mordserie des NSU und die Aktenvernichtung neue, klare Regeln für die interne Arbeit verordnet. Eine von Fromms Nachfolger Hans-Georg Maaßen vor einem knappen Jahr gestartete umfassende Reform des Inlands-Geheimdienstes sei weitgehend abgeschlossen, berichtete das Blatt.

Wichtigster Punkt der Reform, die Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Maaßen am Mittwoch in Berlin vorstellen wollen, ist demnach die geheimdienstliche Konzentration auf gefährliche und gewaltbereite extremistische Gruppen. Radikale Splitterorganisationen am rechten oder linken Flügel sollen nur ausnahmsweise mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet werden.Zudem wurden die internen Arbeitsregeln verschärft: Fälle wie die vor Jahresfrist öffentlich gewordene - offenkundig willkürliche - Vernichtung von Unterlagen über Rechtsextremisten sollen sich nicht wiederholen können, schreibt die Süddeutsche.

Im Juni 2012 war bekannt geworden, dass ein Referatsleiter des BfV unmittelbar nach Aufdeckung der NSU-Mordserie Dokumente über Neonazis in Thüringen geschreddert und seine Vorgesetzten monatelang über das Datum der Vernichtung belogen hatte.

Eine neue Dienstvorschrift sieht nach Angaben aus Sicherheitskreisen vor, dass Referatsleiter ihre Akten nicht mehr auf eigene Faust, sondern nur nach intensiver Prüfung und in Absprache mit der zentralen Registratur des Dienstes vernichten können, berichtete das Blatt weiter.

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2 Kommentare

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  • JS
    josef stirnima

    Die Änderungen, die die VS-Reform mit sich bringen, sind so allgemein gehalten formuliert, dass davon auszugehen ist, dass künftig weiterhin Nazi-V-Leute ihre Aktionsstrukturen finanzieren können. Einfach weil sie als V-Mann-Aktionsfeld, man könnte auch sagen Geschäftsfeld, nicht ausgeschlossen wurden. Damit ändert sich nur formal etwas, aber nichts wirklich - wovon mit Blick auf den rechtslastigen CSU-Bundesinnenminister Friedrich ebenfalls auszugehen war.

    Einzig das vorzeitige Schreddern peinlicher und belastender V-Mann-Akten soll künftig vorher kontrolliert werden. Das kann klappen, muß aber nicht. Und was klappte an Selbstverständlichkeiten beim VS bislang ? Eben, nichts.

    Für eine groß angekündigte Rehabilitierung der geheimen Behörde ist das in der Sache äußerst dürftig und erfüllt keineswegs die Erwartungen der Öffentlichkeit an einer nachvollziehbaren Auswahl der Überwachungssubjekte. Weiterhin gibt es keine erweiterte Transparenz bei Verdacht auf fortgesetztes Behördenversagen und absolut keine öffentliche Beteiligung an der Kontrolle einzelner Vorgänge. Es wird deutlich, dass der VS sein Demokratieverständnis keiner Supervision unterwerfen will, sondern nach gut bayrischer Amigo-Art genauso gefährlich weitermachen wie bisher. Das Reförmchen hatte nur den einzigen Zweck, mit etwas administrativer Kosmetik die Öffentlichkeit zu täuschen und bis zur Bundestagswahl ruhig zu stellen.

    Doch die Empörung über die selbstbezogenen Geheimdienste wächst. So geht's jedenfalls nicht weiter.

  • A
    Aaron

    "Eine neue Dienstvorschrift sieht nach Angaben aus Sicherheitskreisen vor, dass Referatsleiter ihre Akten nicht mehr auf eigene Faust, sondern nur nach intensiver Prüfung und in Absprache mit der zentralen Registratur des Dienstes vernichten können, berichtete das Blatt weiter."

    Dann wird halt nur noch auf Befehl von oben geschreddert, welch ein Fortschritt. Endlich kann ich wieder ruhig schlafen, weil der sauber reformierte Verfassungsschutz mich beschützt. Wäre das alles nicht so bedrohlich, wärs zum Totlachen.

    Glaubt eigentlich noch irgendwer diese Scheisse?