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Hohe Bezüge für VW-BetriebsräteStaatsanwaltschaft klagt Manager an

Führende Mitarbeiter haben Arbeitnehmervertretern zu hohe Gehälter genehmigt. Es geht um einen Schaden in Millionenhöhe.

VW Zentrale in Wolfsburg Foto: Schöning/imago

Braunschweig dpa | Im Fall mutmaßlich überhöhter Bezahlung von Betriebsräten hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen vier hohe ehemalige und amtierende Manager von Volkswagen erhoben. Zwei früheren Vorstandsmitgliedern sowie einem ehemaligen und einem aktuell leitenden Manager werde Untreue vorgeworfen, teilte die Behörde am Dienstag mit.

Das Thema beschäftigt den Konzern und die niedersächsische Justiz seit 2016. Die Staatsanwälte prüfen, ob Arbeitnehmervertretern zu hohe Gehälter genehmigt wurden. „Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, als jeweilige Personalvorstände beziehungsweise Leiter des Personalwesens für die Konzernmarke Volkswagen zwischen Mai 2011 und Mai 2016 mehreren Betriebsratsmitgliedern überhöhte Gehälter und Boni gewährt zu haben“, so die Ermittler. Hierdurch sei dem VW-Konzern ein Schaden in Millionenhöhe entstanden.

Gegen Betriebsratschef Bernd Osterloh laufen hierzu gesonderte Ermittlungen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue. In seinem Fall wurden die Untersuchungen aber vom Hauptverfahren gegen die vier Manager abgetrennt, es geht zudem nicht um einen möglichen eigenen Vorteil für Osterloh.

Als Reaktion auf den Anfangsverdacht und entsprechende Durchsuchungen von Steuerfahndern hatte Volkswagen Ende 2017 die Gehälter führender Belegschaftsvertreter vorerst gedeckelt. Die Konzernspitze wollte angesichts strafrechtlicher Ermittlungen auf Nummer sicher gehen und ihr Leitungspersonal vor weiteren Risiken schützen. „Wir bedauern, dass Mitglieder unseres Betriebsrats und Vertreter des Unternehmens dieser Situation ausgesetzt sind“, sagte der damalige Vorstandschef Matthias Müller und kündigte an, eine rechtliche Klärung anzustreben.

Übertarifliche Bezüge von hohen Betriebsratsmitgliedern sind in vielen Unternehmen Verhandlungssache. Grundsätzliche Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes zur Vergütung gelten als unpräzise und reformbedürftig – beispielsweise stellt sich die Frage, welche Gehaltskorridore im Fall von Leitungsaufgaben genau gelten sollen.

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