Höhere Strafen für Hartz-IV-Empfänger: Bußgeld auch fürs Verschweigen
Die Bundesagentur für Arbeit verschärft die Sanktionsmöglichkeiten. Künftig gibt es auch eine Strafe, wenn zum Beispiel eine Erbschaft nicht angezeigt wird.
Die Strafe könne verhängt werden, wenn Hartz-IV-Empfänger Angaben, die für die Festsetzung der Hartz-Leistungen wichtig sind, „nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig“ machen. Bisher drohten die Strafen nur, wenn die Betroffenen falsche Angaben gemacht haben; keine Strafen sind bislang vorgesehen, wenn die Betroffenen gar keine Angaben machten.
Die neue Weisung solle diese Regelungslücke schließen, berichtete die Zeitung. Die Neuregelung gilt dem Bericht zufolge für alle Anträge, die ab 1. August gestellt wurden.
Betroffen könnte beispielsweise ein Hartz-IV-Empfänger sein, der eine Erbschaft verschweigt und deshalb eine höhere Leistung erhält, als ihm zusteht. Bei leichten Vergehen sollten die Jobcenter zudem künftig Verwarngelder von bis zu 55 Euro verhängen dürfen; bislang waren es 50 Euro.
Wer die Verwarn- oder Bußgelder nicht zahle, müsse im äußersten Fall mit Erzwingungshaft rechnen. Dies solle vor allem bei den Hartz-Empfängern angewandt werden, die ihre „Zahlungsunwilligkeit deutlich zum Ausdruck gebracht“ hätten, zitierte Bild aus der Behördenanweisung. Zudem sollten die Jobcenter die zuständigen Ausländerbehörden informieren müssen, wenn ausländische Hartz-IV-Empfänger mit Bußgeldern von mehr als 1.000 Euro belegt werden.
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