Hochschule verpflichtet sich nicht: Klausel für den Frieden
Studierende und Lehrende beschäftigen sich am Wochenende in Hamburg mit friedlicher Forschung. In Bremen hat man damit schon länger Erfahrung.
HAMBURG taz | Die Drohne ist ein gutes Beispiel: Ersonnen zum Beispiel, um verunglückte Bergsteiger aufspüren zu können, stehen die unbemannten Flugobjekte heute für andere Anwendungen, nicht zuletzt die gezielte Tötung tatsächlicher oder vermeintlicher Terroristen. Ein Problem stellt solches „dual use“ für deutsche Universitäten dar: Die leugnen gerne die etwaigen militärischen Verwendungsmöglichkeiten, nehmen gleichwohl Geld von Rüstungsfirmen oder Verteidigungsministerien.
Ein Mittel dagegen: die „Zivilklausel“, mit der Hochschulen zu einer Wissenschaft für friedliche verpflichten. Damit will sich am kommenden Wochenende ein Kongress in Hamburg befassen: Was hat die „Zivilklauselbewegung“ gesellschaftlich erreicht – und was noch nicht? Es geht um die Selbstverpflichtung durch eine Zivilklausel der Universitäten und was diese tatsächlich gegen Forschung zu militärischen Zwecken bringt.
In Hamburg existiert eine solche Selbstverpflichtung noch nicht, aber der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) der Universität will sie am liebsten gleich im Hochschulgesetz verankern. „Das Leitbild der Uni Hamburg ist schon seit 1998 für eine soziale und zivile Entwicklung“, sagt Franziska Hildebrand, Referentin für Hochschulpolitik beim Hamburger Asta. „Damit haben wir sozusagen schon eine Klausel positiv formuliert.“ Dennoch: Dass Bedarf herrschen könnte an einer expliziten Klausel, zeigt sich etwa daran, dass die Hochschule 2007 für ein Forschungsprojekt Zuschüsse von der US-Marine erhielt.
Dass auch die örtliche Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) eine Zivilklausel bekommt, fordert der Arbeitskreis Friedenswissenschaft, der den anstehenden Kongress mitveranstaltet. Auch der Asta unterstützt die Zusammenkunft und dessen Anliegen, setzt dafür aber auf den Dialog mit den Studierenden: „Viele aus den technischen Studiengängen haben Angst, dass Forschungsprojekte dann wegfallen“, sagt Andreas Jasiulek vom Asta der HAW. „Sie befürchten, dass Airbus beispielsweise dann seine Forschungen nicht mehr hier machen ließe.“ Trotzdem will der Asta sich für die Zivilklausel einsetzen und sieht den Kongress am Wochenende als einen Schritt dorthin.
Wohlwollend spricht auch das HAW-Präsidium: „Die Hochschule hat sich zwar noch keine Selbstverpflichtung gegeben, aber wir arbeiten an einem Leitbild, und Anregungen aus dieser Debatte werden im Hochschulsenat weiter diskutiert“, heißt es. „An der HAW Hamburg besteht Transparenz bei Forschungsschwerpunkten und -vorhaben. Dem Präsidium ist keine Forschung für militärische Zwecke an der HAW Hamburg bekannt.“ In diesem Punkt ist der Asta sich nicht so sicher: Jasulek findet es „nicht ganz transparent und auch aus Forschungsberichten nicht ersichtlich, ob für die Rüstungsindustrie geforscht wird“.
Wo es in Hamburg noch um die Einführung einer Zivilklausel geht, sind die Bremer schon einen Schritt weiter: Die Universität hat 1986 eine Zivilklausel eingeführt und bereits zweimal bestätigt und ergänzt. Trotzdem arbeitete man immer wieder mit Rüstungsfirmen wie Rheinmetall und OHB zusammen – verschwieg das aber. In zwei Fällen wurde laut dem Informatiker Hans-Jörg Kreowski direkt gegen die Zivilklausel verstoßen: Einmal finanzierte OHB ein Projekt zur Datenübermittlung schnell fliegender Flugzeuge – Flugzeuge die Kreowski zufolge nur zu militärischen Mitteln eingesetzt werden. Das andere Mal wurde Forschung durch das US-amerikanischen Department of Defense unterstützt.
Für das Festhalten an der Zivilklausel ist Kreowski, Mitglied beim „Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung“, gleichwohl: „Verstöße können passieren, aber die Forschung der Uni Bremen ist insgesamt eher zivil als militärisch. Außerdem ist die Zivilklausel ein Anlass zu diskutieren.“
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