Hilfe für afghanische Ortskräfte: Gute Nachrichten zu Weihnachten

Außenministerin Baerbock kündigt Hilfe für ehemalige afghanische Ortskräfte an. Manches bleibt dabei vage – und nicht alle Betroffenen profitieren.

Eine Frau, die zusammen mit weiteren Ortskräften aus Afghanistan am 20. August auf dem Gelände der DRK-Flüchtlingshilfe in der Erstaufnahmeeinrichtung in Brandenburg angekommen ist, sitzt in einem Zelt

Geschafft: Diese Frau kam im August mit weiteren afghanischen Ortskräften in Brandenburg an Foto: Patrick Pleul/dpa

BERLIN taz | Zwei Wochen nach dem Regierungswechsel in Deutschland gibt es für einige Menschen in Afghanistan zumindest halbwegs gute Nachrichten. Am Donnerstagmittag, einen Tag vor Heiligabend, stellte Außenministerin Annalena Baerbock in Berlin einen „Aktionsplan Afghanistan“ vor. „Seit dem Sommer ist Afghanistan fast aus den Schlagzeilen der deutschen Medien verschwunden. Aber es wäre ein Fehler, zu glauben, die Krise liege hinter uns“, sagte sie.

Die Maßnahmen und Absichtserklärungen der Grünen-Politikerin betreffen größtenteils ehemalige Ortskräfte und andere Af­gha­n*in­nen, denen die Bundesrepublik in den vergangenen Monaten die Aufnahme zugesagt hatte. Um rund 25.000 Menschen geht es dabei, von denen laut Baerbock rund 10.000 das Land schon verlassen konnten, während die restlichen 15.000 noch in Afghanistan festsitzen. Evakuierungsflüge mit Charterflugzeugen, die die Taliban im Herbst noch geduldet hatten, musste die Bundesregierung im Dezember einstellen. Die Ausreise auf dem Landweg scheitert oft an fehlenden Reisepässen, fehlenden Visa für Pakistan oder geschlossenen Grenzen zu den übrigen Nachbarstaaten.

Mit diesen Ländern – Usbekistan, Tadschikistan und dem Iran – werde das Auswärtige Amt neue Gespräche starten, um „zusätzliche Ausreiserouten zu eröffnen“, sagte Baerbock. In Deutschland werde man gleichzeitig einen „regelmäßigen Austausch“ mit Initiativen aus der Zivilgesellschaft einrichten, um „nicht gegeneinander, sondern miteinander zu arbeiten“. Gemeint sind wohl Gruppen wie die private „Kabul Luftbrücke“, die eigene, spendenfinanzierte Charterflüge organisiert und in der Vergangenheit immer wieder über Blockaden durch die Bundesregierung klagte.

Härtefälle sollen berücksichtigt werden

Gemeinsam mit der neuen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat sich Baerbock zudem auf den Abbau bürokratischer Hürden geeinigt. Für „bestimmte Fälle“ – konkreter wurde Baerbock hier nicht – müsse künftig nicht schon vor dem Abflug aus Kabul oder aus Nachbarländern ein Visum vorliegen. Stattdessen sei es künftig möglich, dass das Visum bei der Ankunft in Deutschland ausgestellt wird. In „Härtefällen“ wolle man zudem die Regeln für Familienangehörige aufweichen. Während bisher zum Beispiel nur minderjährige Kinder von Ortskräften mit nach Deutschland reisen dürfen, könne künftig auch mal eine gerade volljährig gewordene Tochter mitreisen.

Keine guten Nachrichten hat Baerbock dagegen für ehemalige Ortskräfte, über deren Aufnahmeanträge die Bundesregierung noch nicht entschieden hat oder deren Anträge abgelehnt wurden, weil ihre Beschäftigung für deutsche Stellen beispielsweise schon mehrere Jahre zurückliegt. Der taz sind etliche solcher Fälle bekannt, Zahlen dazu nennt allerdings auch die neue Regierung nicht. „Wir sind in der Situation, dass wir 15.000 Menschen, die eigentlich schon eine Zusage haben, noch nicht evakuiert haben“, sagte Baerbock. „Deswegen liegt der Fokus auf der Evakuierung dieser Menschen.“

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