Heizungsinstallateure gegen Abschiebung: Fouad darf bleiben
Das Team einer Fußbodenheizungsfirma hat es geschafft, die Abschiebung eines Kollegen abzuwenden. Er ist in Hamburg geboren und aufgewachsen.
Ihr Engagement hat sich gelohnt: Den Mitarbeiter*innen einer Hamburger Heizungsfirma ist es gelungen, die Abschiebung eines Kollegen abzuwenden. Wie die Pressestelle der Finanzbehörde der taz auf Anfrage mitteilte, darf Fouad (Nachname ist der Redaktion bekannt) in Deutschland bleiben.
Alles andere wäre aus Sicht seiner Kolleg*innen und Chefs auch absurd gewesen. Der 49-jährige Fouad ist in Hamburg geboren, hier zur Schule gegangen, hat hier seine Ausbildung gemacht und jahrelang in verschiedenen handwerklichen Berufen gearbeitet. Seit anderthalb Jahren ist er unbefristet als Monteur bei der Firma für Fußbodenheizungen angestellt.
Trotzdem sollte er an einem Dienstag Ende Juni nach Marokko abgeschoben werden. Sein Chef und seine Kolleg*innen wollten das nicht hinnehmen. Sie schrieben einen Brief an Hamburgs Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD).
Fouad sei ein „feiner Kollege“ und „ein Hamburger Jung, wie er im Buche steht“, steht im Brief an den Ersten Bürgermeister. Er sei „ein Mensch, der seine Umgebung fröhlicher und positiver macht“. „Warum soll so jemand das Land verlassen, wir verstehen das einfach nicht?“ Unterschrieben haben die beiden Geschäftsführer und neun Kolleg*innen.
Grund für die Abschiebung war ein Auslandsaufenthalt
David Burckhardt, einer der Geschäftsführer, sprudelte im Gespräch mit der taz los. „Wenn man sich eine Geschichte ausdenken würde, wie Behörden manchmal so gegen jedes Rechtsgefühl handeln, käme das bei raus“, sagte er. Fouad selbst wollte nicht in der Öffentlichkeit stehen. Deswegen sprach Burckhardt für ihn.
Er kannte die Behördenschreiben in Fouads Fall, hatte die Lokalpresse angeschrieben und die Idee gehabt, den Ersten Bürgermeister zu kontaktieren. Das ganze Team sei fassungslos gewesen, berichtete er. Es sei aber nicht nur die Arbeit, die Fouad in Hamburg halte. Er kümmere sich gemeinsam mit seiner 71-jährigen Mutter um eine pflegebedürftige Schwester.
In einem Schreiben, das der taz vorliegt, hatte die Ausländerbehörde Fouad aufgefordert, Deutschland bis zum 30. Juni zu verlassen. Die Behörde begründete die Abschiebung damit, dass seine Duldung auslaufe. Das hing damit zusammen, dass er von 2015 bis 2022 in Marokko gelebt hat – aus familiären Gründen.
Damit war sein vorheriger unbefristeter Aufenthalt, eine sogenannte Niederlassungserlaubnis, nicht mehr gültig. Das regelt der Paragraf 51 des deutschen Aufenthaltsrechts. Demnach erlischt jeder Aufenthaltstitel, wenn Menschen sich ohne zulässige Begründung länger als sechs Monate im Ausland aufhalten. Die Regel lässt nur wenig Spielraum.
Fouad ist kein Einzelfall. Immer wieder verlieren Menschen wegen Aufenthalten im Ausland das Aufenthaltsrecht in Deutschland. Die taz berichtete 2022 über den Fall eines ehemaligen DDR-Vertragsarbeiters aus Vietnam, der nach mehr als 30 Jahren in Deutschland seinen Aufenthalt wegen eines Urlaubs verlor.
David Burckhardt, Geschäftsführer der Heizungsfirma
Fouad, sagte sein Chef, sei das nicht klar gewesen. Er ist 2022 einfach wieder nach Deutschland gekommen und hatte begonnen zu arbeiten – wie zuvor. Erst bei einer Verkehrskontrolle kam heraus, dass er keinen gültigen Aufenthalt und damit auch keine Arbeitsgenehmigung mehr hatte. Später bekam er nur noch eine Duldung.
Sein Chef sagte, als er ihn vor anderthalb Jahren eingestellt habe, sei er gar nicht auf den Gedanken gekommen, Fouad nach einer Arbeitsgenehmigung zu fragen. „Wenn jemand vor dir steht, der fließend Deutsch spricht, denkst du doch daran nicht.“
Dass jemand wie Fouad, der in Hamburg geboren und aufgewachsen ist und bis zu seinem 41. Lebensjahr hier gewohnt hat, nicht in Deutschland bleiben darf, liegt auch am deutschen Staatsbürgerschaftsrecht. Es ist immer noch so geregelt, dass Kinder, die hier geboren sind, nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Fouads Eltern vererbten ihrem Sohn bei seiner Geburt die marokkanische.
Laut seinem Chef war Fouads Antrag auf Einbürgerung Mitte der 1990er abgelehnt worden, weil er damals als Berufsschüler kein eigenes Einkommen hatte. Stattdessen bekam er den unbefristeten Aufenthalt, der dann wegen der Jahre in Marokko erlosch.
Fehlender Integrationskurs
Dass er in Hamburg geboren ist und den Großteil seines Lebens hier verbracht hat, hätte eine Ausnahme begründen können. Für das Amt für Migration war aber „kein atypischer Sachverhalt erkennbar“, wie in dem Schreiben steht.
Vielmehr wird als zusätzlicher Grund für die Abschiebung aufgeführt, dass Fouad kein Zertifikat über seine Deutschkenntnisse A2 habe vorlegen können. Auch fehle ihm der Integrationskurs „Leben in Deutschland“, um ausreichende Kenntnisse über das Leben in Deutschland vorzuweisen.
Das regte seinen Chef besonders auf: „Wenige Seiten vorher wird sein Lebenslauf zitiert, geboren in Hamburg, Schule in Hamburg, Ausbildung, Arbeit, das passt doch nicht zusammen.“
Dem ist der Hamburg Service als zuständige Stelle jetzt unter Verweis auf Paragraf 25 des Aufenthaltsgesetzes gefolgt. Dieser ermögliche es, den Aufenthalt „bei nachhaltiger Integration“ zu gewähren. Im Ergebnis müsse der Betroffene also keine Abschiebung fürchten.
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