Hausprojekt H48 in Neukölln: Pochen aufs Mietrecht
Die Bewohner:innen des Hausprojekts H48 kämpfen vor Gericht weiter um ihre Zukunft. Ein Gütetermin mit dem Vermieter bleibt ohne Ergebnis.
BERLIN taz | Auf der Kundgebung der Bewohner:innen und Unterstützer:innen des Hausprojektes Hermannstraße 48 am Donnerstag vor dem Amtsgericht Neukölln ist die Stimmung erwartungsvoll. Es gibt Reden, Musik und Kaffee. Die Bewohner:innen aus dem alten Fabrikgebäude im Hinterhof wehren sich gegen die Kündigung einer Wohngemeinschaft. Sie hoffen, dass das Gericht ihre Lebensrealität als Mieter:innen anerkennt.
Doch die kurze Güteverhandlung bleibt ohne Einigung. Der Hauseigentümer, eine sächsische Immobilienfirma, spricht den Bewohner:innen ihr Wohnmietrecht und damit den Kündigungsschutz ab. Er will die Räumlichkeiten als teure Büros vermieten. Für die Bewohner:innen dagegen steht fest, dass es ein Mietverhältnis ist, in dem sie seit Jahrzehnten in großen Wohngemeinschaften wohnen. Weil ein Kompromiss unmöglich ist, muss das Gericht klären, welches Recht greift.
Die Mieter:innen hatten 2018 einen Verein gegründet, um das Gebäude selbst zu kaufen und zu verwalten. Nachdem ihnen das Haus über das Vorkaufsrecht schon zugesprochen war, platzte der Kauf letztlich am gerichtlichen Ende des Instruments Vorkaufsrecht.
„Einknicken ist keine Option“, denn die Existenz vieler Menschen hänge von diesem Raum ab, heißt es vom Hausverein. Und mehr als das: Die H48 sei auch ein Raum für Austausch und Gemeinschaft. Von jenen gebe es in Berlin immer weniger; auch daraus schöpfen die Bewohner:innen die Kraft, um den Konflikt durchzustehen.
Wie der Prozess nun weitergeht, ist ungewiss. Das Gericht stellte in Aussicht, dass eine Beweisaufnahme folgen soll, diese wird aber wohl erst Ende diesen Jahres stattfinden. Dass der Vermieter nicht an einer Einigung interessiert ist, wurde nach der Verhandlung noch einmal deutlich. Während die meisten der Bewohner:innen im Gerichtssaal saßen, wurde in die Briefkästen all jener Wohngemeinschaften, denen bislang noch nicht vom Eigentümer gekündigt worden war, Kündigungsschreiben eingeworfen.