Handyüberwachung gegen Corona in Israel: Infiziert und ausspioniert

Im Kampf gegen Corona darf der Geheimdienst ab sofort die Standorte aller Israelis überwachen. Kritiker*innen warnen vor einem Überwachungsstaat.

Zwei Frauen mit Mundschutz machen einen Selfie in Tel Aviv.

Corona-Überwachungsstaat? Straßenszene in Tel Aviv Foto: Oded Balilty/ap

TEL AVIV taz | In den kommenden Tagen werden einige Israelis per Handy-Nachricht gezielt aufgefordert werden, sich in Quarantäne zu begeben. Die jüngste Maßnahme gegen das Coronavirus erinnert an Orwells Überwachungsroman „1984“, auch wenn Israels Transportminister Bezalel Smotrich versichert: „Es wird keinen ‚Großen Bruder‘ geben, nicht einmal im Kontext eines Extremereignisses, mit dem wir es derzeit zu tun haben.“

Am Sonntag hatte das Kabinett eine Notstandsregelung erlassen. Demnach darf der israelische Inlandsgeheimdienst Schabak nun die Standortdaten von sämtlichen israelischen Handynutzer*innen nachverfolgen, um Personen zu identifizieren, die sich mindestens zehn Minuten lang und weniger als zwei Meter entfernt von einer Person aufgehalten haben, die positiv auf das Virus getestet wurde.

Diese Personen erhalten dann vom Gesundheitsministerium eine Aufforderung, sich in Quarantäne zu begeben. Außerdem soll überprüft werden, ob Infizierte gegen Heimquarantäne verstoßen. Der Geheimdienst ist Berichten zufolge autorisiert, rund um die Uhr den Aufenthaltsort jedes Handynutzers in Israel zu orten.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist das Coronavirus mittlerweile bei mehr als 300 Personen in Israel nachgewiesen worden. Todesfälle sind bisher nicht erfasst worden.

Das Pikante an der neuen Maßname: Für die Handyüberwachung wird kein Gerichtsentscheid notwendig sein. Und auch das Vorgehen der Regierung ist umstritten. Eigentlich hätte die Regelung von einem Geheimdienstausschuss des Parlaments abgesegnet werden müssen, doch Gabi Ashkenazi vom blau-weißen Bündnis verweigerte seine Zustimmung.

Funkzellenüberwachung ist in Palästina schon Realität

Am Montag dann wurde das israelische Parlament aufgelöst, um nach der Wahl vom 2. März die neuen Abgeordneten zu vereidigen, so dass es derzeit keinen Ausschuss mehr gibt, der darüber entscheiden könnte. Dies nutzten die Minister der Übergangsregierung unter Benjamin Netanjahu und stimmten dem Vorhaben am Montagabend und Dienstagmorgen einstimmig zu.

Kritiker*innen zweifeln die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens an. Netanjahus geschäftsführende Regierung, die keine Unterstützung einer Parlamentsmehrheit hat, dürfe solch weitreichende und umstrittenen Maßnahmen nicht genehmigen.

Am Samstag waren bereits die Aktivitäten des Gerichtssystems eingeschränkt worden – nach Angaben der Regierung ebenfalls wegen der Coronakrise. Doch viele Israelis halten die Beschränkung für politisch motiviert. Sie befürchten, dass Netanjahu sich vor seinem Korruptionsprozess zu retten versucht, der ursprünglich am Dienstag beginnen sollte, nun aber vertagt wurde.

Die umstrittene Handy-Überwachung hatte Netanjahu schon am Samstag angekündigt. Die Regierung setze damit digitale Methoden ein, die normalerweise „im Kampf gegen den Terrorismus verwendet werden und von denen ich bisher abgesehen habe, sie in der Zivilbevölkerung anzuwenden“.

Laut Noam Rotem, Aktivist der Bewegung Kryptoparty, funktioniert die Überwachung vermutlich folgendermaßen: Die Handyanbieter stellen die Information zur Verfügung, mit welchen Antennen und welcher Signalstärke ein Handy verbunden war. Weil ein Handy in Städten mit mehreren Antennen gleichzeitig verbunden sei, könne man auf wenige Meter genau den Standort der Person ermitteln.

Infos über das Corona-Virus in Leichter Sprache gibt es auf https://www.bundesregierung.de/breg-de/leichte-sprache/corona-virus

Handyanbieter in Israel sind verpflichtet, mit der Regierung zu kooperieren. Deshalb musste für das Vorhaben kein neues Gesetz verabschiedet werden. Darüber hinaus wird laut Rotem diese Form der Funkzellenüberwachung ohnehin schon in den palästinensischen Gebieten angewandt. Neu daran sei lediglich, dass nun auch israelische Bürger*innen betroffen seien.

Das Kabinett verordnete, dass die Standortdaten nur während der Coronakrise gesammelt werden dürfen. Der Einsatz der „digitalen Werkzeuge“ ist zunächst für 30 Tage erlaubt. Außerdem darf der Geheimdienst die Daten ausschließlich im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus verwenden.

Die große Frage aber sei, ob die Daten nicht zu anderen Zwecken verwendet würden, sagt Rotem, denn die Überwachung liege in den Händen des Geheimdienstes: „Es ist schwer, Antworten auf die Frage zu geben, wenn alles im Verborgenen geschieht.“

Kritiker warnt vor „function creep“

Auch Jonathan Klinger, Anwalt und Rechtsberater der Bewegung „Digitale Rechte in Israel“, sieht die Maßnahme kritisch: „Die geplante Massenüberwachung ist ein riesiger Einschnitt in die Privatsphäre“, erklärt er gegenüber der taz. „Um die Daten bereitzustellen, wer sich in der Nähe von infizierten Personen befunden hat, müssen wir die komplette Datenbank aller Aufenthaltsorte von allen Menschen in Israel haben.“

Zum einen bestehe die Gefahr des Missbrauchs dieser Daten, zum anderen die des „function creep“: „Sobald das System aufgebaut ist, ist es unwahrscheinlich, dass es schnell wieder abgebaut wird.“ Möglicherweise werde es zweckentfremdet.

Als Beispiel verweist Klinger auf den Patriot Act, der in den USA 2001 im Zuge des Kriegs gegen den Terrorismus verabschiedet wurde und seither immer wieder mit leichten Veränderungen verlängert worden ist. Das Gesetz brachte eine Reihe von Einschränkungen der Bürgerrechte mit sich.

Eine Alternativen zu dieser invasiven Form der Überwachung wäre laut Klinger beispielsweise, die Daten während des Prozesses zu anonymisieren und nur die relevanten Namen und Kontaktinformationen zu dekodieren.

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