: Handgreiflich am Stand
■ AntifaschistInnen wegen Aktion gegen CDU-Unterschriften vor Gericht
Als die CDU im Januar Unterschriften gegen die Einbürgerung von MigrantInnen sammelte, war die Empörung quer durch die politischen Lager groß. Sich von der Union abzugrenzen, bot die Chance, sich selbst als ausländerfreundlich zu profilieren. Die Gelegenheit wurde von den anderen Parteien genutzt. Bis einige AntifaschistInnen zur Tat schritten und am 23. Januar einen CDU-Stand in Rahlstedt störten. Plötzlich stand nicht die CDU, sondern die AntifaschistInnen am Pranger – der SPD-Abgeordnete Thomas Böwer warf ihnen vor, sie hätten die „demokratische Contenance“ verloren. Auch juristisch wurde die Tat verurteilt. Weil sie Widerspruch gegen die Strafbefehle einlegten, stehen ab heute AntifaschistInnen vor Gericht.
Vorgeworfen wird ihnen Nötigung, Sachbeschädigung, Landfriedensbruch und Körperverletzung. Die Angeklagten sollen versucht haben, Unterschriftenlisten am CDU-Stand zu entwenden und vernichten. Es kam zu Handgreiflichkeiten mit CDU-Anhängern, in die sich auch Umstehende einmischten. Sechs Menschen wurden von Zivilpolizisten, die zum Schutz des CDU-Standes vor Ort waren, festgenommen. Sie erhielten Strafbefehle über Geldstrafen zwischen 60 und 120 Tagessätzen. Ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.
Die Mitglieder der Jungen Union hatten ihren Stand in Rahlstedt errichtet, nachdem der CDU-Landesvorstand am 13. Januar beschlossen hatte, Aktionen zu starten für die „konsequente Integration der hier lebenden Ausländer“ – wie die Unterschriftensammlung gegen die doppelte Staatsbürgerschaft.
„Dass Widerstand gegen rassistische Politik notwendig und legitim ist“, schreibt die „Antifaschistische Gruppe Hamburg“ zum Prozess, zeige „nicht zuletzt der faschistische Überfall auf das Flüchtlingsheim in Schnelsen und die rassistischen Übergriffe der S-Bahn-Wache“. Elke Spanner
Amtsgericht Wandsbek, Schädlerstr. 28, Raum 305, um 9 Uhr
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