piwik no script img

Handelspolitik und MenschenrechteEU stoppt den Folter-Export

Die Ausfuhr von Fußfesseln und Reizgas wird strenger reglementiert. Auch Medikamente für Giftspritzen sind betroffen – Kriegswaffen jedoch nicht.

Auch elektronische Fußfesseln können ein Folterwerkzeug sein Foto: dpa

Brüssel taz | Giftspritzen aus Deutschland, Fußfesseln aus Frankreich oder Reizgas aus Rumänien: Bisher konnten Hersteller aus der EU mit diesen Produkten weltweit Handel treiben, auch wenn sie von den Käufern zu Folterinstrumenten umfunktioniert wurden. Doch damit soll nun Schluss sein.

Das Europaparlament stimmte mit überwältigender Mehrheit einer Verordnung zu, die den Export einschlägiger Güter verbietet, wenn der Verdacht auf Missbrauch besteht. Ein Ausfuhrverbot soll auch für Pharmazeutika gelten, die etwa in den USA für Hinrichtungen verwendet werden.

„Das Europäische Parlament zeigt eindrücklich, dass Menschenrechte und eine kohärente Handelspolitik kein Widerspruch sind“, sagte die grüne Europaabgeordnete Barbara Lochbihler. Das „zynische Geschäftsmodell“ einiger Pharmahersteller und Waffenhändler werde durchkreuzt.

Erfreut war auch die EU-Kommission, die die Verschärfung vorgeschlagen hatte. Handelskommissarin Cecilia Malmström sprach von einer „bahnbrechenden Verordnung“. Allerdings hat es lange gedauert, bis Brüssel das liberale Dogma des freien Handels einschränkte. Obwohl die EU die Todesstrafe abgeschafft hat und sich als Champion des Humanismus präsentiert, wurden Giftspritzen und Daumenschrauben made in Europe lange Zeit frei gehandelt.

Sogenannte „Sicherheitsgüter“

Erst 2005 wurde der Handel mit Gütern verboten, die ausschließlich für Folter oder zur Vollstreckung von Todesurteilen eingesetzt werden. Nun folgt der zweite Akt, bei dem auch die Werbung für die sogenannten Sicherheitsgüter verboten wird. Zudem wird der Export einer strikten Kontrolle unterworfen. Wer weiter mit zweifelhaften Instrumenten handeln will, braucht dafür eine Ausfuhrgenehmigung.

Vorgesehen ist zudem ein Dringlichkeitsverfahren: Die EU-Kommission erhält die Möglichkeit, kurzfristig ein Produkt auf die Liste genehmigungsbedürftiger Ausfuhren zu setzen – wenn der Verdacht besteht, dass es zu Folterzwecken oder für Hinrichtungen missbraucht werden könnte.

Ausdrücklich nicht von der Verordnung betroffen sind Kriegswaffen, wie sie etwa von Deutschland nach Saudi-Arabien geliefert werden. Zudem dürfte es den Behörden auch künftig schwerfallen, autoritäre Regimes am Einsatz von Schlagstöcken oder Pfeffersprays gegen Regimegegner zu hindern.

Immerhin soll der Informationsaustausch unter den zuständigen nationalen Stellen der EU-Staaten verbessert werden. Ob das ausreicht, um die Grauzonen zu beseitigen und Missbrauch zu verhindern, muss sich aber erst noch zeigen.

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!