Hamburger Landgericht entscheidet: Campact darf Milchmilliardär Müller AfD-Unterstützer nennen
Der Molkereiunternehmer Theo Müller wehrt sich gegen den Vorwurf, er unterstütze die AfD. Doch das Netzwerk Campact sieht das anders – und gewinnt vor Gericht.
dpa/afp | Der Molkereiunternehmer Theo Müller ist mit einem Eilantrag gescheitert, der Organisation Campact gerichtlich zu untersagen, ihn als Unterstützer der AfD zu bezeichnen. Das teilte das Hamburger Landgericht mit. Die Entscheidung des Gerichts ist bislang zwar nicht rechtskräftig. Müller teilte aber mit, er wolle keine weiteren rechtlichen Schritte ergreifen. Zunächst hatten mehrere Medien berichtet.
Gegenstand des Streits war die von Campact auf Plakaten verbreitete Äußerung: „Konzerngründer Theo Müller unterstützt die rechtsextreme AfD.“ Der Slogan verletze den Antragsteller nicht in seinem Persönlichkeitsrecht, entschied das Gericht. Es handle sich um eine zulässige Meinungsäußerung. Die Entscheidung fiel ohne mündliche Verhandlung.
Campact teilte nach der Entscheidung mit, man dürfe weiter sagen, dass Müller die AfD unterstütze. „Das Gericht hat Müllers Versuch, zivilgesellschaftliche Stimmen mit Klagen mundtot zu machen, damit abgeschmettert.“
Anwalt: Müller hat niemals an die AfD gespendet
Müllers Anwalt sagte, man halte es für falsch, dass das Gericht von einer Meinungsäußerung ausgegangen sei. Müller habe in der Vergangenheit erklärt, kein AfD-Mitglied zu sein – und dies auch nicht anzustreben. Müller habe sich zur CSU bekannt, der er seit vielen Jahren angehöre.
„Weiterhin haben wir glaubhaft gemacht, dass Herr Müller niemals an die AfD gespendet hat, noch sonstwie irgendwelche finanziellen Zuwendungen der Partei hat zukommen lassen“, teilte der Anwalt mit. Müller sagte in einer Stellungnahme: „Wir leben in einem Rechtsstaat (Gott sei Dank) und haben diesen Spruch zu akzeptieren.“ Er wolle sich wieder voll auf das Geschäft konzentrieren.
Weitgefasster Begriff der Unterstützung
Eine wesentliche Rolle spielte für das Hamburger Landgericht, wie aus dem der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorliegenden Beschluss hervorgeht, dass das Gericht den Begriff der Unterstützung weiter fasste als Müller. Der von dem Antragsteller vertretene Ansatz, dass dieser Geldspenden oder andere „tatsächliche Handlungen“ zugunsten der AfD voraussetze, greife juristisch zu kurz. Es sei ausreichend, dass ein als Unterstützer einer Partei bezeichneter Mensch ihr gegenüber „eine nicht ablehnende innere Haltung“ aufweise.
Diese gelte um so mehr, wenn er seine Positionierung auch öffentlich kundtue, hieß es in dem Beschluss. Das Gericht verwies dabei auf ein Interview Müllers, in dem dieser demnach erklärt hatte, er lehne „einige Punkte“ des AfD-Parteiprogramms ab. Zudem antwortete er darin auf die Frage, ob er interessierter Beobachter oder Sympathisant der AfD sei, mit „irgendwas dazwischen“. Es finde eben gerade keine „durchgreifende Distanzierung von der AfD statt“, betonte die zuständige Zivilkammer.
Für eine Meinungsäußerung spricht laut Gericht auch der Gesamtkontext der strittigen Äußerung, die „Teil einer satirischen Kritik“ an dem Unternehmer sei. Dazu gehöre, dass Campact auf bekannte Werbeslogans von Müllers Unternehmen etwa in Form von „Alles AfD oder was?“ setze.
Plakate und Aufkleber
Campact hatte nach eigenen Angaben im Rahmen seiner Kampagne 28.000 Plakate in 14 Großstädten anbringen lassen. Campact produzierte demnach zudem über zwei Millionen entsprechender Aufkleber, die zum Anbringen auf Produkten der Unternehmen von Müller in Supermärkten gedacht waren.
Die Molkereigruppe Theo Müller beschäftigt laut Website 35.000 Beschäftigte und erzielte 2025 einen vorläufigen Umsatz von 10,4 Milliarden Euro. Der Sitz der Holding liegt in Luxemburg. Zu der Gruppe, die ihre Ursprünge nahe Augsburg hat, gehören bekannte Marken wie Weihenstephan und Landliebe.
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