: Haftstrafen für Brandstifter
URTEIL Nach Anschlag auf Asylheim: Richter vergleicht Täter mit "SA-Trupps"
Er sehe drei Mordmerkmale als erfüllt an, sagte des Vorsitzende Richter, an die Verurteilten gewandt. „Sie handelten aus niederen Beweggründen, heimtückisch und mit einer gemeingefährlichen Waffe.“ Er verglich sie mit „marodierenden SA-Trupps“, die bei Terrorakten 1938 Geschäfte in Brand gesetzt und Tote und Verletzte billigend in Kauf genommen hätten: „Das ist die Reihe, in die Sie mit Ihrer Tat treten.“
▶Inland
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen