Haftstrafe für Holocaustleugner: Horst Mahler auf der Flucht
Der Holocaustleugner und frühere RAF-Anwalt Horst Mahler sollte abermals in Haft. Nun aber setzte er sich nach eigener Auskunft ab – mit 81 Jahren.
Die Haftaufforderung sei eine „politische Verfolgung ohne rechtliche Grundlage“, sagte Mahler in einer Videobotschaft. Er werde nun politisches Asyl in einem „aufnahmebereiten, souveränen Staat“ erbitten. Welcher dies sein soll, ließ der Rechtsextreme offen.
Bereits von 2009 bis Herbst 2015 befand sich Mahler in Haft. Er saß eine zehnjährige Haftstrafe wegen Volksverhetzung ab. Dann aber kam er wegen seines schlechten Gesundheitszustandes frei: Er leidet an Diabetes, sein linker Unterschenkel musste amputiert werden. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam sah Mahler als nicht haftfähig an.
Hetzvorträge in Freiheit
Dagegen indes erhob die für Mahlers Verfahren zuständige Münchner Staatsanwaltschaft Beschwerde: Es müsse davon ausgegangen werden, dass der Rechtsextreme weiter Straftaten begehe. Es folgte eine lange juristische Auseinandersetzung. Schließlich beschloss das Oberlandesgericht Brandenburg, die Reststrafe nicht zu Bewährung auszusetzen. Mahler wurde angewiesen, sich bis zum heutigen Mittwoch wieder in der JVA einzufinden, um seine Resthaftstrafe bis 2018 abzuleisten.
Noch zuletzt hatte Mahler seine Freiheit genutzt, erneut antisemitische Vorträge zu halten. Zu Jahresbeginn trat er in der Nähe von Mannheim auf, zuletzt war ein Auftritt in Eisenach angekündigt. Gegen Mahler läuft bereits ein neues Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung.
Mahler warf den Behörden vor, mit der erneuten Haft ein „versuchtes Tötungsdelikt“ zu begehen. In Justizkreisen hieß es, sollte sich Mahler nicht bis zum Tagesablauf in der JVA gemeldet haben, werde man entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen auslösen.
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