Haftbefehl im Fall Chemnitz: Justizbeamter mit rechten Kontakten
Ein Iraker soll in Chemnitz einen Deutschen erstochen haben. Wer ist der Justizbeamte, der den zugehörigen Haftbefehl an Rechte weitergab?
Seit Donnerstag ist nun immerhin klar, wer das Dokument weitergab. Der 39-jährige Justizbeamte Daniel Z. gestand in der Bild-Zeitung, den Haftbefehl fotografiert und verbreitet zu haben. Wer ist der Mann?
Fast alles, was man über ihn weiß, stammt aus der Bild, die direkt mit ihm gesprochen hat. Wirklich viel erfährt man aus dem Artikel über seine Person selbst allerdings nicht. Nur soviel ist bekannt: Z. arbeitet seit 2014 in der JVA Dresden und war an den Haftbefehl gelangt, als einer der Täter ins Gefängnis eingeliefert wurde.
Das Dokument habe im Zugangsbereich des Gebäudes herumgelegen. Nachdem Z. es fotografiert hatte, sandte er die Aufnahme an Kollegen aus der Justiz, an Freunde des erstochenen Deutschen, aber auch an die rechte Gruppe „Pro Chemnitz“, wie es in der Bild heißt. Als Begründung gibt er an, lediglich gewollt zu haben, „dass die Wahrheit und nur die Wahrheit an Licht der Öffentlichkeit kommt.“
Welche politischen Meinungen Z. vertritt, ist bisher noch nicht klar. Für ein enges Verhältnis zu Rechten spricht aber nicht nur, dass er den Haftbefehl direkt an „Pro Chemnitz“ weitergab. Auch der Anwalt Frank Hannig, den sich Z. aussuchte, um ihn beim Interview zu begleiten, hat Kontakte zu rechten Gruppen.
Der Dresdner Jurist hatte in der Vergangenheit etwa bei der Gründung des Pegida-Fördervereins geholfen. In der Bild sagte der 48-Jährige Verteidiger über seinen Mandanten: „Er steht zu seiner Tat und will die Konsequenzen tragen.“
Die bekommt Z. bereits jetzt zu spüren: Das sächsische Justizministerium hat ihn mittlerweile suspendiert. Ihm droht aber noch mehr. Laut Strafgesetzbuch kann derjenige mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden, der amtliche Dokumente eines Gerichtsverfahrens veröffentlicht, bevor sie in einer öffentlichen Verhandlung besprochen oder das Verfahren beendet wurde. Auch eine Anklage wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen wäre wohl möglich. Für Z. geht es also vielleicht doch noch einmal zurück in die JVA.
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