Geleakter Haftbefehl in Sachsen: Razzia bei „Pro Chemnitz“
„Pro Chemnitz“ veröffentlichte illegal den Chemnitzer Haftbefehl. Nun wird unter anderem gegen den Chef ermittelt, der als Anwalt der rechten Szene bekannt ist.
dpa/afp/taz | Wegen der illegalen Veröffentlichung eines Haftbefehls im Zusammenhang mit dem Tod eines 35-jährigen Deutschen in Chemnitz hat die Staatsanwaltschaft die Fraktionsräume der rechtsradikalen Gruppe „Pro Chemnitz“ im Rathaus durchsucht. Zudem wurden am Montag die Wohnung und Anwaltskanzlei von Fraktionschef Martin Kohlmann durchsucht, sowie zwei weitere Wohnungen.
Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte. Ihnen wird demnach vorgeworfen, eine Kopie des Haftbefehls gegen einen der Tatverdächtigen im Fall des vor mehr als zwei Wochen getöteten 35-jährigen Deutschen auf einer Facebook-Seite veröffentlicht zu haben. Der Chemnitzer Tageszeitung Freie Presse sagte Kohlmann, dass aus dem Fraktionsbüro von „Pro Chemnitz“ ein Computer mitgenommen worden sei, sowie Kohlmanns Diensthandy.
Kohlmann war Mitglied der rechtsextremen Partei Republikaner, bevor er „Pro Chemnitz“ mitgründete und ist als Anwalt der rechten Szene bekannt. Er verteidigt einen Reichsbürger, der versucht haben soll, einen Polizisten zu töten, und war der Anwalt eines Mannes, der auf einer Pegida-Demo Galgen mit den Namen von Politikern getragen hatte sowie eines Holocaustleugners. Kohlmann verteidigte auch die inzwischen verurteilten Rechtsterroristen der „Gruppe Freital“. Im Prozess drohte er den Richtern mit Rachejustiz nach einem „Systemwechsel“.
In Chemnitz sollen Ende August drei Männer einen 35-jährigen erstochen haben. Auf der Facebook-Seite von „Pro Chemnitz“ war im Anschluss der Haftbefehl gegen einen der Männer veröffentlicht worden. Später verschwand er wieder. Neben „Pro Chemnitz“ verbreiteten auch AfD-Abgeordnete und eine rechtsradikale Gruppe in Bremen sowie Pegida-Mitgründer Lutz Bachmann das Dokument weiter. Darin werden unter anderem die Namen des Opfers sowie Details zu den mutmaßlichen Tätern genannt.
Durchsuchungen hatte es in diesem Zusammenhang zuvor auch schon in Bremen gegeben. Dort wurde wegen des veröffentlichten Haftbefehls bereits Ende August die Wohnung des Bürgerschaftsabgeordneten Jan Timke durchsucht.
Die Veröffentlichung von Haftbefehlen ist strafbar. Ein Beamter des Justizvollzugsanstalt Dresden hat inzwischen zugegeben, den Haftbefehl fotografiert und weitergegeben zu haben. Inzwischen wird gegen ihn und 15 weitere JVA-Bedienstete ermittelt.
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