Grunderwerbssteuer in Berlin: Spekulation besteuern
Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in Berlin steigen. Dabei ist der Steuersatz nach wie vor niedriger als anderswo. Das soll sich ändern.
Die Steuer, die beim Kauf von Grundstücken oder Grundstücksanteilen anfällt, ist nach Umsatz-, Gewerbe- und Lohnsteuer damit der viertgrößte Steuereinnahmeposten des Landes. Mit etwa 50.000 Steuerpflichtigen, natürlichen Personen und juristischen, also etwa Immobilienkonzernen, liegt die Anzahl kaum höher als vor zehn Jahren. Die gestiegenen Einnahmen stünden daher laut Schlüsselburg für „die Überhitzung der Immobilienpreise“. Diese seien auch auf gesamtwirtschaftliche Entwicklungen zurückzuführen: „In der Niedrigzinsphase sucht das volatile Kapital Betongold“, so Schlüsselburg.
Der Steuersatz auf Grunderwerb liegt in Berlin seit 2014 unverändert bei 6 Prozent, ein halber Prozentpunkt weniger als in Brandenburg. SPD, Grüne und Linke hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt zu prüfen, „den Grunderwerbsteuerhebesatz mit Brandenburg zu synchronisieren“. Schlüsselburg fordert nun genau dies und rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen in Millionenhöhe.
Gleichzeitig solle sich Berlin auf Bundesebene dafür einsetzen, die Freibeträge bei selbstgenutztem Wohneigentum zu erhöhen – auch das hatten die Koalitionäre vereinbart. „Wir sollten diejenigen belasten, die Grunderwerb vor allem aus Rendite- und Spekulationsgründen betreiben“, so Schlüsselberg. Nur bundesweit ließen sich sogenannte Share-Deals eindämmen, bei denen durch Anteilskäufe die Grunderwerbsteuerpflicht umgangen wird.
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