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Grüne nach „Frauenmarsch“ im VisierBayram soll Immunität verlieren

Weil sie einen rechten Aufmarsch blockiert haben soll, will die Staatsanwaltschaft Berlin gegen die Grünen-Abgeordnete Canan Bayram ermitteln.

„Ich gehe davon aus, dass sich das aufklärt und von dem Vorwurf nichts übrig bleibt“, sagt Bayram Foto: Steffi Loos

Es war ein bunter Protest am 17. Februar 2018. Mehr als 1.500 Menschen standen damals im Berliner Stadtteil Kreuzberg auf der Straße, als sich ein rechter „Frauenmarsch“ auf den Weg zum Kanzleramt machen wollte. Unter den GegendemonstrantInnen befanden sich auch PolitikerInnen. Für eine von ihnen hat das ein Nachspiel: die Grünen-Bundestagsabgeordnete Canan Bayram.

Die Berliner Staatsanwaltschaft will gegen sie wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ermitteln, Bayrams Immunität soll aufgehoben werden. Im Bundestag hat eine Immunitätsaufhebung Seltenheitswert.

Der rechte „Frauenmarsch“ kam damals nicht weit: Schon nach wenigen hundert Metern wurde er von den Gegendemonstranten blockiert. Die Veranstalter brachen schließlich ab. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft Bayram nun vor, sich an der Blockade von mehr als 1.000 Menschen auf einer Straßenkreuzung beteiligt zu haben.

„Durch gemeinsames enges Zusammenstehen“ habe die Grüne mit anderen den „Frauenmarsch“ für Stunden aufgehalten, was schließlich zu dessen Abbruch geführt habe – was Bayram und die anderen GegendemonstrantInnen „auch bezweckt haben sollen“. So heißt es in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft, das die taz einsehen konnte.

„Befremdliche“ Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Am Donnerstag soll deshalb der zuständige Ausschuss des Bundestags die Immunität von Bayram aufheben. Dass dies geschieht, ist eine Formsache. Auch die Grünen werden dem wohl nicht widersprechen, da sie die Sache klären wollen. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) wurde bereits von der Berliner Staatsanwaltschaft über die Vorwürfe informiert.

Ich gehe davon aus, dass von dem Vorwurf nichts übrig bleibt

Bayram sitzt seit Herbst 2017 im Bundestag, als direkt gewählte Abgeordnete des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, als Nachfolgerin von Grünen-Urgestein Christian Ströbele. Die Anwältin vertritt ihre Fraktion im Rechtsausschuss des ­Bundestags. Seit Jahren engagiert sie sich gegen rechte Umtriebe.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bezeichnete Bayram am Dienstag als „befremdlich“. Sie habe sich damals in ihrem Wahlkreis im Austausch mit Bürgern befunden. „Ich gehe davon aus, dass sich das aufklärt und von dem Vorwurf nichts übrig bleibt“, sagte sie der taz.

Die Berliner Staatsanwaltschaft wollte sich zu dem Vorgang vorerst nicht äußern. Nach taz-Informationen geht der bisherige „Prüfvorgang“ auf mehrere Strafanzeigen gegen Bayram zurück, formale Ermittlungen sollen nun folgen. Offenbar betrifft dies auch mindestens drei Abgeordnete des Berliner Landesparlaments, die sich damals unter den GegendemonstrantInnen befanden.

Erinnerungen an Neonazi-Großaufmarsch in Dresden

Der rechte „Frauenmarsch“ im Februar richtete sich vorgeblich gegen Gewalt an Frauen, engte diese aber auf migrantische Täter ein. Veranstalterin war die kurdischstämmige AfD-Politikerin Leyla Bilge. 500 TeilnehmerInnen fanden sich zu dem Aufzug zusammen, darunter auch mehrere AfD-Abgeordnete. Auch Pegida-Anführer Lutz Bachmann reiste eigens an.

Nach der Blockade wurde heftig über die GegendemonstrantInnen gewettert. Es sei „untragbar“, dass „linksextreme Randalierer“ unterstützt von Abgeordneten eine friedliche Demonstration „mit Gewalt“ verhindert hätten, schimpfte etwa der Berliner AfD-Fraktionschef ­Georg Pazderski. Seine Fraktion werde sich „mit allen parlamentarischen und rechtlichen Mitteln“ für die Bestrafung der Täter einsetzen.

Die Ermittlungen gegen Bayram und die Landespolitiker wecken Erinnerungen an einen Neonazi-Großaufmarsch in Dresden. Über Jahre waren in der sächsischen Landeshauptstadt Rechtsextreme aufmarschiert, um die Bombardierung Dresdens durch die Alliierten am Ende des Zweiten Weltkriegs zu instrumentalisieren.

2011 hielten Gegendemonstranten mit Sitzblockaden dagegen, darunter auch Abgeordnete. Daraufhin wurde etwa die Immunität der Linken-Bundestagsabgeordneten Caren Lay und Michael Leutert und des späteren Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) aufgehoben. Die Verfahren dauerten Jahre. Am Ende stellte die Staatsanwaltschaft Dresden sie wegen Geringfügigkeit ein.

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37 Kommentare

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  • Da ist m. E. eine Inszenierung, um vermeintliche Linke, die sich gegen Rechte stellen, zu diskreditieren.

    Die verkappten Rechten (jedoch leider in gehobenen Positionen bei Presse und Staat) sind sich m. E. aber auch wirklich für gar nixxx zu blöd…

    Demonstrationsfreiheit?



    Mannmannmann

  • 8G
    88181 (Profil gelöscht)

    Da steht's doch:

    "2011 hielten Gegendemonstranten mit Sitzblockaden dagegen, darunter auch Abgeordnete. Daraufhin wurde etwa die Immunität der Linken-Bundestagsabgeordneten Caren Lay und Michael Leutert und des späteren Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) aufgehoben. Die Verfahren dauerten Jahre. Am Ende stellte die Staatsanwaltschaft Dresden sie wegen Geringfügigkeit ein."

    Viel Lärm um nichts.

  • Die Staatsanwaltschaft wird die Aufhebung wohl deshalb beantragen, weil sie sonst ihre Arbeit nicht verrichten könnte. Die Ermittlung erfolgt aufgrund Anzeige, dass Verfahren wurde offenkundig nicht durch die Staatsanwaltschaft selbst in Gang gebracht.

    Reine Formsache halb so wild.

  • Bin gespannt, wie die Kommentare aussehen, wenn die AfD zivilen Ungehorsam für sich reklamiert

    • @Flauschi:

      Die AfD reklamiert vieles für sich. Ist aber trotzdem rechtsradikal, rassistisch, nationalistisch und mit Neonazis und deren Organisationen verkumpelt. Deren "Ungehorsam" ist nicht zivil, sondern zielt auf die Zerstörung einer liberalen, freiheitlichen und vielfältigen Gesellschaft und des Rechtsstaats.

  • "Veranstalterin war die kurdischstämmige AfD-Politikerin Leyla Bilge."



    Erschreckend was es alles gibt und wer sich da tummelt. Nach der jafd jetzt auch noch das.



    Fehlt nur noch, dass die afd auch noch scheune und Lesben akzeptieren und instrumentalisieren würde.

    • 8G
      88181 (Profil gelöscht)
      @Demokrat:

      Ich nehme an "scheune" war autocomplete und sollte "Schwule" heißen.

      Denken Sie doch nur an Alice Weidel. Lesbe mit Partnerin mit Migrationshintergrund.

      • @88181 (Profil gelöscht):

        Ja stimmt. War das autocomplete.



        Trotzdem ergibt das doch keinen Sinn.



        Wieso macht denn weidel quasi "Politik" gegen sich selbst?



        Verrückt

        • @Demokrat:

          Weidel hat wohl andere Prioritäten. Und eine massive Abneigung gegen die Aktivisten und Befürworter geschlechtergerechter Politik und Sprache.



          Nicht so außergewöhnlich eigentlich. Alle nichtwohlhabenden AfD-Wähler wählen gegen ihre materiellen Interessen, weil ihnen z. B. gegen Ausländer wichtiger ist, weil sie meinen, ihren Protest gegen die derzeit herrschende Politik nicht anders artikulieren zu können, oder weil sie es einfach nicht peilen. (Im Grunde nicht unähnlich den nichtwohlhabenden CDU- und FDP-Wählern.)



          Dann gibt’s noch sowas wie Selbsthass. Oder Hass gegen etwas Eigenes, das irgendwie nicht recht als eigen wahrgenommen wird (was ich bei Weidel allerdings nicht vermute). Schwarze mit rassistischer Einstellung gegenüber Schwarzen z. B.



          Übrigens gab’s auch jüdische Nazis, die verzweifelt bei der Partei anfragten, ob und wie sie denn das Jüdischsein loswerden könnten (was ihnen abschlägig beschieden wurde).

  • Habermas definiert zivilen Ungehorsam so:



    "Ziviler Ungehorsam ist ein moralisch begründeter Protest, dem nicht nur private Glaubensüberzeugungen oder Eigeninteressen zugrunde liegen dürfen; er ist ein öffentlicher Akt, der in der Regel angekündigt ist und von der Polizei in seinem Ablauf kalkuliert werden kann; er schließt die vorsätzliche Verletzung einzelner Rechtsnormen ein, ohne den Gehorsam gegenüber der Rechtsordnung im Ganzen zu affizieren; er verlangt die Bereitschaft, für die rechtlichen Folgen der Normverletzung einzustehen; die Regelverletzung, in der sich ziviler Ungehorsam äußert, hat ausschließlich symbolischen Charakter – daraus ergibt sich schon die Begrenzung auf gewaltfreie Mittel des Protests"

    Ich finde es schade, dass das Element des Einstehens für die rechtlichen Folgen des eigenen Handelns immer weniger beachtet wird - das war bei vielen Protesten in den 80er Jahren (z.B. Mutlangen) noch anders.

    • @arunto:

      Wo ist Ihr Problem? Sie steht doch dafür ein, falls sie eine Straftat begangen haben sollte.

  • Kann mir jemand erklären warum für so eine banale Sache die Immunität einer Politikerin aufgehoben werden soll, aber bei Politiker*innen die sich von Lobbyist*innen bestechen lassen, korrupieren und Kriege anzetteln so etwas nicht passiert?

    • @HakunaMatata:

      Weil es offenbar einen Straftatverdacht gibt. Ist doch logisch.

      Ob Korruption, Diebstahl, häusliche Gewalt oder sowas wie in diesem Fall - ich erwarte von einem Rechtsstaat, dass Abgeordnete nicht über dem Strafrecht stehen.

      • @rero:

        Das erwarte ich natürlich auch. Ich habe noch nie verstanden, warum Politiker*innen diese Immunität überhaupt besitzen. Dieser Freifahrtschein führt doch nur zu Missbrauch und mehr Macht!

        • @HakunaMatata:

          Die Immunität der Abgeordneten, aber auch der Diplomatenstatus per se sind für mich untragbareMittel eines auf Demokratie fussenden Rechtsstaates!

          Alle Sonderprivilegien gehören zu den am schärftsten zu Bewachenden. Und nur im Ausnahmezustand und dann temporär zu vergebenen Anormen!

  • Formsache?



    Die Immunität der Abgeordneten ist der Schutz vor politischer Justiz und dazu gehört halt auch der Schutz vor der politisch weisungsgebundenen Arbeit der Staatsanwaltschaften. Die Aufhebung der Immunität als Formsache zu betrachten, zeigt, wie weit das Parlament seine Macht bereits selbst aufgegeben hat und mehr und mehr zu einer Zustimmungsmaschine verkommen ist. Dass selbst die Grünen da mitspielen, wenn es um eine eigene und die einzige direkt gewählte Abgeordnete geht, ist schlicht abwegig.

  • Wird die Nähe zum Volk strafbar gemacht?

    Selbst wenn solche "Scheinverfahren" Jahre andauern, soll es noch mehr Kraft geben, weiter zu machen und noch mehr Nähe zu den Mitmenschen zu suchen und noch stärker sich für sie einsetzen.

    Die eigene Einstellung spielt dabei entscheidende Rolle. Ja, derartige Ungerechtigkeiten belasten einen Menschen vor allem psychisch und behindert teilweise deswegen bei der Arbeit. Aber vielleicht ist es so von politischen Gegnern „von rechts“ auch so geplant war?! Verdrängen und weiter machen. Darüber immer wieder nachzudenken, ändert nichts. Die Tatsache aber, dass es Menschen gibt, deren Leben wegen Ungerechtigkeit ruiniert wurde und dass es Menschen gibt, die sich nicht währen können oder Angst davor haben, - muss dazu dienen, solche Menschen zu beschützen und alle anderen Menschen vor Ungerechtigkeit zu bewahren!

  • Na ja, die Dame wollte halt demokratische Rechte und Meinungen anderer unterdrücken. Wer einen genehmigten Demonstrationszug blockiert, handelt halt gesetzeswidrig.

    • @Andreas Klenke:

      ...aber moralisch richtig. Ich finde man muss der "Dame" zu ihrer Haltung und ihrem Mut gratulieren und ihr für den Einsatt dankbar se

      • @Opossum:

        Nein, finde ich ja nun gar nicht.

        Sie ist nämlich Angehörige der Partei, die in Berlin mitregiert.

        Wenn die Angehörigen der Regierungsparteien die Gesetze schon nicht interessieren, wenn sollen sie dann interessieren.

        Sind Gesetze nur für die Dummen gemacht?

        Geht es vielleicht ein bisschen verantwortungsvoller?

  • Dass am Ende der Ermittlungen eine Verurteilung stehen wird, darf man getrost ausschließen. Stellt sich die Frage, warum dann der Aufwand betrieben wird. Vermutlich will man den "friedlichen Frauenmarsch-Demonstranten" nicht "in die Finger spielen", damit sie sich als Opfer einer "volksfeindlichen Gesinnungsjustiz" aufspielen. Problem: Das machen sie auch, wenn das Verfahren eingestellt wird. Ehrlicher und aufrichtiger wäre es daher gewesen, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Erfolgsaussicht gleich selbst nicht verfolgt hätte. Aber den "rechten" Umgang mit dieser traurigen Truppe haben wir anscheinend noch nicht gelernt. Schade!

    • @DERJakob:

      Das schöne an der Opferrolle ist ja, dass sie unabhängig vom konstruierten 'Täter' funktioniert...

  • So weit sind wir also schon, es wird nicht mehr gegen die rechten Extremisten vorgegangen sondern gegen die die was dagegen tun

    • @Sturmwolke:

      Frau Bayram ist Bundestagsabgeordnete. Sie beschließt die geltenden Gesetze mit.

      Ihr stehen also auch andere Mittel zur Verfügung, etwas zu tun.

      Außerdem ist ihre Partei in der Berliner Landesregierung und hat den Posten des Innensenators ausdrücklich abgelehnt.

      Wenn Sie das Passiv in Ihrem Satz umwandeln in ein Aktiv, beispielsweise in "der Staat" oder "die Landesregierung in Berlin" gehen nicht mehr gegen rechte Extremisten vor, dann haben Sie jedes Mal Frau Bayram und ihre Partei mit drin im Subjekt.

      Im Prinzip stellt Frau Bayram für ihre Wähler eine Populismus-Falle auf.

  • 9G
    96551 (Profil gelöscht)

    ich finde es prinzipiell gut, was bayram gemacht hat. aber sie muss halt ggs. auch mit den folgen ihres tuns leben. schließlich ist versammlungsfreiheit ein hohes gut in unserem rechtsstaat. schlimme sanktionen drohen ihr wohl ohnehin eher nicht.

  • Kein Grund zur Aufregung. Demokratie und Freiheit erfordern das Gesetze immer und für jeden gelten. Durch eine eventuelle Aufhebung der Immunität wird keine Schuld zugewiesen, sondern eine rechtstaatliche Prüfung ermöglicht.

  • Wieso ist die Aufhebung der Immunität in diesem Fall eine Formsache? Es müsste doch eher die Frage gestellt werden, ob die Justiz politisch voreingenommen ist. Und um einer solchen einen kleinen Riegel vorzuschieben, war einmal die Immunität der Abgeordneten gedacht. Interessant an dieser Art Verfahren ist, dass die Staatsanwaltschaft als weisungsgebundene, eben nicht unabhängige Staatsgewalt in solchen Fällen halt tut, was der Minister will oder zulässt.

    • @Gottfried Scherer:

      Woher haben Sie diese Erkenntnis? Die Exekutive und damit die Staatsanwaltschaft ist dem Legalitätsprinzip verpflichtet und nicht dem Minister.

  • Jetzt wäre es langsam mal Zeit, dass sich alle Anderen „mit allen parlamentarischen und rechtlichen Mitteln“ für ein Verbot der AfD einsetzen würden.

    • @KLP:

      Wenn es rechtliche Mittel gäbe, hätte das doch längst jemand probiert.

      Seehofer wäre mit Sicherheit liebendgern seine Konkurrenz losgeworden.

      Selbst bei der NPD war ein Verbot schwierig.

  • unnütze Verschwendung von Steuergeld um rechtschaffene Bürger zu jagen die sich der braunen Brut entgegenstemmen, eine Schande. Solche Leute verdienen das Bundesverdienstkreuz

    • @danny schneider:

      Ja genau, denn verstoße gegen Gesetze gibt es bei den Grünen nicht, denn die Grünen sind die Guten. Sollte sich die Rechten so etwas leisten, gehören sie sofort eingesperrt. Nicht lange zögern sondern "zap zarrap", verurteilen!

  • Das Deutsche Recht gilt für alle, auch für Bundestagsabgeordnete die eine genehmigte Demontration blockierten...Umgekehrt wäre das genauso...

    • @Manfred Schäfer:

      Sie hat doch nur ihr Recht wahrgenommen, ihren Widerspruch kundzutun. Einfache Störung einer Demo ist im Gegensatz zur groben Störung erlaubt. (siehe auch PDF: www.bundestag.de/b...2-10-pdf-data.pdf)

      Dass sie nicht alleine da war, kann man ihr nicht vorwerfen.