Gründer von rechtem Netzwerk: „Hannibal“ verlässt die Bundeswehr
Der Ex-KSK-Soldat André S. beendet seinen Dienst beim Bund Ende September. Er entgeht damit einem Disziplinarverfahren.
Im gemeinnützigen Verein Uniter e.V. mit Sitz in Stuttgart sind unter anderem aktive und ehemalige Soldaten organisiert. Die taz hatte aufgedeckt, dass der Verein neben karitativen Aktivitäten auch paramilitärische Trainings durchführte und dem philippinischen Autokraten Rodrigo Duterte seine Dienste anbot.
Wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz war gegen André S. ein Strafbefehl erlassen worden. Das Amtsgericht Böblingen verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen, wie die taz am Montag berichtet hatte. Nach Hausdurchsuchungen waren ihm unerlaubter Besitz von Munition, Nebel- und Signalgranaten sowie Handgranatenzündern vorgeworfen worden. S. hat gegen den Strafbefehl Widerspruch eingelegt, weswegen nun ein Prozess anberaumt wird.
Sollte André S. zu mindestens 60 Tagessätzen verurteilt werden, dürfte er wegen fehlender „Zuverlässigkeit“ über keinen Waffenschein und keine Waffenbesitzkarte verfügen und kein Sicherheitsgewerbe anmelden. Einem Disziplinarverfahren entgeht er durch seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr. Auf seiner Webseite hatte der Verein Uniter behauptet, es gebe „keine laufenden Ermittlungen oder Strafverfahren gegen den Verein selbst oder gegen Mitglieder des Uniter e.V.“
Bericht zu rechten Netzwerken
Der Unteroffizier André S. war in den Blick von Behörden geraten, nachdem der terrorverdächtige Offizier Franco A. wegen einer auf dem Flughafen Wien versteckten Waffe 2017 aufgeflogen war. Es gab eine Durchsuchung beim KSK und in Privathäusern, um Kontaktleute und einen sogenannten Dunstkreis zu überprüfen und ein mögliches Netzwerk aufzuklären. Dabei ging es auch um von André S. administrierte Chatgruppen, in denen sich rechte Prepper austauschten.
Die Bundesanwaltschaft wirft Franco A. vor, aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus Anschläge geplant zu haben. Der Bundesgerichtshof prüft, ob ihm wegen Terrorverdachts der Prozess gemacht werden kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte dies abgelehnt mit Verweis auf keinen hinreichenden Verdacht.
Gegen André S. gab es keine Ermittlungen wegen politisch motivierter Straftaten. In einem Prozess zu dem Themenkomplex in Köln war er als Zeuge gehört worden. Zuvor war André S. Auskunftsperson des Militärischen Abschirmdienstes (MAD). Er war vor Durchsuchungen gewarnt gewesen.
Das für die Kontrolle der Geheimdienste zuständige Parlamentarische Kontrollgremium arbeitet seit Monaten an einem Bericht über mögliche rechte Netzwerke mit Bezügen zur Bundeswehr. Die Diskussion hat bereits Konsequenzen. So soll der MAD neu aufgestellt und um mehrere hundert Dienstposten aufgestockt werden. Ein ziviler, zweiter Vizepräsident, der vom Verfassungsschutz kommt, soll die Zusammenarbeit mit Behörden außerhalb des Militärs verstärken.
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