Grenzwerte für Bundesnotbremse: Warum eine Inzidenz von 165?
Das Gesetz orientiert sich an willkürlich scheinenden Werten, etwa bei Schulschließungen. Doch andere Parameter brächten andere Probleme.
Doch wie kommt ein krummer Inzidenzwert von 165 zustande? Das fragten sich in den sozialen Netzwerken viele User:innen. Gibt es dafür eine wissenschaftliche Begründung? SPD-Fraktions-Vize Dirk Wiese räumt freimütig ein, dass es sich hier um einen politischen Kompromiss handelte. Die Bundesregierung hatte einen Inzidenzwert von 200 vorgeschlagen. Die Gesundheitspolitiker:innen von CDU/CSU und SPD hielten diese Schwelle aber für zu hoch. „Letztendlich resultiert die 165 daraus, dass am letzten Montag der Durchschnitts-Inzidenzwert aller 16 Bundesländer bei ungefähr 165 lag“, so Wiese.
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Auch andere Schwellenwerte der Bundes-Notbremse haben Kompromiss-Charakter. So dürfen Einzelhändler:innen bis zum Inzidenzwert von 150 noch Kund:innen mit Terminvereinbarung im Laden bedienen („Click and Meet“). Für alle anderen Maßnahmen im Gesetz gilt ein Inzidenzwert von 100 als Schwelle.
Doch Kompromisse sind in der Demokratie nicht verboten (auch wenn das immer wieder auf Erstaunen stößt). Schwellenwerte in Gesetzen müssen nicht bis ins Letzte wissenschaftlich begründet sein, selbst wenn es um Grundrechtseingriffe geht.
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Dass die Notbremse überhaupt so sehr auf die Inzidenzwerte fixiert ist, stieß ebenfalls auf Unverständnis. Ersetzen jetzt Inzidenzwerte die Politik? Und warum werden nicht auch andere Parameter herangezogen, etwa die Belegung der Intensivbetten?
Für den Bundestag hat das vor allem pragmatische Gründe. Der Automatismus war die Antwort auf die Praxis der Bundesländer, in den gemeinsamen Runden strenge Maßnahmen zu beschließen, sie dann aber zu Hause nicht umzusetzen. Der Inzidenzwert hat zudem den Vorteil, dass er gut als Frühwarnsystem funktioniert.
Würde die Politik warten, bis die Intensivbetten voll sind, käme ein Umsteuern zu spät. Der Inzidenzwert ist in seiner Erfassung zwar etwas ungenau, aber immerhin gut zugänglich. Das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht täglich für jeden Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz.
Die Bürger:innen müssen nun aber auch nicht jeden Morgen auf der Webseite des RKI nachsehen, um zu wissen, ob gerade die Notbremse gilt. Im Notbremsen-Gesetz, das jetzt beschlossen wird, werden vielmehr die örtlichen Behörden zur Bekanntmachung verpflichtet, wann die Notbremse in Kraft tritt und natürlich auch, wenn sie wieder außer Kraft tritt. Letzteres ist der Fall, wenn der Inzidenzwert im Landkreis fünf Tage lang unter 100 lag.
Vor allem von der AfD kommt der Vorwurf, dass die Inzidenz künstlich in die Höhe gejagt werde, wenn in den Schulen und Betrieben nun viel mehr getestet wird. Der Anstieg der vergangenen Wochen lässt sich durch die erhöhte Zahl der Tests allein jedoch statistisch nicht erklären. Weniger zu testen würde auch offensichtlich nicht weniger Infektionen nach sich ziehen, sondern nur dafür sorgen, dass mehr Infektionen unentdeckt bleiben.
Außerdem gibt es auch die gegenläufige Tendenz: Weil immer mehr Menschen geimpft sind, beziehen sich die Inzidenzzahlen auf eine schrumpfende Gruppe von nicht-geimpften Menschen.
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