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Gleichbehandlungsgesetz missachtetRichter verbietet Anwältin Kopftuch

In Berlin wurde einer Rechtsanwältin untersagt, vor Gericht ein Kopftuch zu tragen. Das zeigt, welche Verwirrung bei diesem Thema inzwischen herrscht.

Unter den Talaren... Bild: dpa

Manchmal brauchen sogar Richter Nachhilfe in Sachen Rechtstaat. Das zeigt jetzt das Amtsgericht Mitte in Berlin. Dessen Richter haben einer Rechtsanwältin schon mehrfach untersagt, zur Verhandlung vor Gericht mit einem Kopftuch zu erscheinen. Die Anwältin, die anonym bleiben möchte, will jetzt dagegen klagen und notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen, sollte dies noch einmal passieren. Unterstützt wird sie dabei von der Berliner Rechtsanwaltskammer. „Rechtsanwälte üben einen freien Beruf aus“, betont deren Präsident Marcus Mollnau. „Im Gegensatz zu Staatsanwältinnen und Richterinnen sind Anwältinnen auch nicht zu religiöser Neutralität verpflichtet.“

Nur, wer im öffentlichen Dienst steht, darf nach dem Berliner „Neutralitätsgesetz“ von 2005 keine auffälligen, religiös geprägten Kleidungsstücke tragen. Muslimische Lehrerinnen, Richterinnen und Staatsanwältinnen dürfen deshalb kein Kopftuch tragen. Auch ein jüdischer Polizist, der in Berlin im Dienst mal eine Kippa getragen hatte, bekam deshalb schon Schwierigkeiten. Doch Rechtsanwälte sind eben gerade keine Staatsdiener, sondern vertreten ihre Mandanten.

Dabei unterliegen Rechtsanwälte vor Gericht durchaus einer Kleiderordnung: Sie müssen etwa bei Strafprozessen eine Robe tragen. In kurzen Hosen oder mit einem Fahrradhelm auf dem Kopf würde auch wohl kaum ein Rechtsanwalt vor Gericht erscheinen, der ernsthaft seinen Mandanten vertreten will – dem stünde die „Würde des Gerichts“ entgegen. Doch was spricht gegen ein Kopftuch, das eine Anwältin aufgrund ihrer religiösen Überzeugung trägt? Nichts. Das ist aber offenbar nicht unter allen Juristen Konsens.

Schon jetzt sind die Jobaussichten für gläubige Muslimas, die Jura studieren, nicht allzu groß. Der Streit am Amtsgericht Mitte in Berlin ist für Lydia Nofal vom Berliner Netzwerk gegen Diskriminierung von Muslimen deshalb ein „ganz typischer Fall“. Sie sagt: „Die Rechtslage ist klar, und zumindest ein Richter sollte sie kennen.“ Denn wer Frauen aufgrund ihres Kopftuchs benachteiligt, verstößt seit 2006 sogar gegen das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz", das vor sieben Jahren in Kraft getreten ist. Doch bei vielen, die das tun, fehle das Unrechtsbewusstsein, hat Nofal fest gestellt. Das gilt selbst für Richter: „Wir hatten auch schon Schöffen, die deshalb aus dem Gerichtssaal verwiesen wurden.“

Bereits das Berliner Neutralitätsgesetz sei problematisch, findet Nofal, weil es gläubige Muslimas de facto vom Staatsdienst ausgrenze. Außerdem habe es eine fatale Signalwirkung auf private Arbeitgeber, die sich sagen: Wenn das Kopftuch im öffentlichen Dienst nicht erlaubt ist, müssen wir es auch nicht akzeptieren. Für viele ist es paradox, dass das eine geltendes Recht ist und das andere eine rechtswidrige Diskriminierung darstellt.

Dabei werden muslimische Frauen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, ohnehin vielfach diskriminiert. Meistens passiert das an Schulen, während des Studiums, bei der Jobsuche oder einfach so, in der Öffentlichkeit – durch Lehrer, Kommilitonen, Dozenten, potentielle Arbeitgeber oder irgendwen. Nofal berät junge Frauen, wie man sich dagegen wehren kann. Doch eine Klage kostet Geld, Zeit, Mut und Nerven.

Es gäbe auch immer noch zu wenig qualifizierte Juristen, die sich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auskennen, klagt Nofal. Viele Betroffene hätten deshalb resigniert, oder sie kennen ihre Rechte nicht. Das ist bei der Rechtsanwältin, die jetzt gegen die Richter am Amtsgericht Mitte in Berlin klagen will, allerdings anders. Sie ist bereit, für ihre Berufs- und Religionsfreiheit jetzt notfalls auf die Barrikade zu gehen.

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109 Kommentare

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  • G
    Gast

    Das Kopftuch ist ein Zeichen einer totalitären Bewegung, die Andersgläubige unterdrückt und hat vor Gericht nichts zu suchen.

  • Dass Sie, ohne Linguist zu sein, sich über den Duden erheben, passt ja ganz wunderbar zu der Tatsache, dass Sie, ohne Jurist zu sein, das Grundgesetz richtiger auszulegen glauben als das Bundesverfassungsgericht!

    • Z
      zaungast
      @Ella:

      fehlt nur der vorwurf "selbsternannter linguist". der altbackene vorwurf des selbsternannten kam früher typischerweise aus der reaktionären querulantenecke, kurious, dass auch mittlerweile selbsternannte post-68er, die alle hierarchischen instanzen in frage stellen jetzt plötzlich also nur quasi notariell beglaubigte wahrheiten gelten lassen wollen...

      naja, wenn's der eigenen rabulistik nützt.

      ihnen geht's, wie den meisten hier, nicht um die sache sondern nur um die unterfütterung ihrer affekte. der imaginierte spiesser der deutschen mehrheitsgesellschaft ist ihr feind und ergo muss der feind meines feindes mein freund sein - weiter reicht ihre analyse nicht. dass die ehemals emanzipierte und aufgeklärte linke einer vormodernen kultur bedingslos das wort redet ist, nun ja, brunzdumm.

    • @Ella:

      Woher wissen Sie das? So langsam fängt es an, Spaß zu machen.

      • @wombat999:

        Nicht wahr? Ich empfinde das auch schon länger so. Macht Spaß wie die "Dame?" sich selbst vorführt. Bunte Kopftücher forever ;)

        • @Beppo:

          Ja! Das macht schon Spaß! Sonst würde ich meine Zeit auch nicht für diese Konversation nutzen.

          Ob ELLA irgendwann aufgibt? ;-)

          • @wombat999:

            Da hab ich mich getäuscht. Ella hat aufgegeben. Schade.

            • @Beppo:

              Ja, leider gibt es wohl keine Antwort mehr von Ella. Wenn halt die Argumente fehlen,... ;-)

          • @wombat999:

            Schön,unten geht's weiter. Ich dachte schon, ich wäre alleine übriggeblieben. Aufgeben, nein. Glaube ich nicht, und wenn wir bis zum St.Nimmerleinstag weiter machen. Immerhin, ein kurzweiliger Zeitvertreib. :-)

      • @wombat999:

        Was? Dass Sie weder Jurist noch Linguist sind??

        Also bitte...!

        • @Ella:

          Nein, das natürlich nicht. Wie kommen Sie darauf, dass ich mich für einen Juristen oder Linguisten halten würde. Oder meinten Sie eigentlich Germanist? Egal!

           

          Mich interessierte nur, woher Sie wissen, dass ich glaube, das Grundgesetz richtiger auszulegen als das Bundesverfassungsgericht. An welchen Beispielen könnten Sie das belegen? Weil ich Artikel 1 über alle anderen setze? Das kann nicht Ihr Ernst sein.

           

          Zurück zum Thema:

          Gerade was das Tragen von Kopftüchern angeht, sehe ich eigentlich keinen Widerspruch zwischen meiner und der Sichtweise des Gerichts.

          • @wombat999:

            Ein Linguist ist ein Sprachwissenschaftler. Hätte ich "Germanist" gemeint, hätte ich "Germanist" geschrieben.

             

            In Bezug auf Ihre eigenen Aussagen leiden Sie allem Anschein nach an Gedächtnisstörungen. Sie haben behauptet, das Kopftuch ließe sich nicht mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbaren, es stünde im Widerspruch zu Artikel 1 des Grundgesetzes, weshalb es in öffentlichen Einrichtungen nichts zu suchen habe. Diese (ausschließlich auf juristische Ahnungslosigkeit gründende) Auffassung ist, ich wiederhole es, falsch. Nichts dergleichen hat das Bundesverfassungsgericht jemals festgestellt. Es hat vielmehr ausdrücklich erklärt, dass das Tragen des Kopftuchs

            unter den Schutz des Grundrechts

            der Glaubensfreiheit fällt und dieser auch durch andere Verfassungsgüter (wobei Artikel 1 in diesem Zusammenhang noch nicht einmal zur Debatte steht) nicht aufgehoben wird.

             

            Eben deshalb mussten Bundesländer, die Lehrkräften das Tragen eines Kopftuchs untersagen wollten, dafür erst entsprechende Gesetze erlassen.

            • @Ella:

              Zu Ihrem ersten Punkt:

               

              Ich würde die Beurteilung des Dudens im Aufgabenbereich eines Germanisten oder genauer gesagt eines germanistischen Linguisten sehen.

              Nebenbei bemerkt, habe ich mich nicht über den Duden "erhoben", was bei einem Buch schon etwas komisch klingt, sondern lediglich erwähnt, dass er nicht unbedingt der Standard ist, da es ein weiteres Standardwerk, das Ihnen sicherlich bekannt ist, gibt, welches mir besser gefällt.

               

              Zweitens:

              Widersprechen Sie sich in Ihrer Argumentation selber, denn im Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Sie ja genau kennen, steht doch eindeutig, dass das Tragen eines Kopftuchs wegen der unklaren Gesetzeslage auf Landesebene nicht Verboten werden kann.

              Seit zehn Jahren haben die Bundesländer die Gesetzeslage angepasst und das Tragen von Kopftüchern untersagt. Und das geschah im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eindeutig die Religionsfreiheit in diesem Punkt eingeschränkt hat.

              Wer hat jetzt bitte ein Problem mit unserem Grundgesetz?

              Mit meinem Hinweis auf Artikel 1 wollte ich übrigens lediglich verdeutlichen, dass es bei der Rechtsprechung durchaus zu einer Abwägung der einzelnen Artikel kommen kann. Man kann halt nicht einfach nur sagen, die Religionsfreiheit, die auch für mich ein hohes Gut ist, gelte uneingeschränkt.

              • @wombat999:

                Löblich, dass Sie den Begriff "Linguist" inzwischen nachgeschlagen haben. (Welche Rolle es hier spielt, ob Ihnen der Duden oder der Wahrig "besser gefällt", ist mir ansonsten schleierhaft.)

                 

                Ein Widerspruch innerhalb meiner Argumentation existiert ausschließlich in Ihrem Wunschdenken.

                 

                Eindeutig falsch ist vielmehr, ich wiederhole es, Ihre Behauptung, das Kopftuch sei nicht mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar und habe deshalb in einer "öffentlichen Einrichtung" nichts zu suchen. Das Tragen des Kopftuchs steht eben nicht im Widerspruch zum Grundgesetz, sondern, wie das Bundesverfassungsgericht explizit festgestellt hat, unter dem Schutz der grundgesetzlich verankerten Glaubensfreiheit. Eben deshalb ist es den Ländern nicht erlaubt, Lehrkräften das Kopftuch ohne eine eigens dafür zu schaffende gesetzliche Grundlage zu untersagen.

                 

                Nur weil das Grundrecht der Lehrerin im Widerstreit mit anderen Verfassungsgütern(negative Religionsfreiheit der Schüler, Erziehungsrecht der Eltern, staatliche Pflicht zu

                weltanschaulich-religiöser Neutralität) steht, darf der Gesetzgeber, nach Abwägung dieser diversen Rechtspositionen, die Religionsfreiheit der Lehrerin einschränken. "Darf", wohlgemerkt, nicht "muss"!

                 

                Ihre Vorstellung, dass die zulässige Beschränkung eines Grundrechts im besonderen Fall dessen allgemeine Verfassungswidrigkeit belege, ist unsinnig.

                 

                Und mit Artikel 1 hat Ganze nun überhaupt nichts zu tun.

                • @Ella:

                  Den Begriff Linguist habe ich nicht nachgeschlagen. Mit ein wenig Lateinkenntnissen ist er selbsterklärend, allerdings ist er eher auf Sprache allgemein bezogen und nur ein Überbegriff. Dafür muss man nicht (Achtung neues Wort laut Duden!) googeln.

                  Des Weiteren hab ich es mir doch gedacht, dass Sie als Deutschlehrerin den Wahrig kennen. Sie haben Recht, ob mir der Duden oder der Wahrig besser gefällt, ist hier eigentlich nicht so wichtig. Es ging mir auch nur darum, ihre Vorwürfe, ich sei überheblich, weil ich den Duden, den Sie übrigens angeführt haben, nicht als den Standard ansehe. Das weicht allerdings wirklich zu weit vom Thema ab. Schleierhaft ist da schon in gutes Stichwort.

                   

                  Warum ich meine, dass ein Kopftuch nicht zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Einklang gebracht werden kann, ist einfach der Punkt, dass es für einen streng ausgelegte Islam (Unterordnung der Frau, Geschlechtertrennung, Ablehnung der weltlichen Rechtsprechung, Beschneidungsriten, Halal-Lebensmittel, Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit, Diskriminierung von Männern,...) steht. Natürlich ist es weit übertrieben und auch ungerecht, jeder kopftuchtragenden Moslemin all diese Punkte zu unterstellen. Das möchte ich ausdrücklich nicht tun! Aber leider treffen sie auf viele zu, von denen noch nicht einmal freiwillig ein Tuch tragen.

                  Soll ich Beispiele anführen?

                   

                  Und zum Artikel 1: Dieser steht über allem und hat sehr wohl etwas hiermit zu tun.

    • @Ella:

      @wombat999

  • Danke für Ihre kurze Belehrung! Ich dachte nur, dass wir über eine saubere sprachliche Form sprechen. Umgangssprache ist mir durchaus bekannt.

    Der Duden ist allerdings schon länger nicht mehr der eigentliche Standard der deutschen Sprache.

     

    Kennen Sie eigentlich den Artikel 1 unserer Verfassung und kennen Sie den Grund dafür, dass dieser an erster Stelle steht?

    Ganz offensichtlich haben Sie unsere Verfassung nicht verstanden. Schade!

    • @wombat999:

      Das sollte gar nicht an dieser Stelle erscheinen...

  • E
    Enthüllung

    Für alle Hüter der christlichen Werte ein Zitat aus der BIBEL (1.Korinther 11)

     

    "(5)Jede Frau aber, die mit unverhülltem Haupt betet oder weissagt, entehrt ihr Haupt; denn sie ist ein und dasselbe wie die Geschorene.

    (6) Denn wenn eine Frau sich nicht verhüllt, so werde ihr auch das Haar abgeschnitten; wenn es aber für eine Frau schändlich ist, dass ihr das Haar abgeschnitten oder geschoren wird, so soll sie sich verhüllen."

  • L
    Lockenkopf

    witzige Diskussion *grins*

     

    In England tragen die Anwälte zum roten Talar sogar eine weiße Perücke aus Roßhaar mit Löckchen, :) und hier regen wir uns wegen einem simplen Kopftuch auf.

  • J
    just-Justitia

    @Beppo

    Über den Sinn oder Unsinn einer richterlichen Robe kann man sicher geteilter Ansicht sein, aber dieser Robenzwang soll bestimmt nur "die Würde des Gerichts" sicherstellen.

     

    Schwarz wird nun mal als elegante und würdige Farbe angesehen.

    (das geht vom Gesellschaftsanzug und dem "kleinen Schwarzen" bis zur Dienstuniform der Nonnen und Pfarrer).

     

    Demnach dürfte es recht unwahrscheinlich sein, daß Anwälte in Zukunft mit kurzen bunten Hosen, Pudelmützen oder Fahrradhelmen im Gericht erscheinen.

     

    Das wäre genau so unangebracht wie eine nuttenhaft geschminkte Richterin.

     

    Wenn aber eine muslimische Rechtsanwältin zur Juristenrobe ein Kopftuch tragen möchte, ist das m.E. genau so gerechtfertigt wie die auffällig rot gefärbten Haare von Barbara Salesch.

     

    Allenfalls könnte der Staat verlangen, daß das Kopftuch würdig und schlicht ist.

     

    Es darf dann nicht so aussehen:

     

    http://www.trendfashion2013.com/wp-content/uploads/2013/03/7-princess-hijab-style-150x150.jpg

     

    , sondern in etwa so:

     

    http://www.sueddeutsche.de/leben/mode-stoff-fuer-zoff-1.565202

     

    Dann hat das Gericht seine Würde, und die Frau auch.

    • @just-Justitia:

      Da haben Sie sicher recht. Wie betont, geht es mir ja nicht wirklich um die Kleiderordnung, sondern das Zurschaustellen religiöser Befindlichkeiten. In meinen Jahren in Istanbul fand ich es sehr angenehm, wie die Vorgaben vom alten Atatürk beachtet wurden. Dort durften in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Universitäten auch keine Kopftücher getragen werden. Leider werden diese Gepflogenheiten von Herrn Erdogan aufgeweicht. Nebenbei. Das erste Foto finde ich schöner. Erinnert an eine Tracht.

    • @Beppo:

      Können Sie Ihre Meinung eigentlich auch in eigenen Worten formulieren - und vor allem begründen?

      Anstatt permanent nur Links zu setzen?

      • @Ella:

        Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ! Ich habe schon sehr viele Worte gemacht und um von Menschen wie Ihnen nicht in die rechte Ecke gerückt zu werden, habe ich einfach durch die Links gezeigt, das 1. ein europäisches, demokratisches Land wie Frankreich bereits entsprechende Gesetze erlassen hat, welche ich als durchaus ausreichend empfinde und 2. geht es hier nicht um Kopftücher, welche die Frauen in Europa, vor allem in ländlichen Gegenden auch heute noch tragen, sondern, wie die Links zeigen, eine religiöse, fundamentalistische Einstellung in der Öffentlichkeit propagiert. Mehr Worte mache ich nun nicht, kann es aber gerne nochmal auf malen.

        • @Beppo:

          Dass Sie "Worte machen", ist unbestritten. (Vorzugsweise leider in Form von Forderungen und Rüpeleien.)

           

          Aber Sätze wie: "Ich fühle mich belästigt, wenn eine Nonne im Pinguinkostüm an mir vorbeiläuft.(...) Bitte die Religion zu hause ausüben. Ich möchte auch das Recht, von religiösen Bekundungen verschont zu bleiben!" lassen zwar einige Einblicke in Ihre Persönlichkeit zu, ähneln ansonsten aber nicht einmal in Ansätzen dem, was allgemein unter rationaler Argumentation verstanden wird.

           

          Denn die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit in diesem Land wird selbstverständlich nicht durch Ihr persönliches MIssbehagen beim Anblick erkennbar religiöser Menschen ausgehebelt, und das sollten Sie eigentlich auch wissen. Sie sind nicht das Maß aller Dinge. Wenn Sie sich von der Kleidung anderer Leute belästigt "fühlen", ist das Ihr eigenes Problem. Aus Intoleranz ergibt ganz gewiss sich nicht das Recht, anderen Menschen Vorschriften zu machen.

           

          Da können Sie Ihre Unmutsäußerungen mit noch so vielen Links garnieren, in der Hoffnung, diese würden mit Argumenten verwechselt...

  • P
    peter.l

    polemik und unterstellungen

  • Seit wann lässt sich das Kopftuch mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinigen? Daher hat es in öffentlichen Einrichtungen nichts zu suchen. So wie es in F gehandhabt wird.

    • MM
      Migrant mit Menschenrecht
      @wombat999:

      Es ist bedenklich, wenn ein Kleidungsstück nicht mehr mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sein soll - ganz im Gegensatz zur monopolisierten Meinungsfreiheit für PI-Nazinews.

      Auf die beziehen sich erstaunlicherweise immer die Feinde der Freiheit und Demokratie, wenn sie sie unterlaufen wollen.

      • @Migrant mit Menschenrecht:

        Nochmal: es geht hier weder um das Kleidungsstück noch um den Islam allgemein. Es geht um die Einstellung, warum manche Muslimas derart auf dem Tragen des Tuches bestehen. Und da sind der Rechtsstaat und die Scharia eben nicht vereinbar.

    • @wombat999:

      Um Ihre Frage zu beantworten: Das Kopftuch ließ sich noch nie mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung "vereinigen", lol. Es lässt sich aber seit jeher damit vereinbaren. Das Grundgesetz sieht nämlich Religionsfreiheit vor. Sollten Sie das nicht akzeptieren können, haben Sie demnach ein offensichtliches Problem mit unserer Verfassung.

      • @Ella:

        Entschuldigung für die falsche Wortwahl. Aber daran zeigt sich wieder einmal die typisch links-alternative Diskussionseinstellung gegenüber anders, weil differenzierter, denkenden Mitbürgern. Erst einmal lächerlich machen, damit derjenige nicht ernst genommen werden kann.

        Zur Vereinbarket von Kopftuch und Verfassung: Natürlich herrscht bei uns Religionsfreiheit. Aber nur so lange, wie die Religion nicht mit den Menschenrechten kollidiert. Und da gibt es doch einige Probleme, wie Sie sicherlich wissen, oder etwa nicht? Vielleicht sollten Sie sich mit unserem Grundgesetz ein bisschen genauer auseinander, im Besonderen mit Artikel 1!

        • @wombat999:

          Ach wissen Sie, wenn ich jeden Sprachfehler, der den eifrigen Verteidigern des Deutschtums hier unterläuft, aufs Korn nähme, hätte ich viel zu tun.

           

          Es hat aber schon was Bizarres, wenn Leute, die nicht mal die simpelsten Gedanken in eine saubere sprachliche Form zu bringen vermögen, sich zu Kulturbewahrern aufschwingen. (Oder, wie in Ihrem Fall, behaupten, Sie dächten "differenzierter". Selbstbewusstsein ist was Schönes. Aber auch nur, wenn es angebracht ist.)

           

          Und dann noch ständig diese laienhaften Rechtsauslegungen! Eine Anwältin, die Kopftuch trägt, verletzt damit niemandes Menschenrechte. (Es wird aber immer deutlicher, dass Sie ein Problem mit dem Grundgesetz haben.)

          • @Ella:

            "Selbstbewusstsein ist was Schönes. Aber auch nur, wenn es angebracht ist." Da kann ich Ihnen nur zustimmen.

            Allerdings heißt es "etwas" und nicht "was".

            Aber welches Problem habe ich mit unserer Verfassung? Das ist mir aus Ihren Äußerungen noch nicht ganz klar geworden.

            • @wombat999:

              Lol, "Wombat", ich verstehe ja Ihr Bedürfnis, den Spieß nun umzudrehen, aber "was" ist die (korrekte) umgangssprachliche Form von "etwas". Ich zitiere eigens für Sie aus dem Duden: "da haben wir uns was [schönes] eingebrockt".

               

              Und manche Verständnisschwierigkeiten lassen sich selbst durch geduldigste Erklärungen nicht überwinden. Wenn Sie tatsächlich nicht begreifen, dass Ihre Forderung, ein grundgesetzlich verbrieftes Recht solle verweigert werden, belegt, dass Sie ein Problem mit unserer Verfassung haben, dann kann ich Ihnen leider auch nicht helfen.

              • @Ella:

                Danke für Ihre kurze Belehrung! Ich dachte nur, dass wir über eine saubere sprachliche Form sprechen. Umgangssprache ist mir durchaus bekannt.

                Der Duden ist allerdings schon länger nicht mehr der eigentliche Standard der deutschen Sprache.

                 

                Kennen Sie eigentlich den Artikel 1 unserer Verfassung und kennen Sie den Grund dafür, dass dieser an erster Stelle steht?

                Ganz offensichtlich haben Sie unsere Verfassung nicht verstanden. Schade!

          • @Ella:

            Ihre Überheblichkeit wird nur noch von der Kontinuität Ihrer Penetranz übertroffen. Über Selbstbewusstsein verfügen Sie ja ausreichend, leider hapert es da etwas mit der Selbstreflexion. Da Sie ja nur die Gedanken Anderer auf eine unschöne Art kritisieren, konnten Sie bisher allerdings Ihre eigenen Gedanken, in welcher sprachlichen Form auch immer, kaum formulieren. Sich selbst erhöhen um Andere niedrig zu machen, dabei aber selbst keinen konstruktiven Beitrag leisten. Stil ist eben nicht das Ende des Besens.

            • @Beppo:

              Das ist ja alles ganz schlimm mit mir, Beppo - insbesondere die Sache mit der "Kontinuität" meiner "Penetranz"! Vielleicht sollte ich mir zukünftig in puncto "Stil" und "Selbstreflexion" an Ihnen ein Beispiel nehmen!!

               

              Das klänge dann etwa so:

              "Irgendwas verwechseln Sie da gehörig", "Sie Überflieger." "Das zeigt Ihren Intellekt."" Erst lesen dann schreiben!" "Denken hilft manchmal mehr als Glauben. Versuchen Sie es einmal."

               

              Besser jetzt?

              • @Ella:

                OK, lass ich gelten.

  • R
    Ruhender

    "Dabei unterliegen Rechtsanwälte vor Gericht durchaus einer Kleiderordnung: Sie müssen etwa bei Strafprozessen eine Robe tragen." Wenn´s der Wahrheitsfindung dient...

  • R
    Rasender

    Typisch deutsche kleinkarierte Spießer regen sich über Dinge auf, über die sich sonst niemand aufregt. Ein Kopftuch - davor haben die ernsthaft Schiss! Oh, Vorsicht, Ihr rechtschaffenen Germanen und Allemannen: Das Kopftuch verschlingt Euch und Eure stolze Nation mit Haut und Haar!

    • @Rasender:

      Das Kopftuch sicher nicht. Ich empfehle da eher eindeutige Äußerungen Erdogans oder Özdemirs.

  • R
    Ruhender

    In jedes Kleidungsstück kann man irgendwelche ideologischen Dinge hineininterpretieren. Dieses Verbot kommt dem schweizerischen Minarettverbot gleich, einer unglaublichen rassistischen Verirrung.

  • R
    Ruhender

    Wie verhetzt sogar schon die Judikative in Deutschland ist, seit man Rassimus und Fremdenfeindlichkeit wieder etabliert hat. Ein Kopftuchverbot? Wann wird die Reichskleidungsverordnung von 1933 wieder inkraftgesetzt?

  • F
    Fischbein

    Wenn dasso weitergeht,sehen wir bald die erste Muslima mit Burka am Thresen des örtlichen Fremendenverkehrsverein.

    • @Fischbein:

      Ja, das ist realistisch. Gibt ja so wahnsinnig viele Burkas in Deutschland, nicht wahr?

  • Eure Probleme möchte ich haben.

  • A
    ama.dablam

    "Seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten ist, macht sich sogar strafbar, wer Frauen nur aufgrund ihres Kopftuchs benachteiligt."

     

    Strafbarkeit?? Wo bitte steht das denn??

  • K
    Kimme

    "Schon jetzt sind die Jobaussichten für gläubige Muslimas, die Jura studieren, nicht allzu groß." Bitte was? Es gibt in Berlin jede Menge Anwälte, die sich auf die Gruppe junger muslimischer Männer spezialisiert haben. Eine gläubige Muslima mit türkischen oder arabischen Sprachkenntnissen sollte deswegen eigentlich beste Berufsaussichten haben.

     

    Zu dem Fall selbst: Sollte das Tragen einer Kopfbedeckung oder eines religiösen Symbols nicht gegen die Kleiderordnung vor Gericht verstoßen, hat die Anwältin ein Recht auf ihr Kopftuch.

  • L
    lowandorder

    Aus der Hand.

     

    Man kann das so sehen wie Daniel Bax; ja.

     

    Aber - Anwalt: freier Beruf - ja;

    aber - gern vergessen - auch Organ der Rechtspflege!

    und da wären wir bei den Symbolen im Gerichtssaal;

    und bei den früher(?) üblichen Kreuzen.

    ( entsinne mich gut an den heillosen Schrecken aus Hessen kommend übers (martialische) Kreuz im Sitzungssaal in westfälisch Sibirien ).

     

    Ganz platt - das Kopftuch wird dezidiert als religiöses Symbol getragen und - ein Anwalt dürfte auch kein Parteiabzeichen tragen.

    Mit Verlaub - so in etwa wird ein Schuh draus

    und ich würde nicht auf Karlsruhe wetten.

     

    Und nochens.

    Das ein Richter dennoch darüber hinwegsehen kann - geschenkt.

    Aber Vorsicht. Ein Strafrichter, dem die Robe auch eher wumpe war, sah generös über die Robenlosigkeit linker Anwälte hinweg -

    und bekam prompt eine StrafAnzeige vom Sitzungsstaatsanwalt.

    So gehts doch auch.

    • @lowandorder:

      organ ja, aber: unabhängiges!

      wird gern vergessen. ist aber so.

      nennt sich auch: freie advokatur.

       

      für die kleiderordnung bedeutet das: robe und weißer schal/schlips. was ich drunter trage, geht keine einen was an. und genauso geht es keine einen was an, oib ich auf dem kopf tuch, kippa oder perücke trage.

       

      zu Karlsruhe - vielleicht doch noch mal ds kopftuchurteil studieren? da steht ne menge drin zur religionsfreiheit! und dann gibt es ja auch noch Straßburg, wallah.

       

      die robenlosigkeit... nun das ist eine geschichte aus Ffm und die geht so: in der abteilung jugendstrafrecht hatte man sich darauf verständigt, dass runder tisch ohne roben auch ginge. reicht doch, wenn vor wem das schild 'richter', 'verteidiger' etc steht. das ging auch gut. bis ein korinthenkacker ankam und die kleiderordnung wieder ausbuddelte.

       

      zuletzt noch: robenzwang besteht nur da, wor anwaltszwang besteht. also nicht beim amtsgericht. bedeutet: ich bin da auch als anwältin anwesend, wenn ohne robe. allerdings irritiert das manche immer noch, wenn die anwaltschaft dort ohne auftritt. und insbesondere frauen bekommen dann leicht mal zu hören, sie sollten sich erst mal hinsetzen, ihr anwalt käme schon noch.

      • L
        lowandorder
        @christine rölke-sommer:

        mit Schmunzeln gelesen;

         

        Robe: es gab einen Richter(Sie werden ihn wg Ffm kennen), der hat in Jugendstrafsachen nie mit Robe judiziert;

         

        das mit dem Shador seh ich anders; als eindeutiges religiöses Symbol getragen - wäre es ebenso wie ein Kreuz über Bluse oder Hemd getragen unzulässig; egal, ob bei RichterInnen,Staatsanwältinnen oder Anwältinnen.

        Insoweit greift die Neutralitätspflicht ein;

        erkennbare politische Symbole (die berühmte Stecknadel mit rotem Kopf) liegen auf derselben Ebene.

        • @lowandorder:

          hach! extra-große schals fand ich vor gericht schon immer sehr praktisch. hinterm 'tschador' läßt sich gut+gebührend abgrinsen.

          im übrigen ließe ich mit mir über zwangsentschleierung nur+erst dann reden, wenn jede frau, die wegen zwangsverschleierung asyl beantragt, dieses auch erhält. statt mit der begründung 'dann könnten die ja alle kommen' abgelehnt zu werden.

          ach ja... dies noch: es gibt kein eines eindeutiges religiöses symbol. man muß da schon immer nachfragen, wie genau es denn gemeint ist. da tät die frau anwältin dann allerdings auf die entsprechende frage in der verhandlung entgegnen, dass das grad nichts zur sache beiträgt, mann es aber gern später auf dem gang besprechen könne.

          und mit dem kreuz haben wir glück gehabt, dass dieses nur noch auf der via dolorosa auf dem rücken mitgeschleppt wird.

  • "Doch was spricht gegen ein Kopftuch, das eine Anwältin aufgrund ihrer religiösen Überzeugung trägt?"

     

    Alles spricht dagegen. Ich sehe es nicht so streng, wie der untere Kommentar, aber die Frau soll uns mit ihrer religiösen Überzeugung bittesehr verschonen. Die kann sie gerne bei ihrer Familie und Freunden ausleben und jedem zeigen, dass sie eine tolle Muslima ist, aber will das in einem Gerichtssaal nicht wissen. Ich habe das Recht von religiösen Bekundungen verschont zu bleiben.

     

    Eine Penetranz, mit der die alle einem ihr geistliches Deo aufdrängen; das riecht schlimmer als dick aufgetragenes AXE.

    • @Claudia Cometh:

      So so, "die Frau" soll "uns" mit ihren religiösen Überzeugungen verschonen, fordern Sie. Für wen bilden Sie sich denn da eigentlich ein zu sprechen? Wer ist "uns"? Sie und Ihre Freunde von PI?

       

      Und wieso verschonen SIE denn dann andere Leute nicht mit Ihren ideologischen Überzeugungen? Das wäre zumindest folgerichtig. (Auch ohne dass man Ihre eigene und, wie ich finde, überaus widerliche Abschlussbemerkung auf Sie selber anwendet...)

      • @Ella:

        Ich zähle mich Bürger der BRD auch zu dem bezeichneten "uns". Sie können offensichtlich nicht argumentieren, sondern nur polemisieren und beschimpfen. Kein schöner Stil. WIR zeigen unsere ideologischen Überzeugungen ja nicht in der Öffentlichkeit, deswegen verschonen wir Sie damit ja auch, in der Öffentlichkeit.

        Hier könnten Sie ja vielleicht mal ein Argument für die öffentliche Zurschaustellung religiöser Zugehörigkeit argumentieren.

        Hier wäre ein gutes Argument, die religiöse Selbstbekundung in der Öffentlichkeit, bzw. öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Dienst, zu untersagen. Zitat: Weil der Staat die (Religions) Freiheit respektiert und schützt, muss er jedweden religiösen Druck auf Einzelne unterbinden und gegen Diskriminierung kämpfen - Kopftuch und Schleier lösen nach dieser Auffassung (werbenden) Druck auf alle (Mitschüler/innen) Mitmenschen aus, sich zu diesen religiösen Zeichen zu verhalten; ebenso gelten sie als Instrument der Diskriminierung von Frauen.

        • @Beppo:

          Dass "Claudia Cometh" IHNEN aus dem Herzen spricht, habe ich nun wirklich nicht bezweifelt!

           

          Rätselhaft allerdings, wieso Sie hinzufügen: "als Bürger der BRD". Glauben Sie ernsthaft, "Claudia Cometh" spräche für die Deutschen allgemein, wenn sie "uns" schreibt? (Ein Eindruck, den sie zweifellos zu erwecken versucht, aber Rechte gerieren sich ja immer gerne als "Volkes Stimme".)

           

          Als "Bürgerin der BRD" kann ich Ihnen versichern: Leute wie Sie sind in der Minderheit. Sie sprechen für ihre eigene Gruppe, und für niemanden sonst.

           

          Und wenn Sie von den weltanschaulichen Überzeugungen anderer verschont bleiben wollen, dann sollten Sie und Frau "Cometh" konsequenterweise auch andere mit ihren eigenen verschonen. (Wobei es ganz gewiss ein Unterschied ist, ob man ein Kopftuch trägt oder ob man den Cyberspace mit fremdenfeindlichen Parolen füllt!)

          • @Ella:

            Sehen Sie, schon wieder versuchen Sie durch Ihre Polemik, Menschen anderer Meinung in die rechte Ecke zu rücken und bezeichnen uns als Fremdenfeindlich.

            Ich habe kein Problem mit Fremden. Ich habe ein Problem mit dem öffentlichen Zurschaustellung religiöser Praktiken und Ansichten. Offensichtlich sind Sie ja muslimischen Glaubens, da Sie so vehement Staat und Religion verbinden wollen. Ob Bürger/innen wie wir, demokratisch, offen, kosmopolitisch, kritisch, wirklich in der Minderheit sind wird sich heute ja herausstellen. Weltanschauung und Religion unterscheiden sich nicht wenig. Machen Sie sich doch einmal schlau. Wenn Sie denn unbedingt alles, vom Cthullu Kult bis zum Voodoo Kult ständig um sich herum sehen möchten, empfehle ich Ihnen in eine Geisterbahn zu ziehen. Aber wie bereits erwähnt, in Frankreich gibt es die entsprechenden Gesetze und die würde ich in der BRD auch gerne sehen. Erzählen Sie jetzt den Franzosen, das sie fremdenfeindlich wären, oder erzählen Sie es einer Parkuhr. Sie haben sich ja ausreichend selbst dargestellt, ebenso wie ich, hoffentlich ausreichend, dargelegt habe, kein Problem mit irgendjemanden zu haben weil er/sie anders ist. Meine Aversion gegen Religion, insbesondere der muslimischen hat sich heute wieder bestätigt, indem in Kenia sehr viele unschuldige Menschen von muslimischen Fundamentalisten hingerichtet wurden, ohne das irgendein Mufti, oder sonstiger geistiger Führer dieser Welt dies verurteilt.

            • @Beppo:

              Sie und Frau "Cometh" sind also - surprise, surprise - nicht fremdenfeindlich oder islamophob, sondern "demokratisch, offen, kosmopolitisch, kritisch"?

               

              Nun, es mag angenehm für Sie sein, dass Sie sich selbst in so schmeichelhaftem Licht zu sehen vermögen, aber ansonsten: guter Witz! Wer Forderungen stellt, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, der ist kein Demokrat. Wer sich über die Kleidung anderer Menschen ereifert, der ist nicht offen. Wer sich selbst zum Maß aller Dinge macht, der ist kein Weltbürger. (Bei Menschen, die viel reisen, ist mir eine solche Engstirnigkeit ohnehin noch nie begegnet. Wie will man sich in New York oder London bewegen, wenn man beim Anblick jeder Kippa, jedes Turbans, jedes Sheitels, jedes Kopftuchs, jedes jüdischen Huts zu ventilieren beginnt?)

               

              Völlig spinnert wird es, wenn Sie aus der Tatsache, dass Sie von mir keine Zustimmung erfahren, "folgern", ich sei "offensichtlich muslimischen Glaubens" und wolle "vehement Staat und Religion" verbinden! Hier spätestens zeigt sich wieder einmal überdeutlich das paranoide Element, dass die Islamophobie stets in sich trägt...

              • @Ella:

                Die Angst vor der Angst heißt auch Erwartungsangst. Ich habe leider nicht gefunden, wie der Begriff für Angst vor Islamophobie heißt.

                Diese dominiert jedenfalls Ihr Denken. Lassen Sie doch einmal diesen Threat ausdrucken und gehen Sie damit zu dem Psychoanalytiker Ihres Vertrauens. Ich schaue abends wenigstens immer noch in den Spiegel und frage mich, ob ich den Tag vertretbar bewältigt habe. Ach so, Selbstreflexion, das hatten wir ja schon.

                "The whole problem with the world is

                that fools and fanatics are always so certain of themselves,

                but wiser people so full of doubts."

                Bertrand Russell

              • @Ella:

                Gerade habe ich die Nachrichten gesehen. Sicherlich 70 tote Menschen, von fundamentalistischen Milizen getötet. Zurück zum Gericht.

                Wie würden Sie reagieren, wenn Ihr Ehegatte, und/oder Ihre Kinder bei dem Anschlag auf die Londoner U-Bahn umgekommen wären, oder bei den Anschlägen in Madrid ? Als Nebenklägerin müssten Sie ertragen, wie die Verteidigung offensichtlich, durch Ihre Kleidung vermittelt, der Ideologie der Täter anzugehören. Einfach nur eine Handhabung wie in Frankreich.

                • @Beppo:

                  Sie wollen allen Ernstes behaupten, wer ein Kopftuch trage, befürworte auch Terrorismus?

                   

                  Und finden es trotzdem wahnsinnig ungerecht, wenn Ihre Positionen als rassistisch bezeichnet werden?

                   

                  Unglaublich!

                  • @Ella:

                    Hm, jetzt weiß ich es. SIE sind die betroffene Rechtsanwältin !

                  • @Ella:

                    Herrlich wie Sie sich vorführen lassen. Leider sind wir mittlerweile offensichtlich alleine hier. Nö, gegen Kopftücher habe ich nichts, wenn die schön bunt sind.

                    • @Beppo:

                      Sieht aus wie der Versuch eines geordneten Rückzugs. Nun, den gönne ich Ihnen natürlich, Beppo! Bye bye...

                      • @Ella:

                        Neeinn, Sie haben sich zurückgezogen. Schade, wo wir doch gerade die 2.Runde eingeläutet haben. Das Ende meines letzten Beitrages hätte doch sicher einen Kommentar von Ihnen provoziert. Schade, aber ich lade Sie gerne mal auf einen Kaffee ein. Gerne auch mit Kopftuch ;)

                      • @Ella:

                        Rückzug ? Never ever ! Wo es doch solchen Spaß macht. Nur leider befürchte ich, das wir uns hier mittlerweile alleine amüsieren. Natürlich behaupte ich nicht, wer ein Kopftuch trägt, befürworte auch den Terrorismus. Das kann man mit den oft zitierten Worten zusammen fassen. Nicht jeder Muslim ist ein Terrorist, aber jeder Terrorist ist Muslim.

              • @Ella:

                Nun ja, nachdem was sich gerade in Nairobi abspielt, die 74 toten Christen in Pakistan, Syrien, Irak, Tunesien, Ägypten, Ghana, Namibia, Somalia, Indien, Bangladesch, Myanmar, überall brennt es, weil der Islam doch über sehr eigene Vorstellungen verfügt, wie er die Welt gestalten möchte. Damit meine ich den heute praktizierten Islam. Da muss ich zugeben, wird mir schon ein bisschen bange. Da ich mich gut an Sitten und Gebräuche anderer Länder anpassen kann, habe ich bisher auch noch nicht hyperventiliert, wenn ich Menschen in Ihrer Alltagskleidung sehe. Wie erwähnt, meine Jahre in Istanbul habe ich sehr genossen, weil am Anfang noch die regeln von Atatürk eingehalten wurden. Keine Kopftücher, in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Universitäten. Und das in einem islamischen Land. Leider sind viele Türken nun unglücklich, das diese Verbote von Herrn Edogan wieder aufgeweicht werden. Anyway, Sie wollen es ja sowieso nicht verstehen. Die Betonung liegt auf "wollen". Einfach nur eine Handhabung wie in Frankreich. Punkt.

            • @Beppo:

              Ach so, habe ich vergessen. Da wir hier ja unter uns sind. Ich habe meine 2 Stimmen der Linken gegeben. Jetzt müssten Sie Ihre Argumentation bezüglich meiner angeblich rechten Gesinnung vielleicht ändern. Aber Sie schaffen es sicher noch schnell die kurve zu kriegen und den Linken Fremdenfeindlichkeit zu unterstellen. ;)

              • @Beppo:

                Und? Fremdenfeindliche Positionen gibt es nicht nur bei der NPD. Der Rassist Sarrazin beispielsweise ist bekanntlich SPDler.

                • @Ella:

                  Hab ich's nicht gesagt ? :)

    • @Claudia Cometh:

      Donnerwetter, das denn ich gefestigt.

      Alles, was Ihnen nicht passt, soll gefälligst unterlassen werden.

      Wenn ich nach dieser Logik doch bitte einfordern könnte, dass du deine hetzerischen Kommentare hier unterlässt! :)

       

      M.E. zeigen die Vorfälle vor allem auch das Maß an Inkompetenz und Ignoranz gegenüber dem Gesetz, dass bei deutschen Richtern vorherrscht.

      • @Informatiker:

        Der Unterschied sollte auch Nerds klar sein: der aufgedrängten Penetranz in einem Gerichtssaal kann ich als Beteiligter nicht ausweichen, im Parlament auch nicht. Da sollte daher ein Kopftuch- und Burka-Verbot gelten. Das Netz ist frei. Jeder kann sagen was er will, jeder abschalte. Da stört mich das Kopftuch und sonstiger Glaubensduft nicht.

         

        Im übrigen möchte ich nicht wissen, was für Geifer loswären, wenn Fundamentalscientologen überall nur mit Dianetikkleidung erscheinen würden. Wieder ein Fall von Trittinismus.

    • @Claudia Cometh:

      Die Antwort stand aber schon im Text, Claudia. Eine Anwältin ist keine Staatsdienerin und demenstsprechend nicht zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet. Das Kopftuch verstösst auch nicht gegen die Kleiderordnung.

       

      Deine komische Angst davor, dass dich jemand durch seine individuell getragenen religiösen Kleidungsstücke belästigt, ist albern und dein Problem.

       

      Fühlst du dich auch belästigt, wenn irgendwo eine katholische Nonne in ihrem Pinguinkostüm an dir vorbei läuft? :D

      • @Fred Ferington Frost:

        Das Kopftuch verstößt nicht gegen die Kleiderordnung? Also dürfen Anwälte in Zukunft doch mit kurzen Hosen und Radhelm im Gericht erscheinen? Erst lesen dann schreiben! Angst vor einem religiösen Kleidungsstück habe ich nicht, aber ich fühle mich davon belästigt. Wenn es meine religiöse Bekleidung wäre, mit einer Po freien Lederhose durch die Stadt zu laufen, mit einem frei hängenden Geschlechtsteil, wäre Ihre Toleranz sicher auch schnell am Ende. Und ja, ich fühle mich belästigt, wenn eine Nonne im Pinguinkostüm an mir vorbei läuft. Also ist Claudia da nicht alleine. Und wie beschrieben : bitte die Religion zu hause ausüben. Ich möchte auch das Recht, von religiösen Bekundungen verschont zu bleiben!

        • R
          Ruhender
          @Beppo:

          Dümmer geht´s nimmer. Die Kleidungsordnung für Gerichtsbedienstete sieht vor, was sie tragen müssen, nicht, was sie nicht tragen dürfen. Und Ihre penisfreie Religionshose verstößt gegen Gesetze, die vom Kopftuch nicht berührt sind. Wenn Sie sich von Kopftüchern belästihgt fühlen, handelt es sich vermutlich um eine neurotische Störung. Gehen Sie zum Arzt.

        • @Beppo:

          Vielleicht liest du erstmal und schreibst dann, "Beppo"? Im Artikel steht exakt welche Bekleidungsteile vorgeschrieben sind und ein Kopftuch kollidiert nicht damit. Deine Vergleiche hinken in dümmlicher Weise. Und nochmal: Als private Anwältin ist sie doch gar nicht dazu verpflichtet, sich "weltanschaulich neutral" zu kleiden jenseits der Kleiderordnung, in der weder ein Kopftuchverbot, noch ein Verbot gräßlicher Frisuren oder hässlicher Ohrringe steht.

           

          Als Atheist muss ich dir auch leider sagen, dass dein aufgeplusterter Hass auf Religion dich vergessen lässt, was "privat" wirklich bedeutet.

           

          Deine Ansichten kann man schon getrost als faschistoid bezeichnen. Oder willst du etwa nicht deinen eigenen privaten Anspruch auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit in der Öffentlichkeit durchsetzen, um anderen Privatpersonen ihr Recht auf ihre eigene Freiheit zu unterdrücken?

          • @Fred Ferington Frost:

            Da habe ich noch kurz mal in der französischen Gesetzgebung nachgeschaut und musste feststellen, dort steht in etwa das Gleiche, was ich zum Thema geäußert habe. Diese, Ihrer Meinung nach faschistische, Gesetzgebung entspricht weitgehend meinen Vorstellungen vom Umgang mit religiösen Zugehörigkeitsbekundungen in der Öffentlichkeit, bzw. in öffentlichen Einrichtungen.

            Den Vorwurf des Faschisten möchte ich, nämlich nicht gerne stehen lassen. Da muss ich zum Glück nicht ebenfalls beleidigend werden, sondern disqualifiziere Ihre Aussagen mit Auszügen aus der Rechtsprechung eines demokratischen Landes.

            http://www.theo-web.de/zeitschrift/ausgabe-2005-02/schroeder_frkr_relu-schul-1-thk-mr-rh.pdf

          • @Fred Ferington Frost:

            Ja, vielleicht bin ich ein wenig empfindlich in Sachen Religion. Schauen Sie doch nach Tunesien, Libyen, Jemen, Nigeria, Syrien, Irak, Afghanistan, Iran, Pakistan, die Liste wird zu lang, aber zugegeben, macht mir, vor allem die islamische, Zurschaustellung der Religion zu schaffen. In Frankreich gibt es die entsprechenden Gesetze und sagen Sie doch bitte den Franzosen, das sie deswegen faschistische Menschen, voll aufgeplustertem Hass sind, welche nicht wissen, was "privat" wirklich bedeutet.

            Apropos Kleidung:

            http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ich-bin-eine-bombe-shirt-mutter-des-kleinen-jihad-verurteilt-a-923488.html

          • @Fred Ferington Frost:

            & beppo.

             

            Ich fände es schon gut, wenn wir uns darauf einigen würden, dass man nicht permanent mit religiösen Outings & göttlichen Gesetzen belästigt wird, einfach aus Höflichkeit und Rücksichtnahme. Mir ist dabei wirklich egal, ob das eine Muslima ist oder jemand, der an das Krümelmonster glaubt.

             

            Und dann kann man ja Fallgruppen bilden.

             

            Bei den Nonnen sehe ich das anders. Das ist für die Berufskleidung, wie für den Schornsteinfeger.

             

            Leute die mit übergroßen Kreuzen, Räucherstäbchen, Gebetsschalen, oder Kopftüchern oder in Burkas herumlaufen, können das auch gerne machen, aber bitte nicht in Gerichtssälen, Parlamenten oder im Fernsehen.

    • @Claudia Cometh:

      Über dem korrupten Gesetz der Gerichte steht das Göttliche Gesetz, und das ist wesentlich cooler als das verkommene Gesetz einer verkommenen Gesellschaft. Deswegen ist ein Kopftuch in einem Gericht ein gutes Zeichen. Ich wünsche Ihnen eines Tages das Sie das fühlen können, dann würde sich Ihr MuslimHass vielleicht auflösen und das Licht der Toleranz über dieser gottlosen Zeit scheinen ...

      • @bloggerlogger:

        Das glauben Sie !!! Andere glauben etwas anderes. Andere glauben an gar nichts. Da in unserem Land eine große Toleranz ALLER Religionen herrscht, sollten Sie froh sein, das ein" voll uncooles, verkommenes Gesetz" Ihnen Ihre Glaubensfreiheit ermöglicht. Ich möchte dann als "nicht Gläubiger" das Recht haben, von der öffentlichen Darstellung von Religion, verschont zu bleiben. Denken hilft manchmal mehr als Glauben. Versuchen Sie es einmal.

        • @Beppo:

          Zitat: "Denken hilft manchmal mehr als Glauben. Versuchen Sie es einmal."

           

          Sie sollten nichts empfehlen, was Sie nicht aus eigener Erfahrung kennen.

          • @Ella:

            In Ihrer Überheblichkeit vergessen Sie das Sie weder mich, noch meine Erfahrungen, oder politische Überzeugung kennen. Leider ist das mit der Selbstreflexion oft schwierig, sonst würde Ihnen vielleicht auffallen, das Sie genau das praktizieren, was Sie anderen vorwerfen.

        • E
          Entschleunigter
          @Beppo:

          Ich möchte aber lieber von öffentlicher Darstellung von Nichtreligion verschont werden. Die nervt mich nämlich, die Nichtreligiosität, vor allem, wenn sie nur Deckmämtlchen für Rassismus ist.

          • @Entschleunigter:

            Die öffentliche Darstellung von Nichtreligion? Ist schon klar. Sehr schönes Argument. Das zeigt Ihren Intellekt. Den Vorwurf des Rassismus nehme ich lächelnd entgegen, da ich im Jahr beruflich mehrmals um die Welt fahre, viele Jahre in verschiedenen Ländern lebte und in meinem Freundeskreis sehr viele verschiedene Ethnien, Hautfarben und Kulturen vertreten sind. Nur eben keine Fundamentalistischen und Radikalen.

      • @bloggerlogger:

        "Göttliches Gesetz"? Gehts noch? Versteh mich nicht falsch...von mir aus kann jeder an Einhörner, Mickey Mouse oder irgendwelche Götter seiner Wahl glauben. Soll derjenige glücklich damit werden.

         

        Unsere Glauben- und Bekenntnisfreiheit soll auch Moslems schützen. Und das finde ich richtig.

         

        Aber verschone doch bitte deine Mitmenschen, die überhaupt nicht an DEINEN "Gott" glauben, mit seinen lustigen "Gesetzen"!

        Wer nicht an den Bibel- und Koran-Krimskram glauben will, der muss es auch nicht.

  • S
    Snoopy

    In der Schule, im Gericht und in öffentlichen Diensten allgemein hat ein Kopftuch nichts zu suchen.

    • @Snoopy:

      wen interessiert schon ein kopftuch? es zu verbieten ist absolut banane. freiheit geht wirklich anders.

      • @bloggerlogger:

        Ihre Ansicht von Freiheit haben Sie ja weiter oben verkündet. Was ist mit meiner Freiheit? Freiheit heißt ja nicht alles tun zu können was man möchte, sondern das nicht tun zu müssen, was man NICHT möchte. Ich möchte keine religiösen Bekundungen in der Öffentlichkeit.

        • R
          Ruhender
          @Beppo:

          Und Muslima möchten ihr Kopftuch nicht abnehmen müssen. Genausowenig will ich meine Lederjacke nicht mehr tragen dürfen, nur weil sie vielleicht einem Tierschützer ein Dorn im Auge ist. Solange Sie niemand zwingt, ein Kopftuch zu tragen, ist alles OK. Beruhigen Sie sich.

  • C
    claudi

    Ist auch richtig, denn Religion ist Privatsache.

    • @claudi:

      Sie ist doch auch als normale Rechtsanwältin bloss eine Privatperson?

    • @claudi:

      was ist dann ein ehering?

  • D
    D.J.

    Ja, wie aus einer fernen Zeit. 2005 Verbot auffälliger religiöser Kleidung im Öff. Dienst durch RotRot in Berlin (Kopftuch, Kippa, auffällige Kreuze). Die waren damals noch, was Linke eigentlich immer waren, nämlich säkularistisch. Der Verrat am Säkularismus und das sich Anbiedern an voraufklärerische Relikte erfolgte seither in rasender Eile. Führte soweit, dass in Hessen die Linken vor einiger Zeit sogar Burka bzw. Niqab im Öffentlichen Dienst verteidigten. In der Hinsicht seither also ganz schön rechts geworden, die deutschen Linken. Zum Glück gibt es noch viele Linke, denen die Aufklärung teuer ist, und in einigen jahren wird man sich fragen, wie man unter dem Deckmantel von Pseudotoleranz - wohl aus Opportunismus - so versagen konnte.

    Apropos: Vive la France!

    • @D.J.:

      Stimmt. Frankreich macht es richtig. Da sollten wir uns ein Beispiel nehmen.

    • N
      nordwind
      @D.J.:

      Danke für deinen Kommentar, Du sprichst mir aus dem Herzen. Es ist so unfassbar traurig, dass sich stets und überall gerade "beseelte" Männer zu Verteidigern vorgeblicher Frauenrechte aufschwingen, wenn sie das "Recht" auf Kopftuch vertreten.

  • M
    muh

    "Doch was spricht gegen ein Kopftuch, das eine Anwältin aufgrund ihrer religiösen Überzeugung trägt?"

     

    Dass es Symbol einer faschistoiden Ideologie ist. Eine Anwältin mit Hakenkreuzarmbinde ginge halt auch gar nicht. Symbole totalitärer Ideologien gehören aus den Gerichtsräumen eines für persönliche Freiheit (u.a. Religionsfreiheit) und Menschenwürde einstehenden Staats verbannt, weil der Islam in jeder seiner Ausprägungen und über seine ganze historische Existenzzeit hinweg einer der Gegenparts zu Religionsfreiheit und Menschenwürde war. In dem Kontext ist auch die Aussage ob der Nachteile von Muslimas im Staatsdienst zu sehen. Wenn es die geben sollte ist es gut so! Kein Staat sollte die Feinde der Freiheit seiner Bürger im öffentlichen Dienst einstellen.

    • @muh:

      Gilt das dann auch für Katholiken und orthodoxe Christen? Deine Vorwürfe gegen "den Islam" treffen doch auf diese religiösen Anschauungen auch zu?

      • M
        muh
        @Fred Ferington Frost:

        ja, selbstverständlich gilt das auch für die. ich verstehe aber nicht, warum immer die reflexhafte frage "gilt das für XYZ auch?" kommt. thema ist hier nunmal der islam, man muss nicht immer gleich abschweifen.

      • @Fred Ferington Frost:

        Falls die Katholiken und Orthodoxen im Habit, Soutane, oder ähnlichem auftreten, selbstverständlich.

    • @muh:

      Islam ist sicher nicht generell scheisse. das wird genauso falsch ausgelegt wie Jesus&co und hat wenig mit dem Eigentlichen zu tun. Was früer der Kommunist war, ist heute der Muslim ... what a fukking trend.

      • H
        Hurzius
        @bloggerlogger:

        Was sind sie eigentlich für ein nerviger Querulant? Sie halten sich dabei vielleicht noch für "edgy". Schlagen Sie mal den Koran auf und legen Sie mal aus.

    • OA
      orice akolko
      @muh:

      Sie haben Recht!