Gesperrte Indymedia-Website: Klagen gegen „linksunten“-Verbot
Die angeblichen Betreiber klagen gegen das Verbot der Indymedia-Website „linksunten“. Die Seite bleibt zunächst weiter unerreichbar.
Am Freitag hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den angeblichen Verein „linksunten.indymedia“ verboten und auch verfügt, dass dessen Webseite abgeschaltet werden soll. Die Seite laufe den Strafgesetzen zuwider, denn sie habe es „ermöglicht und erleichtert“, dass dort Delikte wie die „Billigung von Straftaten“ oder die „Anleitung zu Straftaten“ begangen werden konnten. Die Posts von anonymen Dritten wurden den Betreibern der Webseite zugerechnet, weil jene die strafbaren Beiträge bewusst auf der moderierten Seite stehen ließen.
Gegen das Verbot klagen nun drei in der Verfügung namentlich genannte Personen sowie zwei weitere Personen, denen die Polizei die Verfügung am Freitag übergeben hat oder dies zumindest versuchte. Die Kläger machen darin zunächst nur geltend, dass sie mit den anderen genannten Personen „keinen Verein“ gebildet haben. Eine nähere Begründung enthalten die Klagen noch nicht. Sie dienen zum einen der Wahrung von Fristen, zum anderen beantragen die Anwälte damit auch Akteneinsicht, insbesondere in Vermerke und Dossiers des Verfassungsschutzes.
Zuständig für die Klagen gegen das Vereinsverbot ist in erster und einziger Instanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort wird der Fall auch mündlich verhandelt werden. Voraussichtlich wird es dann vor allem um vier Fragen gehen: Gehören die fünf Personen überhaupt zu Indymedia linksunten? Sind die Betreiber der Webseite ein Verein mit gemeinsamer Willensbildung? Müssen sich die Betreiber strafbare und verfassungsfeindliche Postings der Nutzer zurechnen lassen? Haben diese strafbaren und verfassungsfeindlichen Inhalte die Wirkung der Webseite „geprägt“?
Da bei allen fünf Personen Hausdurchsuchungen stattfanden, haben die Betroffenen auch dagegen Klage eingereicht. Zuständig hierfür ist das Verwaltungsgericht Freiburg. Die Durchsuchungen seien rechtswidrig gewesen, so die Kläger, was aber ebenfalls noch nicht begründet wurde. In einer separaten Klage wendet sich das Freiburger autonome Zentrum KTS dagegen, dass es am Freitag ebenfalls durchsucht wurde.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Wahlprogramm von CDU und CSU
Der Zeitgeist als Wählerklient
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Vieles deutet auf radikal-islamfeindlichen Hintergrund hin
Keine Konsequenzen für Rechtsbruch
Vor dem Gesetz sind Vermieter gleicher
Anschlag in Magdeburg
Auto rast in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt
Russische Männer auf TikTok
Bloß nicht zum Vorbild nehmen