Gesetzentwurf für Recht auf Homeoffice: Leere Bürotürme
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will ein Recht auf 24 Tage Homeoffice im Jahr. Die Union protestiert.
Ziemlich unvermittelt hat der Corona-Lockdown viele Arbeitnehmer:innen ins Homeoffice befördert: Plötzlich waren Kolleg:innen in Schlafanzügen oder ähnlichem Schlabberlook in Onlinekonferenzen zu bestaunen, Kinder sprangen ins Bild, mal war das Mikrofon – je nach Situation und Aussage – zum falschen Zeitpunkt an oder aus. Im April, also mitten im Lockdown, arbeiteten laut einer Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung 23 Prozent der Beschäftigten überwiegend von zu Hause aus. Zum Vergleich: 2018 gaben nur 5,3 Prozent der Beschäftigten hierzulande an, mindestens die Hälfte der Tage zu Hause zu arbeiten.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat am vergangenen Wochenende für Aufsehen und Kritik gesorgt, als er mit der Bild am Sonntag über seinen fertigen Gesetzesentwurf für das „Mobile-Arbeit-Gesetz“ gesprochen hat. Wenn es nach dem Bundesarbeitsminister geht, sollen Arbeitnehmer:innen künftig einen Rechtsanspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr haben. Das entspricht zwei Tagen pro Monat und diese Zahl möchte Heil als Untergrenze verstanden wissen. Arbeitgeber:innen könnten den Wunsch nach Homeoffice nur dann ablehnen, wenn „nachvollziehbare organisatorische oder betriebliche Gründe“ vorlägen. Natürlich könne „ein Bäcker nicht von zu Hause aus Brötchen backen“, betonte Heil im Interview. Doch die Coronakrise habe gezeigt, „dass viel mehr mobiles Arbeiten möglich ist, als wir dachten“.
Mit dem geplanten Rechtsanspruch solle die Jobzufriedenheit erhöht werden. Gleichzeitig müsse aber verhindert werden, dass Homeoffice „auf eine längere Arbeitszeit hinauslaufe“, hieß es am Montag aus Kreisen des Arbeitsministeriums. Arbeitgeber:innen müssten dafür Sorge tragen, dass Beschäftigte die gesamte Arbeitszeit täglich vollständig erfassen können: „Verstöße könnten mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden.“ Zudem zählten Unfälle im Homeoffice als Arbeitsunfälle und Unfälle auf den Wegen zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung seien als Wegeunfall mitversichert. Der Entwurf wird derzeit in der Bundesregierung abgestimmt.
Schon im Koalitionsvertrag war vereinbart, dass ein rechtlicher Rahmen für mobile Arbeit geschaffen werden soll. Doch Kritik an Heils geplantem Homeoffice-Gesetz kam bereits vom Koalitionspartner. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Peter Weiß (CDU), gab zu bedenken, dass in vielen Berufen ein Arbeiten von zu Hause rein faktisch nicht möglich sei. Deshalb könne es „einen echten allgemeinen Rechtsanspruch auf Homeoffice nicht geben, weil sonst die Arbeitnehmerschaft in zwei Klassen aufgeteilt würde“. Gegenüber der taz sagte er: „Es kommt nun auf die Details an.“
Für wen ist Homeoffice gut?
Deutlich schärfere Kritik kam aus dem Unions-Wirtschaftsflügel. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung MIT, Carsten Linnemann (CDU), sagte, viele Mittelständler kämpften derzeit ums Überleben. „Neue Auflagen sind das Letzte, was sie gebrauchen können“, warnte er. Der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der Unions-Bundestagsfraktion, Christian von Stetten (CDU), befürchtet eine zu große Einmischung des Staates: Der Arbeitgeber werde auch in Zukunft entscheiden, wo die von ihm bezahlte Arbeitsleistung zu erbringen sei.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte sich bereits im Mai gegen einen Rechtsanspruch auf Homeoffice gewandt. Ähnliche Töne kamen nun aus der Wirtschaft. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer sagte: „24 Tage Homeoffice – weder orientiert sich das an den Möglichkeiten der Unternehmen noch an den Bedürfnissen der Beschäftigten.“
Anders sieht es Grünen-Arbeitsmarktexpertin Beate Müller-Gemmeke. Ihr geht der Entwurf von Heil nicht weit genug. „Beschäftigte wollen verlässliche Regeln, und daher sollte klar sein, dass sie ein oder zwei Tage pro Woche von zu Hause aus arbeiten können“, sagte sie der taz. Dies könne auch ein Beitrag zum Klimaschutz sein: „Denn laut Greenpeace könnten mehr als 5 Millionen Tonnen an Treibhausgasen pro Jahr eingespart werden, wenn 40 Prozent der Beschäftigten an zwei Tagen in der Woche von zu Hause aus arbeiten würden.“ Sie warnte jedoch auch: „Homeoffice darf nicht zu unbezahlter Mehrarbeit führen.“
Susanne Ferschl, stellvertrende Fraktionsvorsitzende der Linken, begrüßte zwar, dass Heil einer „Entgrenzung von Arbeit“ entgegenwirken will, kritisierte aber seinen Vorschlag als „halbherzig“: 24 Tage Homeoffice seien deutlich zu wenig, sagte sie der taz. Sie forderte zudem einen „Ausgleich für Beschäftigte, die ihren Arbeitsplatz nicht ins heimische Wohnzimmer verlagern können“. Nur ein Teil der Beschäftigten würde von dem Rechtsanspruch profitieren.
Auch der DGB-Vorsitzende Rainer Hoffmann kritisierte den von Heil geplanten Rechtsanspruch auf 24 Tage als „eindeutig zu wenig“. Prinzipiell sei es aber gut, „dass Heil „jetzt Nägel mit Köpfen macht, um selbstbestimmtes mobiles Arbeiten zu fördern und gleichzeitig den Schutz der Beschäftigten zu verbessern“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Pistorius lässt Scholz den Vortritt
Der beschädigte Kandidat
Utøya-Attentäter vor Gericht
Breivik beantragt Entlassung
Böllerverbot für Mensch und Tier
Verbände gegen KrachZischBumm
Haftbefehl gegen Netanjahu
Begründeter Verdacht für Kriegsverbrechen
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin