Gesetzentwurf der Bundesregierung: „Legal Highs“ werden illegal
Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz gegen neue „psychoaktive Substanzen“ beschlossen. Sie will damit „Legal Highs“ bekämpfen.
„Legal Highs“ nennt man künstliche Drogen, die noch nicht in die Liste der strafbaren Betäubungsmittel aufgenommen wurden. Es geht zum Beispiel um Cannabinoide, die ähnliche Wirkung wie Cannabis haben. Für den Verkauf werden sie oft mit Kräutern versetzt und als Kräutermischungen angeboten. Andere Typen firmieren als Badesalze.
Hergestellt werden die neuen psychoaktiven Substanzen meist in Asien. Sie werden dann, so die Regierung, von europäischen Händlern verarbeitet und verpackt. Der Verkauf erfolgt überwiegend über Internet-Shops und stationäre Head-Shops.
Nach Angaben der Bundesregierung wurden in den letzten Jahren rund 560 neue psychoaktive Substanzen bekannt, allein im Jahr 2015 waren es 100. Verboten wurden deutlich weniger. Bis zum Verbot sind die Stoffe derzeit legal, aber nicht ungefährlich.
Übelkeit, Herzrasen, Kreislaufversagen, Wahnvorstellungen
Die Bundesregierung spricht von Symptomen wie Übelkeit, Herzrasen, Kreislaufversagen und Wahnvorstellungen. Es soll sogar schon Tote gegeben haben. Da bis zum jeweiligen Verbot immer wieder neue Substanzen auf den Markt kommen, können die Käufer auch kaum Erfahrungen mit der Wirkung dieser Drogen sammeln.
Bis 2014 versuchten die deutschen Behörden, gegen die „Legal Highs“ vorzugehen, indem sie diese als nicht genehmigte Arzneimittel behandelten. Auch dann wäre der Handel mit ihnen strafbar gewesen.
Diesen Trick unterband jedoch der Europäische Gerichtshof. Synthetische Cannabinoide seien der menschlichen Gesundheit nicht zuträglich, also handele es sich auch um keine Arzneimittel. Der Bundesgerichtshof musste darauf die Verurteilung mehrerer Verkäufer aufheben und diese freisprechen.
Künftig soll der Gesetzgeber nicht mehr warten müssen, bis die Gefährlichkeit konkreter Substanzen nachgewiesen wird. Vielmehr sollen gleich ganze Stoffgruppen verboten werden.
Den Anfang machen synthetische Cannabinoide, deren Wirkung Cannabis ähnelt, und von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen, die mit Amphetamin verwandt sind. Beide Stoffgruppen sollen zusammen rund zwei Drittel der zuletzt bekannt gewordenen neuen psychoaktiven Substanzen erfassen. Weitere Stoffgruppen könnte später das Gesundheitsministerium per Verordnung für illegal erklären.
Bloßer Besitz weiterhin nicht strafbar
Um ganze Stoffgruppen verbieten zu können, werden diese zunächst nicht im Betäubungsmittelgesetz (BtmG) erfasst, sondern mit dem neuen Gesetz gegen psychoaktive Substanzen. Dort sind zum Beispiel die Strafdrohungen niedriger. Handeltreiben kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden, während nach dem BtmG bei einfachem (nicht-gewerbsmäßigem) Handel bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe möglich sind.
Der bloße Besitz von neuen psychoaktiven Stoffen ist (anders als bei klassischen Drogen) nicht strafbar, aber verboten. Das heißt die Substanzen können beschlagnahmt und vernichtet werden.
Nachweislich gefährliche „neue psychoaktive Substanzen“ sollen auch in Zukunft individuell verboten und nach dem BtmG behandelt werden. Das neue Gesetz ist praktisch eine Vorstufe, die die Zeit bis zum Verbot abdeckt. Bei den erfassten Stoffgruppen kann es dann keine „Legal Highs“ mehr geben. Die Bundesregierung folgt hier dem Beispiel Österreichs.
Im Gesetzentwurf wird eingeräumt, dass unter den jeweils rund 2.000 erfassten Substanzen auch einzelne Stoffe sein können, die keine oder nur geringe psychoaktive Wirkung haben. Ein Verbot sei jedoch wegen der gefährlichen Nebenwirkungen auch hier gerechtfertigt. Gerade wenn die Nutzer keine erwünschte Rauschwirkung spüren, könnten sie die Dosierung in erst recht gefährliche Höhen steigern.
Um die Strafbarkeit möglichst gut auf die relevanten Substanzen zu beschränken, versucht die Regierung die Stoffgruppen in der Anlage zum Gesetzentwurf so exakt wie möglich zu beschränken. Die Anlage und die Begründung dazu lesen sich daher wie ein Chemie-Lehrbuch mit vielen Formeln und Schaubildern.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Hype um Boris Pistorius
Fragwürdige Beliebtheit
Papst äußert sich zu Gaza
Scharfe Worte aus Rom
SPD-Linker Sebastian Roloff
„Die Debatte über die Kanzlerkandidatur kommt zur Unzeit“
BSW stimmt in Sachsen für AfD-Antrag
Es wächst zusammen, was zusammengehört
Russischer Angriff auf die Ukraine
Tausend Tage Krieg
Urteil nach Tötung eines Geflüchteten
Gericht findet mal wieder keine Beweise für Rassismus