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Gesetzentwurf der Bundesregierung„Legal Highs“ werden illegal

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz gegen neue „psychoaktive Substanzen“ beschlossen. Sie will damit „Legal Highs“ bekämpfen.

Horst Seehofer muss sich keine Sorgen machen: Seine Droge soll nicht verboten werden Foto: dpa

FREIBURG taz | Mit einem neuen Ansatz will die Bundesregierung das Hase- und Igel-Spiel bei den so genannten „Legal High“-Drogen beenden. Statt einzelne Substanzen sollen künftig ganze Stoffgruppen verboten werden. Hierfür soll es ein spezielles Gesetz gegen „neue psychoaktive Substanzen“ geben, dessen Entwurf die Bundesregierung an diesem Mittwoch beschlossen hat.

„Legal Highs“ nennt man künstliche Drogen, die noch nicht in die Liste der strafbaren Betäubungsmittel aufgenommen wurden. Es geht zum Beispiel um Cannabinoide, die ähnliche Wirkung wie Cannabis haben. Für den Verkauf werden sie oft mit Kräutern versetzt und als Kräutermischungen angeboten. Andere Typen firmieren als Badesalze.

Hergestellt werden die neuen psychoaktiven Substanzen meist in Asien. Sie werden dann, so die Regierung, von europäischen Händlern verarbeitet und verpackt. Der Verkauf erfolgt überwiegend über Internet-Shops und stationäre Head-Shops.

Nach Angaben der Bundesregierung wurden in den letzten Jahren rund 560 neue psychoaktive Substanzen bekannt, allein im Jahr 2015 waren es 100. Verboten wurden deutlich weniger. Bis zum Verbot sind die Stoffe derzeit legal, aber nicht ungefährlich.

Übelkeit, Herzrasen, Kreislaufversagen, Wahnvorstellungen

Die Bundesregierung spricht von Symptomen wie Übelkeit, Herzrasen, Kreislaufversagen und Wahnvorstellungen. Es soll sogar schon Tote gegeben haben. Da bis zum jeweiligen Verbot immer wieder neue Substanzen auf den Markt kommen, können die Käufer auch kaum Erfahrungen mit der Wirkung dieser Drogen sammeln.

Bis 2014 versuchten die deutschen Behörden, gegen die „Legal Highs“ vorzugehen, indem sie diese als nicht genehmigte Arzneimittel behandelten. Auch dann wäre der Handel mit ihnen strafbar gewesen.

Diesen Trick unterband jedoch der Europäische Gerichtshof. Synthetische Cannabinoide seien der menschlichen Gesundheit nicht zuträglich, also handele es sich auch um keine Arzneimittel. Der Bundesgerichtshof musste darauf die Verurteilung mehrerer Verkäufer aufheben und diese freisprechen.

Künftig soll der Gesetzgeber nicht mehr warten müssen, bis die Gefährlichkeit konkreter Substanzen nachgewiesen wird. Vielmehr sollen gleich ganze Stoffgruppen verboten werden.

Den Anfang machen synthetische Cannabinoide, deren Wirkung Cannabis ähnelt, und von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen, die mit Amphetamin verwandt sind. Beide Stoffgruppen sollen zusammen rund zwei Drittel der zuletzt bekannt gewordenen neuen psychoaktiven Substanzen erfassen. Weitere Stoffgruppen könnte später das Gesundheitsministerium per Verordnung für illegal erklären.

Bloßer Besitz weiterhin nicht strafbar

Um ganze Stoffgruppen verbieten zu können, werden diese zunächst nicht im Betäubungsmittelgesetz (BtmG) erfasst, sondern mit dem neuen Gesetz gegen psychoaktive Substanzen. Dort sind zum Beispiel die Strafdrohungen niedriger. Handeltreiben kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden, während nach dem BtmG bei einfachem (nicht-gewerbsmäßigem) Handel bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe möglich sind.

Der bloße Besitz von neuen psychoaktiven Stoffen ist (anders als bei klassischen Drogen) nicht strafbar, aber verboten. Das heißt die Substanzen können beschlagnahmt und vernichtet werden.

Nachweislich gefährliche „neue psychoaktive Substanzen“ sollen auch in Zukunft individuell verboten und nach dem BtmG behandelt werden. Das neue Gesetz ist praktisch eine Vorstufe, die die Zeit bis zum Verbot abdeckt. Bei den erfassten Stoffgruppen kann es dann keine „Legal Highs“ mehr geben. Die Bundesregierung folgt hier dem Beispiel Österreichs.

Im Gesetzentwurf wird eingeräumt, dass unter den jeweils rund 2.000 erfassten Substanzen auch einzelne Stoffe sein können, die keine oder nur geringe psychoaktive Wirkung haben. Ein Verbot sei jedoch wegen der gefährlichen Nebenwirkungen auch hier gerechtfertigt. Gerade wenn die Nutzer keine erwünschte Rauschwirkung spüren, könnten sie die Dosierung in erst recht gefährliche Höhen steigern.

Um die Strafbarkeit möglichst gut auf die relevanten Substanzen zu beschränken, versucht die Regierung die Stoffgruppen in der Anlage zum Gesetzentwurf so exakt wie möglich zu beschränken. Die Anlage und die Begründung dazu lesen sich daher wie ein Chemie-Lehrbuch mit vielen Formeln und Schaubildern.

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7 Kommentare

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  • "Es soll sogar schon Tote gegeben haben."

    Na, Gott sei Dank gab es das bei der Volksdroge Alk noch nie.

  • „neue psychoaktive Substanzen“

     

    Wieder mal präzise definiert, wie man es von Merkels Truppe nicht anders kennt.

  • 3G
    33293 (Profil gelöscht)

    Hexenverbrennung, Verfolgung von unüblicher sexueller Orientierung, Bücherverbrennung - unsere Drogenpolitilk ist gleichmaßen mittelalterlich.

     

    Unter meiner Haut fängt meine Gerichtsbarkeit an, oder nicht? -Zitat aus Phikal - Autoren: Ann & Alexander Shulgin

  • Der Erfolg von Legal Highs, Designer Drogen, Research Chemicals sind nur auf die Repression anderer bekannter Drogen zurückzuführen.

     

    Wer sich mal in einem Research Chemical Webshop umschaut sieht, dass die dort erhältlichen Substanzen analog zu bekannten Substanzen einsortiert werden.

     

    Mit legalem LSD, MDMA, Amphetaminen, Cannabis würde der Markt für diese Mittel einbrechen.

  • Seh ich das richtig: Was hilft es, wenn der Handel verboten ist, aber der Händler in China sitzt und nicht belangt werden kann? Damit schränkt man lediglich ein, dass der Hersteller in der EU sitzen. Der Konsument bezieht sein Badesalz weiterhin im Internet von irgendwo her. Das macht doch das ganze noch gefährlicher.

     

    Aber in der Drogenpolitik geht es ja eh nicht darum, was richtig oder falsch ist. Hier zählt lediglich, dass man den harten Hund darstellen und bei seinen Wählern punkten kann, welche ja so Angst vor den bösen Hippiedrogen haben. Jeder Drogentote ist vermeidbar und von daher ist jeder Tote einer zuviel.

     

    Fr. Mortler: Diese gehen auf Ihr Konto. Diese sind rein auf Ihre politisch motivierte Beratungsresistenz zurückzuführen. Das Beste was uns allen passieren kann, ist dass Sie oder Ihre Familie selber davon betroffen sind. Dann würde vermutlich die fortschrittlichsten Drogengesetze weltweit schnellstmöglich eingeführt und Ihre erbärmliche Stammtisch-Drogenpolitik wäre endlich und für immer der Geschichte als 'verlorener und verlogener 50-jähriger-Drogenkrieg' angehören.

  • Bier ist eine psychoaktive Substanz und gehört verboten.

    Im Ernst:

    Alkohol ist eine gefährliche Rauschdroge und unter meinen Nachbarn sind sehr nervige kindische Alkoholiker, die nur an sich denken und ständig Party machen und grölen.

    Das machen die mit diesen selterneren Alternativstoffen nicht.

    • @nzuli sana:

      Der Suff hat schon Millionen verblödet.