Mexiko will Drogenrecht liberalisieren: Sechsmal mehr Gras straffrei

In Mexiko soll der Konsum von Marihuana entkriminalisiert werden. Der Präsident Peña Nieto wirbt auch international für einen neuen Ansatz.

Mann mit Riesenjoint in Mexiko-Stadt

Bis zu 28 Gramm Gras straffrei: Kann man einteilen, muss man aber nicht Foto: reuters

MEXIKO-STADT dpa | Mexiko will seine Drogengesetze liberalisieren. Er werde eine Initiative im Kongress einbringen, die die medizinische Nutzung von Marihuana erlaube und die straffreie Menge für den Eigengebrauch erhöhe, kündigte Präsident Enrique Peña Nieto am Donnerstag an. Zuvor hatte es in Mexiko eine Reihe öffentlicher Debatten über den Umgang mit Marihuana gegeben.

Künftig sollen 28 Gramm Marihuana straffrei mitgeführt werden dürfen. Bislang lag die Obergrenze bei fünf Gramm. „Drogensucht sollte mit Präventivmaßnahmen begegnet werden. Konsumenten sollten nicht länger kriminalisiert werden“, heißt es in der Gesetzesinitiative. Im Zentrum der Drogenpolitik stehe künftig der Mensch.

Bei der UN-Sondersitzung über Drogen in New York hatte Peña Nieto in dieser Woche eine Abkehr von der reinen Drogen-Prohibition gefordert und für einen neuen Ansatz geworben. „Tausende Leben hängen davon ab“, sagte er.

Der sogenannte „Krieg gegen die Drogen“ gilt als gescheitert. Der seit Jahrzehnten verfolgte repressive Ansatz ist teuer und hat nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Mexiko leidet besonders unter der mit dem Drogenhandel verbundenen Gewalt. Im Drogenkrieg kamen bislang rund 100.000 Menschen ums Leben.

Ob die Legalisierung von Marihuana tatsächlich einen Einfluss auf die Kriminalität hat, ist unter Experten äußerst umstritten. Die mexikanischen Kartelle erwirtschaften den Großteil ihrer Gewinne mit dem Kokainschmuggel oder anderen Geschäftsfeldern.

Ende vergangenen Jahres hatte Mexikos Oberster Gerichtshof den legalen Anbau und Konsum von Marihuana grundsätzlich genehmigt. Die Erlaubnis galt zunächst allerdings nur für vier Menschen, die die Klage angestrengt hatten. Das Gericht entschied jedoch, dass ein generelles Konsumverbot verfassungswidrig sei und forderte Gesetzesänderungen.

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