piwik no script img

Teillegalisierung leichter DrogenCannabis für Schwerkranke auf Rezept

Ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Gröhe (CSU) passiert das Kabinett: Schwerkranke ohne Therapiealternative können Cannabis bekommen.

Eine staatliche Agentur soll Cannabis für medizinische Zwecke anbauen Foto: dpa

Berlin afp | Schwerkranke Patienten sollen künftig Cannabis auf Kassenrezept bekommen können. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). „Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann“, erklärte Gröhe.

Mit der Neuregelung, die im Frühjahr 2017 in Kraft treten soll, wird es schwer erkrankten Patienten ohne Therapiealternative ermöglicht, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten. Zugleich soll der medizinische Nutzen dieser Therapien weiter wissenschaftlich erforscht werden.

Geplant ist staatlich kontrollierter Anbau in Deutschland durch eine Cannabisagentur. Diese Aufgabe soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte übernehmen. Bis dieses gewährleistet ist, soll die Versorgung mit Medizinalhanf durch Importe gewährleistet werden.

„Der Einsatz von Cannabis als Medizin in engen Grenzen ist sinnvoll und muss gleichzeitig noch näher erforscht werden“, erklärte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler. Sie betonte: „Cannabis ist keine harmlose Substanz, daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben.“

Der Zulassung von Cannabis etwa als Schmerzmittel wird seit längerem verlangt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April erstmals einem unheilbar kranken Mann den Eigenanbau von Cannabis zu Selbsttherapie ausnahmsweise erlaubt. Mit dem Urteil wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verpflichtet, dem an Multipler Sklerose Erkrankten eine Ausnahmeerlaubnis zum Cannabisanbau zu erteilen. taz-Redakteurin Heike Haarhoff bezeichnete das Urteil in einem Kommentar als „überfällig“ und plädierte für „Entspannung statt Schmerzen“.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

3 Kommentare

 / 
  • "Eine staatliche Agentur soll Cannabis für medizinische Zwecke anbauen"

     

    Ja, natürlich. Das Geschäft möchte man dann schon gern selber machen.

  • Wieso bekommen Patienten erst dann Cannabis, wenn kein anderes Medikament hilft und nicht wenn es das beste und geeignetste Mittel ist?

    Verletzen da nicht die Ärzte ihren hypokratischen Eid? Wieso darf Cannabis nicht auch bei "harmloseren" Leiden, wie z.B. Kopfschmerzen eingesetzt werden, wo das frei erhältliche Aspirin im schlimmsten Fall sogar Magengeschwüre auslösen kann?

    • @regrettt:

      Weil Cannabis wie im Text erwähnt nicht besonders gut erforscht und folglich in keinem Fall erste-Wahl-Therapeutikum (=das beste und geeignetste Mittel) ist.

      Und da Cannabis u.a. psychoaktive Substanzen beinhaltet, ist es nur vernünftig, es nicht bei harmloseren Leiden wie Kopfschmerzen (die man übrigens auch mit nicht-magenschleimhautreizenden Arzneimitteln behandeln kann) einzusetzen.