piwik no script img

Gesetz gegen MietwucherDie FDP bremst

Mehrere Bundesländer wollen das Gesetz gegen Mietwucher verschärfen. Die Bundesregierung, vor allem die FDP, äußert rechtliche Bedenken.

Auch weiterhin keine Konsequenzen für Miethaie? Foto: K.M.Krause/snapshot/imago

Freiburg taz | Die Bundesregierung hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen Gesetzentwurf des Bundesrats, mit dem dieser Mietwucher besser bekämpfen will. Die Stellungnahme der Bundesregierung, die der taz vorliegt, wurde von Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorbereitet.

Mietwucher wird im deutschen Recht in zwei Gesetzen geahndet. Wenn die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und der Vermieter dabei den örtlichen Mangel an Wohnraum ausnutzt, ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Diese „Mietpreisüberhöhung“ kann laut Wirtschaftsstrafgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden. Wenn die Miete sogar mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und der Vermieter dabei eine persönliche Zwangslage ausnutzt, ist dies sogar eine Straftat. Laut Strafgesetzbuch kann „Wucher“ mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Der Gesetzentwurf des Bundesrats will ausschließlich die Vorschrift zur „Mietpreisüberhöhung“ verschärfen. Zum einen soll die maximale Geldbuße auf 100.000 Euro verdoppelt werden. Zum anderen soll es nicht mehr darauf ankommen, dass der Vermieter den Mangel an Wohnungen „ausnutzt“. Es soll künftig genügen, dass ein Mangel „vorliegt“.

Anlass des Bundesratsvorschlags sind Urteile des Bundesgerichtshofs, die die Anforderungen so hoch schraubten, dass die Vorschrift praktisch ins Leere läuft. Mie­te­r:in­nen müssen derzeit nachweisen, dass sie sich bisher erfolglos um Wohnungen bemühten und diese Zwangslage „ausgenutzt“ wurde. Außerdem muss dem Vermieter ein entsprechender Vorsatz nachgewiesen werden.

Kritik vorallem von Unions-Minister:innen

Der Gesetzentwurf war im Bundesrat von fünf Ländern mit unterschiedlicher parteipolitischer Ausrichtung eingebracht worden. Bayern und Nordrhein-Westfalen sind unionsregiert. In Berlin, Hamburg und Brandenburg stellt die SPD den oder die Regierungschef:in. Der Gesetzentwurf wurde 2019 vom Bundesrat schon einmal eingebracht, vom Bundestag dann aber nicht vor Ende der Wahlperiode verabschiedet.

Die Bundesregierung sieht in ihrer Stellungnahme von Ende März Probleme mit dem verfassungsrechtlichen Schuldprinzip. Wenn auf das „Ausnutzen“ einer Mangellage verzichtet würde, fehle möglicherweise ein ahndungswürdiges Unrecht und damit auch eine Schuld des Vermieters. Die Bundesregierung hat wohl den häufigen Fall vor Augen, dass die überhöhten Mieten von gut situierten Mietern bezahlt werden, die sich gar nicht in einer Notlage sehen.

Federführend für die Stellungnahme der Regierung war Justizminister Marco Buschmann (FDP). Laut Medienberichten haben Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) zugestimmt. Letzteres erstaunt nicht, da 2019 die damalige Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) beim ersten Anlauf des Bundesrats eine fast identische Stellungnahme vorlegte.

Kritik kommt nun vor allem von Uni­ons-Mi­nis­ter:in­nen. NRW-Justizminister Peter Bie­sen­bach (CDU) erklärte die Stellungnahme der Bundesregierung für „nicht nachvollziehbar“. Seine Stuttgarter Kollegin Marion Gentges (CDU) bezeichnete die derzeitige Rechtslage als „stumpfes Schwert“.

Wichtigstes Instrument gegen steigende Mieten ist derzeit die 2015 eingeführte zivilrechtliche Mietpreisbremse. Sie sieht vor, dass die Miete in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt bei Neuvermietung nicht mehr als 10 Prozent über der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ liegen darf. Inzwischen können Mie­te­r:in­nen die überhöhte Miete auch nachträglich zurückfordern.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

7 Kommentare

 / 
  • Die Pest.

  • Mal ehrlich, dachte irgend jemand, dass sich die FDP NICHT für ihre Klientel einsetzen würde? Gegen die Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV und gegen eine Verschärfung des Gesetzes gegen Mietwucher fasst den Charakter dieser Partei ausreichend zusammen

  • "Rechtliche Bedenken" gehören zum strategisch wirksamen Instrumentenkasten der FDP. Wenn man keine vernünftigen Argumente hat, werden die aus dem Koffer gezogen. Das scheint sehr wirksam zu sein; allerdings sollte man es ab und zu mal darauf ankommen lassen. Noch besser: die entsprechenden Gesetzesgrundlagen schaffen.

  • Für mich ist die FDP schlimmer als die CDU/CSU.



    Nie, nie, nie hätte ich diese Flitzpiepen gewählt.

  • Auf die antisoziale Ausrichtung der FDP ist Verlass.



    -Hoffentlich regelt das der Markt bei künftigen Wahlen.



    Die Freiheit, ein rücksichtsloses Arschloch sein zu dürfen, ist hoffentlich nicht wirklich für mehr als 5% erstrebenswert...

  • "die FDP, äußert rechtliche Bedenken"

    Dann ändert das Recht!

  • Das Wirtschaftsstrafgesetz ist schlichtweg der falsche Ort, soetwas zu regeln. Aus diesem Grund auch die Urteile des BGH. Es hilft alles nix, über das Strafrecht lässt sich die Miete nicht bändigen.