Geschlechtseinträge in Ausweisen: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von trans Personen
Trans Personen haben in allen EU-Ländern Anspruch darauf, dass der Geschlechtseintrag im Pass angepasst wird – auch wenn das nationale Recht das nicht vorsieht.
dpa/taz | Trans Personen in der EU haben einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge das Recht auf Ausweisdokumente, die ihrer gelebten Geschlechtsidentität entsprechen. Mitgliedsstaaten müssen Änderungen von Geschlechtseinträgen in Personenstandsregistern erlauben, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Das gehöre zu dem Recht der Menschen, sich in der EU frei bewegen zu können.
Das Ausstellen von Ausweisdokumenten sei zwar Sache der Länder, betonte der Gerichtshof. Wenn Daten zum Geschlecht im Ausweis aber von der tatsächlich gelebten Geschlechtsidentität einer Person abweichen, könne das in vielen Alltagssituationen „erhebliche Unannehmlichkeiten“ bereiten, heißt es in der Mitteilung zum Urteil.
Bei Identitätskontrollen, Grenzübertritten oder in beruflichem Zusammenhang könne es passieren, dass die Menschen Zweifel an ihrer Identität oder der Echtheit ihrer amtlichen Dokumente ausräumen müssten.
Hintergrund ist der Fall einer bulgarischen Staatsangehörigen, die bei der Geburt als männlich registriert wurde. Sie lebt derzeit in Italien, wo sie eine Hormontherapie begonnen hat, und tritt heute als Frau auf. Ihr Antrag auf Änderung des Geschlechts, des Namens und der persönlichen Identifikationsnummer in ihrer Geburtsurkunde wurde von bulgarischen Gerichten abgelehnt.
Bulgarien muss Vorgaben beachten
Zur Begründung hieß es, das nationale Recht in Bulgarien sehe eine solche Änderung nicht vor. Weil das Oberste Kassationsgericht Bulgariens Zweifel daran hatte, ob das mit EU-Recht vereinbar ist, wandte es sich an den EuGH. Der Fall geht nun zurück an die nationalen Gerichte. Sie müssen die Vorgaben des EuGH bei ihrer Entscheidung beachten.
Dem europäischen Dachverband der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und Intersexorganisationen Ilga zufolge dürfte das Urteil nicht nur für trans Personen aus Bulgarien von Bedeutung sein, sondern insbesondere auch Ungarn und die Slowakei betreffen. Dort ist die rechtliche Geschlechtsanerkennung faktisch unmöglich. In Deutschland etwa können Menschen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag dagegen per Erklärung beim Standesamt ändern lassen.
Der Dachverband Transgender Europe (TGEU) begrüßte das Urteil. „Trans Personen benötigen schnelle, transparente und zugängliche Verfahren zur Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität“, kommentierte Richard Köhler von TGEU.
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