Gerichtsverfahren zu Arbeitszeit: 24-Stunden-Pflege gerät unter Druck

Wie viele Stunden arbeitet eine Betreuerin, die mit im Haushalt wohnt? Ein Gerichtsfahren bringt die häusliche Rundum-Pflege ins Wanken.

Eine Frau bekommt den Blutdruck gemessen, man sieht die Arme

Ein Auslaufmodel? Viele osteuropäische PflegerInnen wollen sich nicht mehr ausbeuten lassen Foto: Marijan Murat/ dpa

BERLIN taz | Es ist ein Modell, das Tausenden von hochaltrigen Menschen in Deutschland ermöglicht, weiterhin in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Auch dann, wenn sie Hilfe beim Aufstehen, beim Waschen, Essen, bem Toilettengang brauchen: die sogenannte 24-Stunden-Pflege. Doch ein Gerichtsverfahren könnte das Modell jetzt gefährden. Die Krux dabei sind die Arbeitszeiten.

Über Agenturen vermittelt, zahlen Haushalte zwischen 2.000 und 2.500 Euro im Monat für eine Betreuerin aus Polen oder einem anderen osteuropäischen Land. Diese lebt dann mit im Haushalt der SeniorIn. „Das ganze Modell funktioniert nur, weil es in einem Graubereich stattfindet“, sagt Justyna Oblacewicz vom Projekt „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftbunds (DGB). Oblacewicz berät Dobrina D., Bulgarin, 69 Jahre alt, die vor Jahren als sogenannte 24-Stunden-Betreuung in einem deutschen Haushalt arbeitete.

D. wurde vermittelt über eine Agentur mit Hauptsitz in München und war angestellt bei einer bulgarischen Zeitarbeitsfirma, die sie entsandte. Nun klagt sie auf eine Lohnzahlung für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit im Jahre 2015: 45.000 Euro. Ihr Arbeitsvertrag bei der bulgarischen Firma hatte nur eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden vorgesehen, für rund 1.000 Euro netto im Monat. Tatsächlich aber versorgte D. eine über 90-jährige Dame, die rund um die Uhr Hilfe brauchte.

Im Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in der vergangenen Woche schlug die Richterin jetzt einen Vergleich vor, da die Beweiserhebung sich sehr schwierig gestalte. Der Vergleichsvorschlag solle demnächst vom Gericht vorgelegt werden und werde wohl bei 10.000 Euro liegen, sagt Oblacewicz. Die Parteien haben dann drei Wochen Zeit, dem Vergleich zuzustimmen. Andernfalls geht das Verfahren in die nächste Runde. D. hat bereits erklärt, dem Vergleich zuzustimmen, der Anwalt der beklagten bulgarischen Zeitarbeitsfirma will sich darüber mit der Firma beraten.

6.700 Euro Bruttolohn

Macht die Entscheidung des Gerichts die Runde in der Branche, „bringt das ein Geschäftsmodell in Gefahr, das vor allem auf der Ausbeutung von Frauen aus osteuropäischen Ländern beruht“, sagt Oblacewicz. Tausende weitere Betreuerinnen aus den Haushalten könnten versuchen, sich eine Lohnnachzahlung zu erstreiten. „Ich hoffe, dass noch viel mehr Frauen klagen“, sagt Oblacewicz.

Sie dringt darauf, dass die Arbeits- und Bereitschaftszeiten der Pflegehilfskräfte juristisch korrekt bezahlt werden. Laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von 2016 muss der durchschnittliche Stundenlohn für die Arbeitszeiten einschließlich der Bereitschaftszeiten wenigstens dem Mindestlohn entsprechen. Müsste eine Pflegehilfskraft also tatsächlich 24 Stunden am Tag in dem Haushalt arbeiten oder sich während der Schlafzeiten der Pflegebedürftigen für einen Einsatz bereithalten, würden bei einem Mindestlohn von 9,35 Euro die Stunde insgesamt mehr als 6.700 Euro im Monat an Bruttolohn fällig.

Dies wäre wohl unbezahlbar für die allermeisten Haushalte. Zudem würden die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, die im Schnitt nur maximal 48 Wochenstunden Arbeit erlauben, ausgehebelt.

Renata Föry, Geschäftsführerin der Vermittlungsagentur Seniocare24 mit Sitz im rheinland-pfälzischen Kandel, kennt das Problem. „Wir machen nur Arbeitsverträge mit 30 oder 40 Wochenstunden“, sagt Föry, die polnische Betreuerinnen vermittelt und von der Stiftung Warentest positiv bewertet wurde.

Was ist mit den ­„Bereitschaftszeiten“?

Die Betreuerin im Haushalt müsse zwei bis drei Stunden am Tag frei haben, sagt Föry. In der Nacht muss es für sie möglich sein, zu schlafen. Die Geschäftsführerin stuft die „Bereitschaftszeiten“ im Haushalt allerdings anders ein, als es die JuristInnen tun: „Wenn die Betreuerin sich tagsüber in ihr Zimmer zurückzieht und dort liest, telefoniert oder über das Internet mit der Familie in Polen skypt, dann ist das für uns keine Arbeitszeit, die bezahlt werden muss“, sagt Föry.

Die Betreuerinnen seien angehalten, die tatsächlichen Arbeitszeiten, also die Tätigkeiten in der Pflege und im Haushalt, zu dokumentieren, so Föry. Für diese Arbeitszeiten gelte dann die 40-Stunden-Vorgabe. Dass die tatsächliche Arbeit in der Pflege und im Haushalt für einen einzelnen Menschen nur 40 Stunden in der Woche betragen könnte, ist dabei nicht vollkommen unrealistisch: In der Heimpflege wurden für BewohnerInnen im Schnitt nur 100 Minuten am Tag an Personaleinsatz für die Pflege errechnet.

Der entscheidende Punkt ist die dauerhafte Bereitschaft der sogenannten „Live-in“-Betreuungskräfte, die die SeniorInnen bei Bedarf zur Toilette führen oder die Vorlagen wechseln, die ihnen auf Wunsch etwas bringen, ihnen Ansprache bieten sollen. In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte werden „Bereitschaftszeiten“, etwa auch in Kinderheimen oder Krankenhäusern, als Arbeitszeit gewertet.

Ein Vergleich vor Gericht, der den Betreuerinnen hohe Nachforderungen erlaubt, könnte die Branche aufrütteln. Forderungen würden dann möglicherweise auch andere BetreuerInnen stellen, die über Zeitarbeitsfirmen in Osteuropa und hiesige Agenturen in deutsche Haushalte vermittelt werden. „Wird das stärker überwacht, dann nimmt die Schwarzarbeit zu“, sagt Föry.

Schätzungen: Rund 80 Prozent Schwarzarbeit

Sie verweist auf Schätzungen, dass von den 100.000 bis 400.000 Haushalten mit osteuropäischen BetreuerInnen nur 10 Prozent mit einer Agentur arbeiten, weitere 10 Prozent der BetreuerInnen kämen als Selbstständige, etwa 1 Prozent wird im Arbeitgebermodell vom Pflegehaushalt selbst angestellt. Die große Mehrheit aber findet sich laut der Schätzungen im Bereich der Schwarzarbeit.

Viel wird über das Internet und Social Media vermittelt. Dabei gebe es etwa Fälle, in denen der Haushalt die Betreuerin als Minijobberin für 450 Euro beschäftigt und dann 1.000 Euro „schwarz“ obendrauf zahle, erzählt Föry.

Der Markt habe sich ohnehin in den letzten Jahren verändert, sagt die Agenturchefin. „Früher konnten die Frauen aus Polen in der Pflege in Deutschland das Dreifache verdienen wie zu Hause, heute ist es vielleicht nur das Doppelte. Da wird es immer schwieriger, noch Frauen für diese Arbeit in Deutschland zu gewinnen.“

Oblacewicz kennt die angespannte Situation der Pflegehaushalte. Eine Möglichkeit für legale Verhältnisse bestünde darin, die Frauen tatsächlich nur 40 Stunden in Arbeit und Bereitschaft arbeiten zu lassen und die Zeiten drumherum beispielsweise durch Tages- und Nachtpflegestellen sowie innovative Betreuungskonzepte abzudecken, sagt sie.

Tagespflegestellen zu finden, ist in vielen Gebieten allerdings gar nicht möglich. Und viele SeniorInnen wollen da auch gar nicht hin.

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