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Gericht verbietet FördertechnikFracking? Non, merci!

Klarer Sieg für die Gegner der Schiefergasgewinnung: Ein Pariser Gericht verbietet Fracking in Frankreich. Die unterlegene Firma will eine Entschädigung.

Fracking hat jede Menge Feinde – nicht nur in Frankreich. Bild: dpa

PARIS taz | In Frankreich bleibt Fracking verboten. Das Verfassungsgericht in Paris hat am Freitag die Klage der texanischen Firma Schuepbach gegen das gesetzliche Verbot von Versuchsbohrungen oder der Gewinnung von Schiefergas und -öl durch hydraulische Fragmentierung – also „Fracking“ – abgewiesen.

Der US-Konzern hatte ursprünglich Lizenzen für Versuchsbohrungen bei Nant im Departement Aveyron und Villeneuve-de-Berg in der Ardèche erhalten. Eine andere Lizenz hatte die französische Erdölgesellschaft Total in der Region von Montélimar (Departement Drôme) erhalten. Ein Gesetz von 2011 hat jedoch aus Rücksicht auf die Umwelt den Einsatz der Fracking-Technik, selbst für Versuchszwecke, in Frankreich untersagt.

In den USA hat Fracking zu einer Renaissance von Öl und Gas geführt. Bei der umstrittenen Fördermethode werden die Energieträger mit hohem Druck mittels Wasser und Chemikalien aus der Erde gepresst. Potentielle Umweltgefahren wie etwa verschmutztes Trinkwasser haben in vielen Ländern zu heftigen Protesten geführt. In Deutschland haben Unternehmen wegen des Widerstands von vielen Bürgerinitiativen bislang auf die Ausbeutung von Schiefergasvorkommen verzichtet: Generell ist Fracking jedoch erlaubt.

Die Anwälte von Schuepbach hatten in ihrer Beschwerde vor dem „Conseil constitutionnel“ in Paris behauptet, bislang habe „keine wissenschaftliche Studie bewiesen, dass die hydraulische Fragmentierung ein Risiko darstellt“. Zudem werde mit dem Schiefergasverbot das Prinzip der rechtlichen Gleichbehandlung verletzt, da beispielsweise bei Bohrungen für anderen Energieformen wie Geothermie nicht dieselben restriktiven Kriterien zur Anwendung kämen.

Franzosen mehrheitlich gegen Fracking

Diese Argumente haben die Pariser Verfassungsrichter verworfen. Schuepbach konnte sie offenbar nicht überzeugen, dass Fracking ungefährlich ist – oder zumindest, dass die Gefahrlosigkeit bewiesen ist. Das Prinzip der Vorsicht ist nach ihrer Auslegung vom Gesetzgeber beim Frackingverbot korrekt geltend gemacht worden.

Aus diesem Grund stellt das Urteil einen klaren Sieg für die Gegner der Schiefergasgewinnung dar. Frankreich gehört neben Bulgarien und der Tschechischen Republik zu den wenigen Ländern in Europa, die aus Umweltbedenken die Fracking-Technologie in so umfassender Weise verbieten. Dafür hat die Regierung Rückhalt in der Bevölkerung. Laut Umfragen sind 45 Prozent der Franzosen und Französinnen gegen die Schiefergasproduktion, nur 24 Prozent dafür.

Energiekonzerne geben sich nicht geschlagen

Staatspräsident François Hollande hatte vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts bereits erklärt, er wolle auf jeden Fall am Fracking-Verbot festhalten. Falls das bisherige Gesetz aus irgendwelchen Gründen für unzulässig erklärt werden sollte, wolle er umgehend ein neues Gesetz mit demselben Zweck und Inhalt auf den Weg bringen. Industrieminister Arnaud Montebourg blieb damit mit seinem Vorschlag isoliert, weniger umweltbelastende Fracking-Techniken zu entwickeln und zu testen. In Frankreich bleibt es bei einem kategorischen Nein zum Fracking.

Der Druck auf die Staatsführung war dennoch in den letzten Monaten stark gewachsen. Vor allem große Energiekonzerne wie Total und GDF-Suez argumentieren, Frankreich könne nicht im Unterschied zu anderen Ländern auf derart wichtige Energiereserven verzichten. Beträchtliche Vorkommen werden vor allem in Mittelfrankreich zwischen dem Rhonetal und Toulouse, im Jura und südlich der Hauptstadt in der Essonne vermutet. Ganz geschlagen geben wollen sich deswegen die „Schatzsucher“ von Schuepbach nicht: Sie verlangen als Entschädigung von Frankreich angeblich die astronomische Summe von einer Milliarde Euro.

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6 Kommentare

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  • M
    Michael

    "hydraulische Fragmentierung" ist zwar auch eine schöne Wortschöpfung und existiert sogar, es ist aber keine korrekte Übersetzung von "hydraulic Fracturing".

  • H
    Hans

    Ein begrüßenswertes Urteil. Sowas brauchen wir in Deutschland auch noch.

     

    Ganz ehrlich, wer einmal sich belesen hat, was die da mit dem Wasser an chemikalien reinpumpen, weiß, dass das genau so sicher ist wie Kernkraft und genau so umweltverträglich wie Goldförderung.

  • P
    Poldi

    Bei der starken Atom-Lobby und dem starken Gewicht der Atomkraft in Frankreich hätte mich eine Entscheidung pro Fracking dort auch gewundert. Aber Frankreich ist nicht stellvertretend für andere Regionen auf der Welt. Polen hängt zu fast 100% am russischen Gashahn. Und dort wurde dieser in der Vergangenheit bereits mehrmals während der Wintermonate abgestellt. Daher betrachtet man dort auch mögliche Risiken des Fracking aus einer anderen Perspektive. Die Mehrheit der Polen will wohl die Schiefergasförderung. Und ich kann ihnen das nicht verdenken.

  • "...Die Anwälte von Schuepbach hatten in ihrer Beschwerde vor dem „Conseil constitutionnel“ in Paris behauptet, bislang habe „keine wissenschaftliche Studie bewiesen, dass die hydraulische Fragmentierung ein Risiko darstellt“."

     

    Da müsste jetzt doch eine Flut von Expertisen hereinbrechen. Aus Canada sind doch bereits eine große Menge Berichte zu uns gedrungen. Auch aus Deutschland gubt es etliche Berichte und Dokumentationen. Wer geht dem denn nach und sammelt wissenschaftliche Beweise? Vorausgesetzt, die Experten dürfen nahe genug ran und bekommen auch die Möglichkeit, vorort zu untersuchen.

  • F
    FaktenStattFiktion

    Ein weiterer Beleg für die Unfähigkeit von Hollande, die vorsätzliche Indoktrination der Bürger durch linke Medien und Lobbyisten (wie Greenpeace etc.) und ein Signal, in Frankreich keinesfalls zu investieren.

    • BB
      Butter bei die Fische
      @FaktenStattFiktion:

      Juhu, wir sind alle "indoktriniert"!

       

      Nur die handvoll rechter Rattenfänger natürlich nicht...

       

      *LOL*