Gericht verbietet Fördertechnik: Fracking? Non, merci!
Klarer Sieg für die Gegner der Schiefergasgewinnung: Ein Pariser Gericht verbietet Fracking in Frankreich. Die unterlegene Firma will eine Entschädigung.
PARIS taz | In Frankreich bleibt Fracking verboten. Das Verfassungsgericht in Paris hat am Freitag die Klage der texanischen Firma Schuepbach gegen das gesetzliche Verbot von Versuchsbohrungen oder der Gewinnung von Schiefergas und -öl durch hydraulische Fragmentierung – also „Fracking“ – abgewiesen.
Der US-Konzern hatte ursprünglich Lizenzen für Versuchsbohrungen bei Nant im Departement Aveyron und Villeneuve-de-Berg in der Ardèche erhalten. Eine andere Lizenz hatte die französische Erdölgesellschaft Total in der Region von Montélimar (Departement Drôme) erhalten. Ein Gesetz von 2011 hat jedoch aus Rücksicht auf die Umwelt den Einsatz der Fracking-Technik, selbst für Versuchszwecke, in Frankreich untersagt.
In den USA hat Fracking zu einer Renaissance von Öl und Gas geführt. Bei der umstrittenen Fördermethode werden die Energieträger mit hohem Druck mittels Wasser und Chemikalien aus der Erde gepresst. Potentielle Umweltgefahren wie etwa verschmutztes Trinkwasser haben in vielen Ländern zu heftigen Protesten geführt. In Deutschland haben Unternehmen wegen des Widerstands von vielen Bürgerinitiativen bislang auf die Ausbeutung von Schiefergasvorkommen verzichtet: Generell ist Fracking jedoch erlaubt.
Die Anwälte von Schuepbach hatten in ihrer Beschwerde vor dem „Conseil constitutionnel“ in Paris behauptet, bislang habe „keine wissenschaftliche Studie bewiesen, dass die hydraulische Fragmentierung ein Risiko darstellt“. Zudem werde mit dem Schiefergasverbot das Prinzip der rechtlichen Gleichbehandlung verletzt, da beispielsweise bei Bohrungen für anderen Energieformen wie Geothermie nicht dieselben restriktiven Kriterien zur Anwendung kämen.
Franzosen mehrheitlich gegen Fracking
Diese Argumente haben die Pariser Verfassungsrichter verworfen. Schuepbach konnte sie offenbar nicht überzeugen, dass Fracking ungefährlich ist – oder zumindest, dass die Gefahrlosigkeit bewiesen ist. Das Prinzip der Vorsicht ist nach ihrer Auslegung vom Gesetzgeber beim Frackingverbot korrekt geltend gemacht worden.
Aus diesem Grund stellt das Urteil einen klaren Sieg für die Gegner der Schiefergasgewinnung dar. Frankreich gehört neben Bulgarien und der Tschechischen Republik zu den wenigen Ländern in Europa, die aus Umweltbedenken die Fracking-Technologie in so umfassender Weise verbieten. Dafür hat die Regierung Rückhalt in der Bevölkerung. Laut Umfragen sind 45 Prozent der Franzosen und Französinnen gegen die Schiefergasproduktion, nur 24 Prozent dafür.
Energiekonzerne geben sich nicht geschlagen
Staatspräsident François Hollande hatte vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts bereits erklärt, er wolle auf jeden Fall am Fracking-Verbot festhalten. Falls das bisherige Gesetz aus irgendwelchen Gründen für unzulässig erklärt werden sollte, wolle er umgehend ein neues Gesetz mit demselben Zweck und Inhalt auf den Weg bringen. Industrieminister Arnaud Montebourg blieb damit mit seinem Vorschlag isoliert, weniger umweltbelastende Fracking-Techniken zu entwickeln und zu testen. In Frankreich bleibt es bei einem kategorischen Nein zum Fracking.
Der Druck auf die Staatsführung war dennoch in den letzten Monaten stark gewachsen. Vor allem große Energiekonzerne wie Total und GDF-Suez argumentieren, Frankreich könne nicht im Unterschied zu anderen Ländern auf derart wichtige Energiereserven verzichten. Beträchtliche Vorkommen werden vor allem in Mittelfrankreich zwischen dem Rhonetal und Toulouse, im Jura und südlich der Hauptstadt in der Essonne vermutet. Ganz geschlagen geben wollen sich deswegen die „Schatzsucher“ von Schuepbach nicht: Sie verlangen als Entschädigung von Frankreich angeblich die astronomische Summe von einer Milliarde Euro.
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