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Gericht korrigiert Entscheidung von 2024Eine gute Nachricht für das Streikrecht

Das Arbeitsgericht weist eine Klage auf Untersagung von Streiks in Kitas der Berliner Eigenbetriebe ab. Verdi verspricht weiteren Druck.

Immer mehr Aushänge in verschiedenen Kiezen weisen seit vielen Monaten auf eine neue wie ungünstige Entwicklung hin: Es gibt in vielen Kitas freie Plätze. Die Kinder von einst sind längst erwachsen, und in Berlin wird – wie überall in Deutschland – immer weniger Nachwuchs geboren. Das ist einerseits wirtschaftlich ein Problem. Andererseits haben sich trotz sinkender Kinderzahlen die Arbeitsbedingungen in den Kitas kaum verbessert. Deshalb kam es immer wieder zu Warnstreiks, von Verdi initiiert, etwa zu den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Mit dem Streikrecht musste sich nun das Arbeitsgericht Berlin beschäftigen: Mit einem am 29. Mai 2026 verkündeten Urteil hat das Gericht festgestellt, dass den pädagogischen Fachkräften das Streikrecht für die Forderungen nach pädagogischer Qualität und Entlastung bei den Kita-Eigenbetrieben zusteht, informiert der Verdi-Landesbezirk Berlin-Brandenburg in einer Pressemitteilung.

Damit würden Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Herbst 2024 korrigiert. Die vorangegangenen Entscheidungen waren im Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz ergangen. Verdi hatte eine Überprüfung dieser Urteile im Hauptsacheverfahren erwirkt. Gegen das Urteil kann das Land Berlin Rechtsmittel einlegen. „Zur Möglichkeit weiterer Arbeitskampfmaßnahmen muss zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet und geprüft werden“, heißt es in der Pressemitteilung.

Mit dem Urteil wird die Forderung nach tariflichen Fachkraft-Kind-Relationen und tariflich festgelegten Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung als rechtmäßig erklärt, weil sie nicht bereits in einem bestehenden Tarifvertrag geregelt sein. Deshalb verstoßen sie nicht gegen die tarifliche Friedenspflicht.

Spürbare Verbesserungen blieben aus

Die Entscheidungen aus dem Jahr 2024 hatten zu einem abrupten Ende der laufenden Tarifauseinandersetzung und der sie begleitenden Streiks für bessere Arbeitsbedingungen in den landeseigenen Kitas gesorgt. Zwar hatte die Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) im Anschluss zu einem runden Tisch eingeladen und Verbesserungen in Aussicht gestellt. Tatsächlich waren spürbare Verbesserungen jedoch ausgeblieben. Auch die sinkenden Kinderzahlen wurden bisher nicht genutzt, um für eine Verbesserung der Arbeitssituation in den Kitas zu sorgen.

„Vor diesem Hintergrund haben viele pädagogische Fachkräfte das Urteil mit Spannung erwartet“, teilt Kalle Kunkel, Pressesprecher von Verdi Berlin-Brandenburg, mit. Denn die Kitakrise hält an, von Entlastung ist nichts zu spüren. Laut einer Verdi-Umfrage aus dem Juli 2025 gaben 89 Prozent der Befragten an, mindestens „in hohem Maße“ belastet zu sein. Lediglich 2 Prozent gaben an, „ihren eigenen Anspruch an den Beruf“ erfüllen zu können. Die Krankenquoten unter Berlins Er­zie­he­r:in­nen sind bundesweit mit 36 Krankheitstagen am höchsten.

„Verdi sieht sich durch die Gerichtsentscheidung im Ziel der Entlastung gestärkt“, heißt es in der Pressemitteilung, auch wenn der „Zeithorizont bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens derzeit nicht abzusehen ist“. Die Gewerkschaft kündigt an, zusammen mit Bündnispartnern den Druck weiter aufrechtzuerhalten, damit der Berliner Senat die akute Kitakrise ernst nimmt und wirksame Lösungen entwickelt.

„Das Urteil ist eine gute Nachricht für das Streikrecht und für den Beruf der pädagogischen Fachkraft“, erklärt Verdi-Landesbezirksleiterin Andrea Kühnemann. Es zeige, dass es sich lohne, auch über Rückschläge hinweg beharrlich zu bleiben. „Das Streikverbot aus dem Jahr 2024 hat bei vielen dazu geführt, dass sie das Berufsfeld Kita verlassen oder innerlich gekündigt haben. Wir sind jetzt darin bestärkt, dass wir damals recht hatten. Die Kitakrise brennt jetzt und wir können dem Senat seine Abwiegelungsstrategie nicht durchgehen lassen“, gibt sich die Gewerkschafterin kämpferisch.

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2 Kommentare

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  • 1. Wenn Streiks verboten sind, kommt es langfristig zu Sekundär- Streiks, also die Mitarbeiter suchen sich einen anderen Job. Oder gehen in den Vorruhestand oder in die Babypause. Oder tun nur noch so, als ob sie engagiert arbeiten.



    2. Streiks müssen für die Eltern und Kinder vertretbar durchgeführt werden: wenn Kita Krippe Hort ein Instrument sein soll, damit Eltern arbeiten können, dann ist am Herd niemand mehr, der ersatzweise auf die Kinder aufpasst. Es kann der Eindruck entstehen, die Kinder sind den Streikenden so egal wie dem Schlosser die Bleche und Wälzlager.



    3. Wer Qualität haben möchte, muss dafür bezahlen. Wenn der Staat nicht Subventionen in beliebiger Höhe leisten möchte, bleiben eben nur höhere Beiträge, kürzere Öffnungszeiten, oder Einschnitte in der Qualität, die die Erzieher nicht beeinträchtigt.



    4. Arbeitgeber, die auf die Verfügbarkeit ihrer Mitarbeiter Wert legen, müssen sich an den Kosten beteiligen. Auch den Fall berücksichtigen, dass der kinderlose alte , aber fähige große Leistungsträger plötzlich alleinerziehender Vater oder Onkel wird.

    • @Christoph Strebel:

      zu 2. In dem fraglichen Streik, der, wie wir jetzt erfahren, widerrechtlich untersagt wurde, haben die Pädagogen ausdrücklich zugunsten der pädagogischen Qualität und der Verbesserung der Arbeits- und Betreuungsbedingungen auf höhere Gehaltsforderungen verzichtet. Den beschriebenen Eindruck müssen sie sich also definitiv nicht vorwerfen lassen. Er passt auch so gar nicht zu der, in sozialen Berufen üblichen, Selbstausbeutung um den kaputt gesparten, unterbesetzten Laden für die Kinder irgendwie am Laufen zu halten und sich dann nach ein paar Jahren in den unvermeidlichen Burnout zu verabschieden. (Ablesbar zum Beispiel am enormen Krankenstand, der auch in keiner Weise aufgefangen wird)



      "wenn Kita Krippe Hort ein Instrument sein soll, damit Eltern arbeiten können"



      Sollen sie nicht. Pädagogische Einrichtungen dienen der Betreuung, Erziehung und Persönlichkeitsbildung von Kindern, nicht der Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit von Arbeitskraft. Ansonsten kann ich Ihrem Beitrag weitgehend zustimmen.