Gericht der EU lehnt Klage ab: Google muss zahlen
Der Konzern wollte gegen ein von Brüssel verhängtes Bußgeld von über zwei Milliarden Euro vorgehen. Luxemburg hat die Klage nun abgelehnt.
Die EU-Kommission warf Google schon 2017 vor, den eigenen Preisvergleichs-Service Google Shopping in der Google-Suchmaschine zu bevorzugen. Während Treffer von Google Shopping ganz oben in den Sucherergebnissen angezeigt wurden, fanden sich unabhängige Preisvergleichsanbieter wie idealo.de oft erst auf der zweiten, dritten oder vierten Seite der Trefferliste.
Wie die EU-Kommission belegte, ist die Platzierung auf der Trefferliste aber entscheidend für das Verbraucherinteresse. 35 Prozent der Klicks nach einer Google-Suche gelten dem höchstplatzierten Treffer, 95 Prozent der Klicks konzentrieren sich auf die Treffer der ersten Seite. Die EU-Kommission sah deshalb in Googles Bevorzugung des eigenen Angebots einen Missbrauch von Googles Marktmacht als führender Suchmaschine.
Gegen das verhängte Bußgeld von 2,42 Milliarden Euro erhob Google Klage, scheiterte nun aber beim EuG. Es genüge, dass die EU-Kommission eine potenzielle Wettbewerbsverzerrung durch die Praktiken von Google nachweist, so die Richter. Die Kommission musste nicht exakt belegen, welche Nachteile unabhängige Preisvergleichsangebote und die Verbraucher hatten. Gegen das Urteil kann Google noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof, dem EuGH, einlegen.
Nicht das erste Mal
In separaten Verfahren verhängte die EU-Kommission 2018 ein Bußgeld von 4,34 Milliarden Euro, weil Google bei Telefonen mit dem Google-Betriebssystem Android die eigene Suchmaschine bevorzugte. Ein weiteres Bußgeld von 1,49 Milliarden Euro verhängte die EU-Kommission 2019, weil Google seine Marktmacht bei der Onlinewerbung missbrauchte. Auch gegen diese Bußgelder klagte Google. Das nächste EuG-Urteil wird im Android-Fall erwartet. Googles Mutterkonzern Alphabet erzielte im 3. Quartal 2021 einen Gewinn von umgerechnet 16,33 Milliarden Euro.
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