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Gericht billigt Herrmann-BeleidigungEin ganz wunderbares Urteil

Ein Anwalt nennt Bayerns Innenminister ein „ganz wunderbares Inzuchtsprodukt“ und wird verklagt. Das Landgericht Karlsruhe hat die Klage nun abgeschmettert.

Da hilft auch keine Schutzweste: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann durfte als „ganz wunderbares Inzuchtsprodukt“ bezeichnet werden. Foto: dpa

Karlsruhe dpa/epd | Ein deutsch-ghanaischer Anwalt darf Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ungestraft ein „ganz wunderbares Inzuchtsprodukt“ nennen. Das Landgericht Karlsruhe bestätigte ein entsprechendes Urteil. Der Begriff stelle zwar eine unzulässige Beleidigung dar, im konkreten Zusammenhang sei er jedoch als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung anzusehen, entschied das Landgericht Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. (AZ: 4 Qs 25/16)

Stein des Anstoßes war der Auftritt Herrmanns in der Talk-Sendung „Hart aber Fair“ am 31. August 2015 zum Thema „800.000 Flüchtlinge – Schafft Deutschland das?“ Darin äußerte der CSU-Politiker ein wenig schmeichelhaftes Lob über den Sänger und Entertainer Roberto Blanco. Dieser sei immer schon ein „wunderbarer Neger“ gewesen, hatte der Minister gesagt.

Darüber ärgerte sich der Karlsruher Anwalt David Schneider-Addae-Mensah – und schrieb Herrmann acht Tage später einen Brief mit der umstrittenen Formulierung: „Ihre rassistische Gesinnung – Hallo Herr Herrmann, Sie sind ein ganz wunderbares Inzuchtsprodukt! Mit freundlichen Grüßen Dr. S…“ Der Brief hatte Folgen. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet, die gegen den Zuschauer einen Strafbefehl wegen Beleidigung beantragte.

Dem nun veröffentlichten Gerichtsbeschluss zufolge ist die Bezeichnung zwar „bewusst ehrverletzend“, aber durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das Schreiben stehe in klarem Zusammenhang mit Herrmanns Äußerung. Denn Herrmann habe mit seiner Bezeichnung des „wunderbaren Negers“ gleichsam eine diskriminierende Äußerung gemacht.

Wer sich an einer öffentlichen Auseinandersetzung über gesellschaftliche Fragen beteilige, „muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert“. Die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe kann nicht mehr angefochten werden.

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6 Kommentare

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  • Leider sind solche Urteile eher die Ausnahme. aber trotzdem ein Lichtblick!

  • 1a Eigentor!

    Herrlich

  • 3G
    34970 (Profil gelöscht)

    Spätestens seit Guttenberg hab ich diese Stümper von der CSU so satt. Ich trau auch den Aussagen dieses sogenannten Innenministers keinen deut über den Weg. Na klar muss das alles IS gewesen sein, na klar war der Einsatz von 2000 Polizisten um einen Mann/Jugendlichen Dingfest zu machen gerechtfertigt. Na klar sollen die Panzer auch im Inneren rollen. Der kann sich doch das Grinsen kaum verkneifen wenn er jedesmal ans Mikro kommen (darf) und uns diesen Quatsch einschenkt. Und die Strategie ist die "Wir sind law und order das hat jetzt auch der letzte verstanden und jetzt machen wir ganz viel Panik damit die Leute uns dann hoffentlich wählen". Und wem hilft das am Ende? Nicht den Menschen. Nur der Wirtschaft die dann noch tiefer in unsere Taschen greifen darf weil ihre politischen Handlanger alle Schlüssel in die Hand gedrückt bekommen. Alles Blender und Rattenfänger die sogar ihre eigene Großmutter verteufeln würden wenn das Volk dann dafür jubelt.

  • @ Joachim Herrmann

    wie ich finde ein ganz wunderbares Urteil!

    Ihr wunderbarer Freund und Gönner

  • Na Servus!

    BW is noch nicht Bayern!

     

    Ein wunderbarer Keil - gehört auf solch

    Wundersamen Klotz!

    Kotz!

     

    (ps der Häär! Mit H.R. - "mein Anwalt hätte zu so einer Anzeige nicht geraten!"

    Aber vermutlich sanns mal wieder

    Ganz allein der Depp vom Dienst!;()

  • Eine Wendung, welche mir ein Grinsen ins Gesicht zaubert.