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Geplante Schweinemast in BrandenburgProtest gegen den „Mega-Stall“

In Haßleben sollen 36.000 Tiere gemästet werden. Es drohe ein „Gülle-Tsunami“, fürchten Umweltschützer. Am Sonntag fand vor Ort eine Demo statt.

Die Sache stinkt zum Himmel – findet diese Demoteilnehmerin Bild: dpa

HASSLEBEN epd/taz | Mehrere Hundert Demonstranten haben am Sonntag unter dem Motto „Wir haben es satt“ gegen eine geplante Schweinemastanlage in Brandenburg protestiert. Die Veranstalter berichteten von etwa 1.000 Teilnehmern, die Polizei zählte rund 800. Die Demonstranten forderten von der rot-roten Landesregierung, die Genehmigung für den Stall in Haßleben in der Uckermark zu überprüfen. Die naturschutz- und brandschutzfachlichen Voraussetzungen für die Erlaubnis seien nicht ausreichend geprüft worden, erklärte die Kampagne „Meine Landwirtschaft“.

Die Landesregierung riskiere mit der Genehmigung der Schweinemastanlage unermessliches Tierleid. Rund 20.000 Brandenburger hätten sich bereits mit ihren Unterschriften für die Volksinitiative „Stoppt Massentierhaltung“ des Aktionsbündnisses Agrarwende Berlin-Brandenburg ausgesprochen. In dem Maststall in Haßleben sollen bis zu 36.000 Tiere gehalten werden.

Die Masttiere sollten nach Angaben der Demonstranten in einstreulosen Buchten mit Vollspaltenböden gehalten werden; die Zuchtsauen sollten in körpergroßen Käfigen, sogenannten Kastenständen, leben. „Haßleben ist ein Präzedenzfall für die Massentierhaltung in Deutschland“, sagte Thomas Volpers vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Das Genehmigungsverfahren habe Unzulänglichkeiten in Umwelt- und Tierschutzgesetzen gezeigt. Sollte die Genehmigung für den Stall nicht zurückgezogen werden, rolle „ein Gülle-Tsunami auf Brandenburg zu“.

Ein niederländischer Investor plant bereits seit 2004, die im Jahr 1991 stillgelegte Schweinezucht- und Mastanlage in Haßleben wieder in Betrieb zu nehmen. Das zuständige Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz genehmigte das im Juni 2013. Bisher sorgen jedoch mehrere Widerspruchsverfahren dafür, dass die Anlage nicht in Betrieb gehen kann. Bis zu deren Klärung hält der Investor sie notdürftig instand.

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