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Geplante Abschiebung einer FamilieMit­schü­le­r:in­nen wehren sich

Aus Hamburg-Wilhelmsburg soll eine 6-köpfige Familie in das Kosovo abgeschoben werden. Mit­schü­le­r:in­nen der Kinder versuchen, das zu verhindern.

Solidarität mit Familie Nimunaj-Stefan: Protestierende Schü­le­r:in­nen aus Hamburg-Wilhelmsburg Foto: Privat

Hamburg taz | Dreitausendsiebenhundert. So viele Unterschriften haben Wilhelmsburger Schü­le­r:in­nen in nur anderthalb Wochen im Süden Hamburgs gesammelt, um die Abschiebung von Familie Nimunaj-Stefan zu verhindern. Die alleinerziehende Mutter und ihre fünf Kinder sollen in Kürze in den Kosovo abgeschoben werden. Ob die Unterschriftensammlung bewirkt, dass Familie Nimunaj-Stefan doch bleiben darf, wird sich am 25. November zeigen: Dann berät die Härtefallkommission der Bürgerschaft über den Fall.

Mit den Unterschriften fordern die Schü­le­r:in­nen die Kommission auf, ein Bleiberecht der Familie anzuerkennen. Das Gremium besteht aus Mitgliedern der Bürgerschaft und berät in Abschiebefällen, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe gegen eine Abschiebung sprechen. Zuvor wurde die Abschiebung bereits zumindest gerichtlich angeordnet. Die Härtefallkommission könnte die anstehende Abschiebung aber noch kippen.

Aus diesem Grund haben die Schü­le­r:in­nen die Unterschriften am Dienstag vor der vermutlich entscheidenden Sitzung an die Schulbehörde überreicht. Nebi Polat, Schü­le­r:in­nen­spre­cher des Helmut-Schmidt-Gymnasiums, auf das eines der Kinder zur Schule geht, sagt: „Die Kommission ist die letzte Chance, die Abschiebung zu verhindern.“

Die Mutter ist im Kosovo geboren, die Kinder allesamt in Deutschland. Die älteren Geschwister besuchen in Wilhelmsburg den Kindergarten, die Grundschule sowie die Nelson-Mandela-Schule und das Helmut-Schmidt-Gymnasium. Hamburg sei ihr Zuhause, sagt Schülerin Sasia El Bani, die bei der Übergabe dabei war. Die Klassenlehrerin eines der Mädchen sagt: „Sie ist aufgefallen durch Neugier, durch Wissbegierigkeit, sie stellt Fragen. Sie ist eine treibende Kraft in unserer Klasse.“

Die Kommission ist die letzte Chance, die Abschiebung zu verhindern

Nebi Polat, Schüler

Nachdem die Schü­le­r:in­nen von der schwierigen Lage der Familie erfuhren, sammelten sie Unterschriften von Eltern, Leh­re­r:in­nen und ihren Mit­schü­le­r:in­nen sowie an S- und U-Bahn-Stationen und beim Freitagsgebet in der Moschee.

Neben den Unterschriften drehten die Schü­le­r:in­nen ein Video, in dem sie den Fall vorstellten und das online innerhalb von fünf Tagen über 10.000 Aufrufe erhielt.

Auch die Lehrer:innen-Gewerkschaft GEW Hamburg stellt sich hinter die Familie und fordert die Einhaltung der Kinderrechtskonvention: Das Recht des Kindes auf Bildung sei der Konvention zufolge wichtiger als ein „staatliches Abschiebeinteresse“.

Auch die flüchtlingspolitische Sprecherin der Linksfraktion in der Bürgerschaft, Carola Ensslen, sagt: „Es ist zutiefst ungerecht, diese Familie entwurzeln, aus ihrem sozialen Umfeld herausreißen und der Verarmung und Perspektivlosigkeit aussetzen zu wollen.“

Die Schulbehörde, bei der die Schü­le­r:in­nen die Unterschriftensammlung eingereicht hatten, teilt mit, dass Schulsenator Thies Rabe (SPD) sich „sehr gerne für von Abschiebung bedrohte Schülerinnen und Schüler“ einsetze, „wenn diese hier gut integriert sind“ und „Hamburg faktisch ihre Heimat ist“. In der Vergangenheit habe er das in begründeten Einzelfällen immer wieder getan.

Die Behörde würde die Unterschriften umgehend der Härtefallkommission übermitteln, „in der Hoffnung, dass diese Voten dort entsprechend in die Entscheidung einbezogen werden“.

Der Vorsitzende der Kommission, Ekkehard Wysocki (SPD), sagt, dass der Einsatz der Schü­le­r:in­nen gesehen werde. Für ihn sei aber nicht klar, ob dem Einsatz viel Gewicht beigemessen werde. Die ganze Unterstützungsaktion sei nur zustande gekommen, weil die Leute weniger als die Hälfte der relevanten Informationen wüssten, sagt er. Viele Informationen, die ihnen als Kommission vorlägen, würden sich nicht in der Bericht­erstattung wiederfinden. Im Detail darf er, wie auch die anderen drei Mitglieder der Kommission, nicht über den Fall sprechen.

Ob eine Entscheidung über den Verbleib der Familie bereits am 25. November fällt, ist noch nicht sicher.

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6 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

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  • "Viele Informationen, die ihnen als Kommission vorlägen, würden sich nicht in der Berichterstattung wiederfinden." - da könnte man als taz-Autor ja recherchieren. Die Mitglieder der Kommission sind offenbar zum Schweigen verpflichtet, aber viele andere über den Fall Informierte sind es nicht. Wenn die Abschiebung gerichtlich angeordnet wird, dann musste das Gericht dies begründen. Solche Verfahren sind meistens öffentlich. Man bräuchte nur nachfragen und schon könnte dieser Artikel weniger einseitig wirken.

  • Vorschlag eines Gesetzes gegen erkennbar willkürliche & inhumane Abschiebungen:



    Es müßte ins Strafgesetzbuch der Straftattypus



    "Abschiebeverbrechen"



    und als TäterInnentypus



    "AbschiebeverbrecherInnen"



    eigeführt werden!



    Natürlich immer genaueste Einzelfallprüfung unerläßlich!



    Für mich genauso notwendig wiedie



    nachträgliche Ahndung von NaziVerbrechen gegen Juden,Roma et Sinti nach 4

    • @Liebrast :

      Kennen Sie dewnn die Details zu dem Fall, von denen der Vorsitzende der Härtefallkommission spricht?

      Der Artikel enthält dazu ja nun überhaupt nichts.

      • @rero:

        Welche Details könnten es denn sein, die es aus Ihrer Sicht rechtfertigen könnte, fünf in Deutschland geborene und aufwachsende Kinder in ein Land abzuschieben, das sie überhaupt nicht kennen? Sie damit aus allen Bildungs- Wohungs- Sozial- und Strukturen der Gesundheitsversorgung herauszureißen?



        Wenn sich eine Situation wie diese hier in den Wirren unserer komplexen Gesetzgebung als zumindest zweifelhaft herausstellt, hilft es manchmal einen Schritt zurückzutreten und die Angelegenheit mal mit der Frage: Entspricht das Ergebnis unseren verfassungsrechtlichen Werten?



        Wenn die Antwort "nein" lautet, ist entweder die Anwendung bestehender Gesetze falsch oder die Gesetze selbst.

        • @Life is Life:

          Da hilft es wirklich zurückzutreten und sich das Ganze aus der Distanz anzusehen.

          Es ist anzunehmen, dass vorrangig die Mutter eine Aufforderung bekommen wird, das Land zu verlassen.

          Nur wenn sie dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird sie abgeschoben.

          Der Sachverhalt (kosovoalbanische Staatsangehörigkeit) wie die Äußerung des Vorsitzenden legen es nahe, dass der Grund im Verhalten der Mutter liegt.

          Das ist bemerkenswert, weil Kosovoalbaner von der Balkanregelung profitieren.

          Wenn sie hier eine Arbeit finden, kriegen sie eine Aufenthaltserlaubnis.

          Bei entsprechenden Handlungen entspricht es unseren verfassungsrechtlichen Werten, Menschen auszuweisen.

          Das BVG ist da deutlich.

          Es sind übrigens nur die jüngeren Kinder in Deutschland geboren, nicht alle.

          Es lohnt sich, das Video anzusehen.



          die Situation ist vor allem deshalb zweifelhaft, weil weder in dem Taz-Artikel noch in dem Video Näheres zur Situation gesagt wird.

          Woher haben Sie die Annahme, dass die Kinder den Kosovo nicht kennen?

          • @rero:

            Auf Ihre Anregung hin habe ich mir jetzt das Video angeschaut.



            Die im Artikel getroffene Aussage, alle der fünf Kinder, um die es hier geht, seien in Deutschland geboren wird bestätigt und meine Annahme, dass sie allesamt den Kosovo nicht kennen ebenfalls.



            Welche andere Erkenntnis sollte ich also dadurch erlangen?



            Sich am Status der Mutter abzuarbeiten, wie es auch das Gesetz hier tut, führt zu dem was ich tun meinem ersten Post geschrieben habe. Es hat verheerende Auswirkungen auf das Leben der betroffenen Kinder.



            Wer will sowas? Was bringt Ihnen das, hier auf dem Status Quo rumzureiten?