Gender Gap: Viele erwerbstätige Frauen ohne Existenzsicherung
Mehr als jede zweite berufstätige Frau in Deutschland kann langfristig nicht allein von ihrem Einkommen leben. Der Deutsche Gewerkschaftsbund nennt Gründe.
![Die Hand eines Kindes an der Hand eines Erwachsenen Die Hand eines Kindes an der Hand eines Erwachsenen](https://taz.de/picture/7526219/14/37546443-1.jpeg)
Das heißt, ihr Verdienst reicht nicht aus, um über den Lebensverlauf eigenständig abgesichert zu sein. In Phasen ohne Erwerbstätigkeit – etwa bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Ruhestand – fehlt ihnen die finanzielle Sicherheit. Zudem können 70 Prozent der berufstätigen Frauen mit ihrem Einkommen nicht dauerhaft für sich und ein Kind sorgen. Die Werte beruhen auf DGB-Berechnungen anhand der offiziellen Entgeltstatistik.
Zu den Gründen zählt laut DGB, dass Frauen in Deutschland ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger unterbrechen als Männer. Sie arbeiten deutlich öfter in Teilzeit, und ihre Stundenlöhne liegen im Schnitt rund 20 Prozent niedriger. „Deshalb haben beschäftigte Frauen deutlich seltener als Männer ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen“, so der Gewerkschaftsbund.
Bei Paaren mit minderjährigen Kindern bleibt der Mann meist der Hauptverdiener und übernimmt weniger Aufgaben im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung. Laut Väterreport der Bundesregierung arbeitete zuletzt in 44 Prozent der Fälle der Mann in Vollzeit, während die Frau Teilzeit beschäftigt war. In weiteren 26 Prozent war nur der Mann erwerbstätig. Nur bei 14 Prozent der Paare mit Kindern unter 18 Jahren arbeiten beide Vollzeit. In lediglich 3 Prozent der Familien war allein die Frau berufstätig.
DGB-Vizechefin Elke Hannack nannte die Zahlen „erschreckend“. Arbeit in der Familie, Pflege von Angehörigen, Haushaltsarbeit gehöre gerechter verteilt. Dringend müsse es auch mehr Investitionen in öffentliche Kita-Angebote geben. „Gleichzeitig müssen Väter in ihrer Verantwortung für die Sorgearbeit gestärkt werden: durch den Ausbau der Partnermonate beim Elterngeld und eine zehntägige, bezahlte Freistellung des zweiten Elternteils rund um die Geburt eines Kindes.“
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