Gefährliche Trinkwasserförderung: Klage gegen jahrelange Verschleppung
Umweltverbände klagen gegen eine Verschleppung des Moorschutzes für die Trinkwasserförderung. Und fordern Maßnahmen, um Wasser zu sparen.
An deutlichen Worten mangelt es dem Umweltschützer nicht. Einen „Raubbau am Grundwasser“ würden die Berliner Wasserwerke betreiben, sagt Manfred Krauß, Gewässerexperte beim BUND Berlin, am Dienstag bei einem Gespräch mit Journalist:innen. Doch die Politik lasse den Wasserwerken seit Jahren freien Lauf. Der Umweltverband sähe deshalb keine andere Möglichkeit mehr, als die Politik vor Gericht zum Schutz des Grundwassers – und der Moore, die dieses feucht hält – zu zwingen.
Krauß bezieht sich auf eine Untätigkeitsklage der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN), die am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wird. Es ist eine Geschichte mit langem Vorlauf: Eingereicht hat der BLN die Klage bereits 2021, zuvor hatten sich die Umweltschützer:innen jahrelang mit der Senatsverwaltung auseinandergesetzt, um einen besseren Schutz der Berliner Moore in Spandau, am Müggelsee und im Grunewald durchzusetzen. Nun setze man auf das Gericht, statt auf Dialog, sagt Krauß: „Irgendwann platzt einem halt der Kragen.“
Was der BLN moniert, ist eine andauernde Missachtung von Umweltstandards: Nur zwei der neun Berliner Wasserwerke würden überhaupt mit einer regulären Genehmigung betrieben. Die Anträge für die restlichen Werke würden teils seit 1996 nicht bearbeitet. Denn sonst, so vermuten die Umweltschützer:innen, müssten die Wasserwerke auf Umweltverträglichkeit und Einhaltung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) geprüft werden – und dabei könnte dann festgestellt werden, dass die Wasserförderung gegen den Naturschutz verstößt.
Martin Krauß, Gewässerexperte BUND Berlin
Laut BUND sind in Berliner Mooren 1 Million Tonnen CO₂ gespeichert, die zu entweichen drohen, wenn die Moore wegen sinkenden Grundwasserspiegels austrocknen. Tatsächlich hat auch die Umweltverwaltung eine Managementplanung für die Berliner Moore erarbeitet, die diverse Schutzmaßnahmen vorsieht. Aber die Umsetzung steht laut BUND im Widerspruch zu dem Versorgungsauftrag für Trinkwasser – ein seit Jahrzehnten ungelöster Konflikt. Laut Manfred Schubert, dem ehemaligen Geschäftsführer des BLN, wird dieser nur durch die ausbleibenden Genehmigungsverfahren für die Wasserwerke vermieden.
Wasserbrauch soll eingeschränkt werden
Sollte die Klage Erfolg haben, müsste die Trinkwasserversorgung in Berlin deshalb wohl neu organisiert werden. Das BLN will unter anderem erreichen, dass das Land zu einer Festlegung von Mindestgrundwasserständen verpflichtet wird, deren Unterschreitung eine zwingende Reduzierung der Förderung zur Folge hätte. „Natürlich wollen wir nicht die Trinkwasserversorgung gefährden“, sagt Krauß. Doch die Politik habe sich seit Jahren entschieden, nicht zu handeln. Nun müssten Veränderungen folgen – wenn sie auch schrittweise umgesetzt werden.
Die Konsequenz für die Umweltverbände: Berlin muss Wasser sparen. Hier sei auch die Politik gefragt. Konkret fordert der BUND im Sommer Verbrauchsbeschränkungen für das Rasensprengen und Füllen privater Schwimmbecken. Zudem solle die sogenannte Grauwassernutzung zunächst für Neubauten und sukzessive auch im Bestand vorgeschrieben werden. Dabei wird Wasser aus Duschen, Badewannen und Waschbecken innerhalb eines Hauses aufbereitet und etwa für Toilettenspülungen wiederverwertet. So ließe sich ein Einsparpotenzial von 30 Prozent realisieren, sind die Umweltverbände überzeugt.
Petra Nelken, Sprecherin der Senatsverwaltung für Klimaschutzschutz, sagte der taz, man nehme sowohl den Schutz der Trinkwasserversorgung als auch den der Moore sehr ernst. In diesem Fall hätte man sich von den Naturschutzverbänden „mehr Dialog und konstruktive Mitarbeit“ gewünscht. Die Genehmigungsverfahren für die Wasserwerke seinen äußerst komplex. Wegen der besonderen Bedeutung der Wasserversorgung könne der Betrieb auch ohne Genehmigung nicht unterbunden werden. Das Land habe mit den Wasserwerken aber bereits Höchstgrenzen für die Förderung und Schutzmaßnahmen für Moore festgelegt.
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