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GebührenstreitTriumph für ARD und ZDF

Das Verfassungsgericht rüffelt die Politik im Streit um die Höhe der Rundfunk-Gebühren: Die Festlegung der Beiträge durch die Länder war unzulässig.

Gegen das Gebot der "Staatsferne" verstoßen: Überweisungsformulare der GEZ Bild: dpa

Das Bundesverfassungsgericht stärkt im Gezerre um die Festsetzung der Rudnfunkgebühr die öffentlich-rechtlichen Sender. Das höchste deutsche Gericht hat heute der Klage von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die 2004 von den Ländern abgesenkte Gebührenerhöhung in weiten Teilen stattgegeben. Die Entscheidung der Ministerpräsidenten, die Gebühr zum 1. April 2005 nur um 88 Cent pro Monat anzuheben, sei nicht mit der Rundfunkfreiheit vereinbar, so die Karlsruher Richter. Die Festsetzung der Rundfunkgebühr müsse frei von programmlichen und medienpolitischen Zielsetzungen sein.

Ein nachträglicher Gebührenaufschlag droht jetzt aber nicht, da die neue fünfjährige "Gebührenperiode" schon am 1. Januar 2009 beginnt.

Ein bisschen gesiegt hat aber auch die Politik: Die Länder dürfen auch künftig in die Gebührenfestsetzung eingreifen und dabei die "neu eingeführte Kriterien der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung" sowie die Situation der öffentlichen Haushalte berücksichtigen. Die Ministerpräsidenten hatten 2004 mit Blick auf hohe Arbeitslosigkeit und gekürzte Sozialleistungen argumentiert, wenn alle den Gürtel enger schnallen müssten, sei eine deutliche Erhöhung der Rundfunkgebühr nicht akzeptabel. Daher hatten sie die Gebühr nicht wie von der dafür zuständigen unabhängigen Kommission KEF festgelegt um 1,09 Euro, sondern nur um 88 Cent auf die heute gültigen 17,03 Euro für Radio und Fernsehen erhöht. Dumm nur: Die Sozial-Argumente ziehen laut Verfassunsggericht nicht, weil die Länder im Prozess außerdem behauptet hatten, die Öffentlich-Rechtlichen hättren Sparpotentiale noch nicht ausgeschöpft. Darin sieht das Gericht einen unzulässigen Eingriff in die Staatsferne des Rundfunks, weil zu dieser Prüfung nur die KEF befugt sei.

ARD und ZDF begrüßten erwartungsgemäß das Urteil. "Das Gericht hat nachdrücklich betont, dass die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von staatlicher Einflussnahme das Fundament der deutschen Medienordnung ist", sagte ZDF-Intendant Markus Schächter. Die Länder müssen den Sendern nun zwei Drittel der für den Prozess notwendigen Kosten erstatten.

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