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Fusion Edeka-TengelmannMinistererlaubnis bleibt eingefroren

Wirtschaftsminister Gabriel kämpft an allen Fronten für den Tengelmann-Edeka-Deal. Schließlich geht es um seinen Ruf. Aber die Richter sind ihm nicht hold.

Wer war dabei, als Sigmar Gabriel diesen Mann traf, Tengelmann-Chef Karl-Ervian Haub? Foto: dpa

Berlin taz | Die Lage von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im Verfahren um die Fusion zwischen Tengelmann und Edeka wird nicht besser. Mit seiner Sondergenehmigung will der Minister den Zusammenschluss durchsetzen, obwohl das Bundeskartellamt das untersagt hatte. Am Donnerstag wies das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Antrag Gabriels als formal unzulässig und sachlich unbegründet zurück.

Mit seinem Antrag wollte der Minister eine Entscheidung des Oberlandesgerichts anfechten. Das Gericht hat im Juli die Ministererlaubnis für den Kauf der Kaiser's Tengelmann-Supermärkte durch Edeka vorläufig auf Eis gelegt, weil Gabriel möglicherweise befangen gewesen sei.

Ein zentraler Punkt der juristischen Auseinandersetzung: Die Oberlandesrichter legen Gabriel zur Last, er habe sich persönlich mit Tengelmann-Miteigentümer Karl-Erivan Haub und Edeka-Chef Markus Mosa unter anderem am 18. Dezember 2015 zu einem Sechs-Augen-Gespräch getroffen. Edeka habe damit einen Vorteil gegenüber dem Unternehmen Rewe erhalten, das Tengelmann ebenfalls übernehmen wollte. Gegenargument Gabriel: Er habe nicht gemauschelt – an der Unterhaltung hätten auch Beamte des Ministerium teilgenommen. Die Unparteilichkeit sei also gewahrt gewesen.

Beide Seiten – Oberlandesgericht und Ministerium – nehmen es mit den Fakten nicht so genau. Gabriel bestritt zunächst öffentlich, mit Haub und Mosa gemeinsam geredet zu haben. Nun räumt er diese Tatsache ein. Das Gericht hingegen hält seinen Vorwurf der Parteilichkeit aufrecht, obwohl es das von ihm behauptete Sechs-Augen-Gespräch offenbar nicht gab.

Der Jobretter?

Mit einer Anfrage im Bundestag haben die Grünen zutage gefördert, dass ein weiteres Gespräch zwischen Gabriel, Haub und Mosa am 23. September 2014 stattfand – kurz bevor Tengelmann und Edeka ihr Fusionsvorhaben beim Bundeskartellamt anmeldeten. „Gabriel wurde sehr früh ins Boot geholt“, schlussfolgerte Grünen-Abgeordnete Katharina Dröge. Das Alternativangebot von Rewe habe der Minister „nicht ausreichend geprüft“.

Kerstin Andreae, Vize-Fraktionschefin der Grünen, sagte: „Gabriel hat das Verfahren missbraucht. Er hat eher als SPD-Vorsitzender, denn als Wirtschaftsminister gehandelt.“ Die Grünen argumentieren, Gabriel habe sich einen guten Namen als Retter von 16.000 Tengelmann-Arbeitsplätzen erwerben wollen.

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4 Kommentare

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  • Bin da auch nicht so in echt zuhause - mal fischauffahrrad;)

     

    "Unter Ministererlaubnis versteht man im deutschen Wettbewerbsrecht die

    Entscheidung des Bundesministers für Wirtschaft und Energie (BMWi), einen vom Bundeskartellamt untersagten Unternehmenszusammenschluss

    dennoch zu erlauben.

    Die Ministererlaubnis greift als Ausnahmevorschrift in diesen rein wettbewerbsrechtlichen Entscheidungsprozess des Bundeskartellamts ein, indem sie Kriterien heranzieht, die außerhalb des Wettbewerbsrechts angesiedelt sind. Eine Ministererlaubnis setzt sich über die kartellrechtliche Entscheidung des Bundeskartellamts hinweg und muss auf den Kriterien beruhen, die in § 42Abs. 1 GWB abschließend aufgezählt sind. …"

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ministererlaubnis - but -

    Da justiziabel - nicht das letzte Basta!

    Eher - Plopp!;()

    • @Lowandorder:

      & nochens - mal aus der Hand -

       

      Das ist Verwaltungswirtschaftsrecht - trotz OLG - (=grds. Zivilrecht) d.h.Untersuchungsgrundsatz gilt!

      (deswegen der Anwurf - nicht alle Akten vorgelegt!;)

      Aber - das OLG - wollte wohl gar nicht " in die Sache" einsteigen!

      Weil - "Verfahrensverstoß" = "vor die Klammer gezogen! " d.h. aber -

      "6-Augen-Gespräch = Ausschluß Rewe/Konkurrent! Geht Gar Nicht!!

       

      Das scheint dem Gericht so evident - ;wahrscheinlich i.S. ständiger Rspr.) -

      Daß es Rechtsmittel gegen seine Entscheidung ausgeschlossen hatte!

      Siggi Plopp - also gezwungen war -Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen = sehr schwache Position!

      (so in etwa - aus der Hand!;)

  • Welchen juristischen Charakter hat die Ministererlaubnis? Ist es eine weitere vermeintlich neutrale Entscheidungsinstanz oder hat hier die Exekutive willkürliche Freiheit zur Bevorzugung eines Unternehmens? Für die Demokratie spricht erstere Interpretation. Das mag eine ungewohnte Rolle für Gabriel sein, da er sonst interessengelenkt arbeitet. Von daher mag er vielleicht nicht einsehen, warum er hier nicht diejenigen bevorzugen soll, die der SPD am meisten spenden.

    Ihm hier Grenzen aufzuzeigen ist aber auf jeden Fall ein Plus für die Demokratie und ein Schritt gegen die allgegenwärtige - meist dazu noch legale - Korruption.

  • Hä?

     

    "...Nun räumt er diese Tatsache ein. Das Gericht hingegen hält seinen Vorwurf der Parteilichkeit aufrecht, obwohl es das von ihm behauptete Sechs-Augen-Gespräch offenbar nicht gab...."

     

    Letzteres leuchtet mir nicht recht ein.

    Denn:

    "..Gegenargument Gabriel: Er habe nicht gemauschelt – an der Unterhaltung hätten auch Beamte des Ministerium teilgenommen. Die Unparteilichkeit sei also gewahrt gewesen..."

     

    Damit ist die Sechs-Augen-Situation - wenn ich ds Gericht recht verstehe - gerade nicht verändert bzw widerlegt. Daß einer oder alle(?) von den dreien noch Adlatus dabei hatte/n - ändert doch an der Einseitigkeit zu Lasten Rewe - gerade nichts!

    Oder schnall ich da was nicht?